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Welchen Umsatzsteuerbetrag in Einkommenssteuer angeben

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    Welchen Umsatzsteuerbetrag in Einkommenssteuer angeben

    Hallo,

    Ich bin wegen Vermietung und Verpachtung Umsatzsteuerpflichtig.
    Bei der Einkommenssteuer kann man gezahlte UST ja als Werbungskosten geltend machen. Bisher war meine UST immer entsprechend der Mieteinnahme.

    Im Jahr 2010 konnte ich einen Vorsteuerabzug geltend machen.
    Welche Summe trage ich bei der EKST ein, den fälligen oder den tatsächlich gezahlten (nach Vorsteuerabzug)?
    Den durch Vorsteuerabzug von mir gezahlte Steuer mindert mein Einkommen doch auch?


    LG Ulrike

    #2
    AW: Welchen Umsatzsteuerbetrag in Einkommenssteuer angeben

    Grundsätzlich ist in diesem Fall die Umsatzsteuer im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen.

    Bei den Einnahmen sind die Mieteinnahmen und die Umsatzsteuer darauf zu erfassen. Daneben zählen auch Umsatzsteuererstattungen vom Finanzamt zu den Einnahmen.

    Bei den Ausgaben sind alle Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt zu erfassen. Daneben sind bei den Ausgaben alle Umsatzsteuerbeträge, die an andere Unternehmer gezahlt wurden, abzugsfähig. Dazu zählen auch Vorsteuerbeträge aus Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter. Können die Vorsteuerbeträge vom Unternehmer steuerlich geltend gemacht werden sind in diesen Fällen evtl. Abschreibungen vom Nettobetrag der Anschaffung vorzunehmen.

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      #3
      AW: Welchen Umsatzsteuerbetrag in Einkommenssteuer angeben

      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort. Ich war in 2010 unter der Grenze der 1.000,- UST-Vorauszahlung daher habe ich die Jahresmeldung in 2011 gemacht und auch bezahlt. Für 2011 habe ich Vorauszahlungen geleistet (vierteljährlich).
      Hatte duch Vorsteuerabzug in 2010 jedoch ca. 300,- weniger an das FA zu zahlen,
      welche Summe trage ich jetzt ein in der EKST (auf dem Schlauch steh) ,-) die verminderte Steuer?

      LG Ulrike

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        #4
        AW: Welchen Umsatzsteuerbetrag in Einkommenssteuer angeben

        Einfach die Summe, die in dem Jahr (nicht: für das Jahr) überwiesen wurde (ggf. Kontoauszug addieren).

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          #5
          AW: Welchen Umsatzsteuerbetrag in Einkommenssteuer angeben

          Hallo,

          vielen Dank


          LG Ulrike

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            #6
            AW: Welchen Umsatzsteuerbetrag in Einkommenssteuer angeben

            Dazu noch eine Frage. Im Jahr 2012 habe ich den Abschlussbetrag der Umsatzsteuer von 2011 an die Finanzkasse überwiesen.

            In welches Feld muss ich dann diesen Betrag bei der Einkommenserklärung 2012 eintragen?

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              #7
              AW: Welchen Umsatzsteuerbetrag in Einkommenssteuer angeben

              In welches Feld trägst Du denn sonst immer Deine Ausgaben ein? Ausgaben mindern den Gewinn, der in Anlage G oder S eingetragen wird. Die Ausgaben selber tauchen nur in der Gewinnermittlung bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnung auf.

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