Hallo,
Ich bin wegen Vermietung und Verpachtung Umsatzsteuerpflichtig.
Bei der Einkommenssteuer kann man gezahlte UST ja als Werbungskosten geltend machen. Bisher war meine UST immer entsprechend der Mieteinnahme.
Im Jahr 2010 konnte ich einen Vorsteuerabzug geltend machen.
Welche Summe trage ich bei der EKST ein, den fälligen oder den tatsächlich gezahlten (nach Vorsteuerabzug)?
Den durch Vorsteuerabzug von mir gezahlte Steuer mindert mein Einkommen doch auch?
LG Ulrike
Ich bin wegen Vermietung und Verpachtung Umsatzsteuerpflichtig.
Bei der Einkommenssteuer kann man gezahlte UST ja als Werbungskosten geltend machen. Bisher war meine UST immer entsprechend der Mieteinnahme.
Im Jahr 2010 konnte ich einen Vorsteuerabzug geltend machen.
Welche Summe trage ich bei der EKST ein, den fälligen oder den tatsächlich gezahlten (nach Vorsteuerabzug)?
Den durch Vorsteuerabzug von mir gezahlte Steuer mindert mein Einkommen doch auch?
LG Ulrike
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