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Unterhaltszahlung

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    #16
    AW: Unterhaltszahlung

    Hallo,

    die Berechnung ist auch o.k.
    Sie wird nur nicht angezeigt. (Das ist der Fehler).
    Die Kinder wurden berücksichtigt. Das ist aus dem Soli zu ersehen und zu errechnen
    Du kannst die Erklärung abschicken.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #17
      AW: Unterhaltszahlung

      ok, danke fuer die schnelle antwort :-)

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        #18
        AW: Unterhaltszahlung

        moinsen,
        hab da nochmal ne doofe frage. hab gerade versucht die erklärung ans finanzamt zu schicken (die variante, ohne papierform), aber dann will das programm einen pin von mir, den ich nicht habe. muß man jedes jahr ne neue authentisierung machen, wo man dann den brief mit nem pin bekommt, oder muß ich jetzt in meinen unterlagen den brief von letzten bzw. vorletztem jahr suchen, den ich ja mal bekommen haben muß? kann mich gar nicht mehr erinnern, wie das die letzten jahre war.

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          #19
          AW: Unterhaltszahlung

          Hallo!

          Wenn Du im ElsterOnlinePortal registriert sein solltest, dann hast Du eine Zertifikatsdatei mit der Dateiendung [*.pfx] auf Deinem PC.

          Damit kannst Du in ElsterFormular Deine Steuererklärung authentifiziert übermitteln und musst dazu Deine damals selbst vergebene PIN wissen und eingeben.

          So wäre es dann abgelaufen damals:

          http://elstererfahrungen.blogspot.de/2013/04/elsteronlineportal-registrierung-mit.html


          Wenn Du keine Zertifikatsdatei haben solltest, dann musst Du ohne Authentifizierung übermitteln.

          Siehe auch Erläuterungen ElsterFormular Handbuch:

          https://download.elster.de/download/anleitung/Handbuch_ElsterFormular.pdf
          Mit freundlichen Grüßen
          - AG1971 -
          Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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            #20
            AW: Unterhaltszahlung

            Man hat für das Zertifikat (die pfx-Datei) selber eine PIN vergeben, die weinß niemand außer einem selbst, und hat mit dem Aktivierungsbrief nichts zu tun. Und eine tatsächlich vergessene PIN hat dieselbe Konsequenz wie verlorene pfx-Datei: Pech, Neuregistrierung.

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              #21
              AW: Unterhaltszahlung

              ok danke, nach ca. 20 versuchen hab ich die richtige pin erwischt :-)

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                #22
                AW: Unterhaltszahlung

                Ich habe eine Frage. Ich bin gerade dabei meine Steuerklärung zu machen. Jetzt steht bei mir in der Lohnsteuerkarte dass ich 0,5 Kinderbeitrag habe. Ich werde gewzungen monatlich Unterhalt ins Ausland zu zahlen. Jetzt wollte ich wissen wie ich den Kinderfreibetrag nutzen kann? Wenn ja wo muss ich das eintragen? Bis jetzt habe ich die Unterhaltszahlung als außergewöhnliche Belastung angesetzt. Ist das überhaupt richtig? Ich bin total überfordert....ich würde mich über hilfreiche Tipps freuen!

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                  #23
                  AW: Unterhaltszahlung

                  Hallo,
                  Bei einem Kinderfreibetrag von 0,5 hast du Anspruch auf das halbe Kindergeld.
                  Der Kinderfreibetrag wirkt sich hauptsächlich auf KiSt und Soli aus. Ab höherem Einkommen auch auf die Einkommensteuer.
                  Da ein Kinderfreibetrag auf deiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist,
                  ist die Unterhaltszahlung als außergewöhnliche Belastung nicht absetzbar. Dafür steht dir das hälftige Kindergeld zu.
                  Bei der Steuererklärung füllst du die Anlage Kind aus.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #24
                    AW: Unterhaltszahlung

                    Und ich darf die Summe ansetzen die ich monatlich zahlen muss? Wo muss man das eintragen?
                    Wo ist der Unterschied zwischen Anlage U und K? Das Kind lebt bei der Mutter im Ausland.
                    Angenommen ich streiche den Kinderfreibetrag kann ich dann das Unterhaltsgeld als außergewöhnliche Belastung ansetzen?
                    Danke für deine Hilfe!

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                      #25
                      AW: Unterhaltszahlung

                      Ich verdiene ca . 40.000 im Jahr und bin aus der Kirche ausgetreten. Bringt mir das steuerlich was?

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                        #26
                        AW: Unterhaltszahlung

                        Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, müssen Sie zukünftig keine Kirchensteuer mehr zahlen.

                        Es gibt kein Wahlrecht zwischen Kinderfreibetrag und Unterhalt. Sobald irgendjemand Anspruch auf Kindergeld hat, fällt die Anlage Unterhalt raus. Anlage Unterhalt ist für z. B. studierende Kinder über 25, bei denen eben kein Kindergeldanspruch mehr besteht.

                        Ein ganz anderes Thema wäre Unterhalt für die Kindsmutter.

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                          #27
                          AW: Unterhaltszahlung

                          darf ich die Summe ansetzen die ich monatlich zahlen muss? Wo muss man das eintragen?
                          Das Kind lebt bei der Mutter im Ausland.
                          Angenommen ich streiche den Kinderfreibetrag kann ich dann das Unterhaltsgeld als außergewöhnliche Belastung ansetzen?
                          Danke für eure Hilfe!

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                            #28
                            AW: Unterhaltszahlung

                            Hallo Edge,

                            den Kinderfreibetrag kannst du nicht streichen, das hat Kloebi schon deutlich gemacht und wenn du den Freibetrag hast, gibt es keine Anerkennung von Unterhaltszahlung für das Kind.

                            Tschüß

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