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Steuerberechnung-Günstigerprüfung KAP

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    Steuerberechnung-Günstigerprüfung KAP

    Hallo,
    ich Frage mich nach dem Sinn der Günstigerprüfung. Mein Steuersatz liegt bei 17%. Also deutlich unter 25%, die als Abgeltungssteuer auf meine Kapitalerträge angesetzt wurden.

    Meine Daten:

    Keine Kirchensteuerpflicht
    KAP Zeile 7: 1705
    Zeile 14: 801
    Zeile 49: 226
    Zeile 50: 12,43

    Bei meinem Steuersatz von 17% müsste das Programm doch eine Rückerstattung an Abgeltungssteuer und SoZ ermitteln.

    Bei Steuersatz 17% ergibt sich eine Abgeltungssteuer von 153,68 (17% aus 1705-801)
    und entsprechend ein SoZ von 8,45 EUR.

    Kann das Programm das nicht berechnen oder/und ist es gar nicht der Sinn der Günstigerprüfung?

    #2
    AW: Steuerberechnung-Günstigerprüfung KAP

    Hallo TheoMio,

    du musst - zumindest bei relativ niedrigen Kapitalerträgen - nicht mit deinem Durchschnittsteuersatz, sondern mit dem Grenzsteuersatz rechnen.

    Deinen Grenzsteuersatz kannst du z.B. über https://www.abgabenrechner.de/ekst/? ermitteln.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Steuerberechnung-Günstigerprüfung KAP

      Bei Günstigerprüfung werden je nach Höhe des steuerpflichtigen Einkommens die Kapitalerträge in das steuerliche Einkommen einbezogen und die Steuereinbehalte erstattet oder die Kapitalerträge nicht einbezogen und keine Erstattung.
      Bei 17% Durchschnitt sind die Einbehalte in voller Höhe auf die Einkommensteuerschuld anzurechnen, sprich: zu erstatten. Nicht nur zu 17 %.
      Gruß
      Bolletax
      Zuletzt geändert von Bolletax; 04.02.2010, 17:44. Grund: Zusatz

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        #4
        AW: Steuerberechnung-Günstigerprüfung KAP

        Hallo Bolletax,

        also deinen letzten Beitrag verstehe ich (insbesondere nach der Änderung) überhaupt nicht; und ich befürchte, TheoMio dann erst recht nicht.

        Was soll denn das mit den 17%? Es wurden doch 25% Steuern abgeführt, und diese würden auch komplett auf die Steuerschuld angerechnet.
        Allerdings erhöht sich durch die Kapitalerträge auch das steuerpflichtige Einkommen und dadurch der Steuersatz (welcher auf das gesamte! Einkommen fällig wird).

        Ich bleibe dabei: Grenzsteuersatz betrachten. Und bei einem Durchschnittssteuersatz von 17% liegt dieser etwa bei etwa 30%. Und da ist die Abgeltungssteuer offensichtlich günstiger.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Steuerberechnung-Günstigerprüfung KAP

          Ich meine, nicht 17% der Steuerabzugsbeträge, sondern die vollen einbehaltenen 25% werden auf die festzusetzende Einkommensteuer angerechnet. Soli natürlich auch.
          Gruß
          Bolletax

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