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Abfindungsberechung

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    Abfindungsberechung

    Hallo,

    bin neu hier und brauche dringend Rat!
    Meine Frau hat 2011 eine Abfindung in Höhe von 3000 Euro erhalten welche nicht versteuert wurde. 2011 hatte meine Frau sonst auch keine weiteren Einkünfte.
    Diese Abfindung habe ich auch in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10 angegeben damit diese über die Fünftelregelung abgerechnet wird! Elster hat das auch so angenommen.
    Nun habe ich den Steuerbescheid bekommen und das Finanzamt hat die Abfindung als Einkommen berechnet (3000Euro) davon die Werbungskostenpauschale abgezogen und den Rest versteuert!

    Dadurch soll ich nun auf einmal Steuern Nach zahlen wo ich vorher eine Erstattung über Elster hatte!!! Kann doch irgendwie nicht Richtig sein Oder???

    #2
    AW: Abfindungsberechung

    Das klären Sie am besten mit dem Finanzamt ab - dies ist der bessere Weg. Vom Grundsatz her haben Sie recht, vielleicht ist es nur ein kleines Versehen. Ein kurzer Anruf - zeitnah, damit der Steuerbescheid nicht rechtskräftig wird - klärt mit Sicherheit Ihre Frage.

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      #3
      AW: Abfindungsberechung

      So hab dann mal angerufen beim FA und die Antwort war das meine Frau auch noch Arbeitslosengeld nach der Abfindung bekommen hat und dieses auch versteuert wird.
      Daher wäre die Fünftelregelung für Mich noch teurer geworden.

      Nur frage ich mich jetzt warum mir Elster dann eine Rückzahlung berechnet obwohl ich das Arbeitslosengeld eingetragen hatte??? Wird das nicht Mitberechnet??

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        #4
        AW: Abfindungsberechung

        Hallo schnulli04,

        >>>und die Antwort war das meine Frau auch noch Arbeitslosengeld nach der Abfindung bekommen hat und dieses auch versteuert wird.

        Diese Aussage wäre aber falsch, ALG ist steuerfrei. Ich vermute aber, dass das so nicht gesagt wurde, sondern eher in der Richtung "Das ALG erhöht auch noch die Steuer".


        >>>Daher wäre die Fünftelregelung für Mich noch teurer geworden.

        Das mag vielleicht sein, aber mir ist nicht bekannt, dass es da überhaupt ein Wahlrecht gibt; die Fünftelungsregelung muss imho angewendet werden (ohne Gewähr).


        >>>Nur frage ich mich jetzt warum mir Elster dann eine Rückzahlung berechnet obwohl ich das Arbeitslosengeld eingetragen hatte??? Wird das nicht Mitberechnet??

        Doch. Wo (bzw. besser bei wem) hast du das ALG denn eingetragen?
        Die Sache mit der Fünftelungsregelung ist aber schon ein Ausnahmefall, und da könnte es auch sein, dass Elster dann nicht für alle erdenklichen Situationen richtig rechnet, wer weiß?


        U.U. könnte das auch einer der seltenen Fälle sein, in denen die getrennte Veranlagung besser ist (die Differenz zum Grundfreibetrag - ca. 6000 Euro - deutet aber eher nicht darauf hin, denn dieser Betrag kommt bei einer Zusammenveranlagung praktisch wieder dir zu gute, bei einer getrennten Veranlagung würde er hingegen verfallen).
        Ich würde das trotzdem mal mit Elster durchrechnen, dabei reicht eine Berechnung für dich alleine (deine Frau liegt ALLEINE klar unter dem Grundfreibetrag). Also Kopie der Erklärung anlegen, alle Angaben zu deiner Frau streichen und dann rechnen lassen, geht eigentlich ganz schnell.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Abfindungsberechung

          Hallo,

          bei der Fünftelregelung gibt es kein Wahlrecht mehr. Man hat zwar ggf. die Wahl anstelle der Fünftelregelung den "halben" Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG zu beantragen, aber wenn man diesen nicht bekommt, muss die Fünftelregelung angewendet werden, *wenn* es sich denn um begünstigte Einkünfte handelt.

          Und damit ist es ein rechtliches Problem, dass Sie besser mit Ihrem Finanzamt als mit den Forumsunsern klären sollten / können.

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