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Elster Datenübermittlung vs. ESt Bescheid

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    Elster Datenübermittlung vs. ESt Bescheid

    Hallo,

    seit kurzem habe ich das erstemal eine ESt erstellt. 3 Jahre rückwirkend.
    Dabei habe ich das Programm " Elster " benutzt. Alles prima geklappt.

    Nun wollte das FA zwischenzeitlich eine noch fehlende ESt die zwischen den anderen lag.

    Als Beispiel : Die fehlende ESt mit Elster verschickt. Hauptdruck per Post. ( Nachweis Einschreiben ) .

    10 Tage später laut ESt Bescheid geschätzt.

    Wie ist dieses möglich , obwohl die elektronische Datenübermittlung mind. 10 Tage zuvor vorlag ?

    Danke für Antwort

    #2
    AW: Elster Datenübermittlung vs. ESt Bescheid

    ihre formulierung ist leider zu ungenau.

    sie haben eine oder mehrere Erklärungen erstellt?
    ggf. für welche(s) Jahr(e)?

    das Finanzamt hat sie jetzt (oder wann?) zur abgabe einer weiteren erklärung für noch ein anderes jahr aufgefordert?
    diese haben sie erstellt, versendet und haben zehn tage später bereits eine schaetzung zum fraglichen jahr erhalten?

    erster weg sollte wohl so oder so zum finanzamt führen, um sich das direkt erklären zu lassen, vermutlich wurden irgendwelche fristen ueberschritten, die evtl. im anschreiben des FA standen/erläutert wurden?

    nicht zu lange warten, ggf. laufen hier fristen für widerspruch oder dergleichen...

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      #3
      AW: Elster Datenübermittlung vs. ESt Bescheid

      Wenn das so war, gab es wahrscheinlich eine Überschneidung. Wenn der Finanzbeamte aufs Knöpchen drückt, werden die Steuerbescheide im Rechenzentrum erstellt und - in Sachsen - sieben Arbeitstage vordatiert. Dies ist für Umbuchungen, Verrechnungen etc. erforderlich. In der Weihnachtszeit mit vielen Feiertage können sieben Arbeitstage leicht zwei Wochen sein. Die Bescheide sind in der Zwischenzeit auch nicht mehr zu stoppen. Die Erklärung ging elektronisch sicher erst nach dem Knöpchendrücken ein.

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        #4
        AW: Elster Datenübermittlung vs. ESt Bescheid

        Zitat : Die Erklärung ging elektronisch sicher erst nach dem Knöpchendrücken ein.

        Genau darauf wollte ich hinaus.

        Es waren genau 10 Tage .

        Datenübermittlung am 02. des Monats und die Erstellung des Bescheides am 12. des Monats.

        Also wird der FA-Angestellte den Bescheid vor dem 02. des Monats bearbeitet haben !

        Zitat: vermutlich wurden irgendwelche fristen ueberschritten, die evtl. im anschreiben des FA standen/erläutert wurden? Zitat Ende.

        Ja und Nein.

        Hätte ich die anderen 3 ESt nicht eingereicht ( 2008/2009/2011 ) , dann hätte dass Finanzamt auch nicht nach der ESt von 2010 gefragt.

        Und hui , wie schnell die dann handeln. Steuererklärung in Rekordzeit.

        Einspruch wird wohl nicht nötig sein ! Da geschrieben steht.....der Nachprüfung.

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          #5
          AW: Elster Datenübermittlung vs. ESt Bescheid

          wann hat das FA sie denn zur abgabe für das Jahr 2010 aufgefordert?
          in dieser aufforderung stand kein termin, bis wann das geschehen sollte?

          interessant ist ja die frist die zwischen dieser aufforderung seitens des FA und ihrer abgabe am 02. (januar?) lag...

          beispiel: aufforderung zur abgabe am 15.11.2012 mit frist bis zum 15.12.2012, kein eingang beim finanzamt bis zum 21.12. daher erstellung und versand mit 10 werktagen vordatierung ergibt bescheid-datum 11.01. oder so, zwischendrin liegt ihre abgabe am 02.

          aber wie gesagt, nur ein beispiel...

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            #6
            AW: Elster Datenübermittlung vs. ESt Bescheid

            Es gibt darin keine Terminierung.

            Der Wortlaut ist exakt : umgehend für 2010 abgeben ....


            Der 02 des Monats ist und war nur ein Beispiel. Es sind halt exakt 10 Tage zwischen Bekanntgabe und Abgabe vergangen und zwischen Abgabe und geschätzten Bescheid auch 10 Tage.

            Exakt : Bekanntgabe am 09.11. - Abgabe am 19.11. / geschätzter Bescheid am 29.11.

            Wenn tatsächlich mind. 7 Tage vorher geprüft wurde, heißt es in meinem Fall sogar mehr als 10 Tage zuvor !!! Also vor dem 19.11 .

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              #7
              AW: Elster Datenübermittlung vs. ESt Bescheid

              Haben Sie im FA mal gefragt, ob 2010 eingegangen ist?
              Mir erschliesst sich noch kein ELSTER-Problem, aber ein Stpfl.-FA-Kommunikationsproblem.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Elster Datenübermittlung vs. ESt Bescheid

                Zitat von Staatsversklavung Beitrag anzeigen
                Wenn tatsächlich mind. 7 Tage vorher geprüft wurde, heißt es in meinem Fall sogar mehr als 10 Tage zuvor !!! Also vor dem 19.11 .
                genau, das ist, was kloebi schon gesagt hat. der bescheid wurde offenbar seitens des FA erstellt, bevor die erklärung abgegeben wurde bzw. beim Finanzamt angekommen ist.

                wenn es sich tatsaechlich um den 29.11. handelt, ist es jetzt evtl. auch schon zu spät, was dagegen zu unternehmen, das ist mehr als vier wochen her!
                wobei ich jetzt nicht weiss, wie lange bei einer schaetzung die moeglichkeit bleibt etwas anderes nachzuweisen, auskunft darueber sollte die rechtsbehelfsbelehrung auf dem bescheid geben.

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                  #9
                  AW: Elster Datenübermittlung vs. ESt Bescheid

                  Bei einer Schätzung ergeht der Bescheid -häufig- nach Par. 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. FALLS das hier der Fall war, steht das ziemlich weit oben auf der ersten Seite oberhalb der konkreten Steuerfestsetzung und würde dann bedeuten, dass auch nach dem Monat noch ein Änderungsantrag gestellt werden kann. Fehlt diese Nebenbestimmung, dann ist Essig, wie Falzo schon gesagt hat.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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