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Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

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    Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo liebe Diskutanten,

    ich habe eine Frage zur Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Punkt Altersvorsorgebeiträge, Bescheinigungen des Anbieters.
    Wer kann mit bitte helfen die beiden Felder

    -Beitrag ohne Zulage
    -Tilgungsbeitrag ohne Zulage

    zuzuordnen. Ich habe vom Arbeitgeber ein Bestätigung über die betriebliche Altersvorsorge (verheiratet, Angestellter, Pensionskasse f. die Dt. Wirtschaft) erhalten. Dort sind detailliert folgende Punkte aufgeführt:

    1. Eigenanteil
    Entgeltumwandlungsgrundbetrag xxx €
    Aufstockungsbetrag xxx €
    Gesamt Eigenanteil xxx €

    2. Zusätzl. Arbeitgeberförderung
    Tarifentgelt/Gehalt xxxx € x 12 Monate xxxxx €
    Urlaubsgeld xxx €
    Jahresleistung xxxx €
    a)Gesamt xxxxx €
    b)Beitragsbemessungsgrenze RV Ost 2008 xxxxx €
    c)übersteigender Betrag 0,00 €

    Arbeitgeberförderung 2 % aus a) bzw. max. b) xxx €
    Arbeitgeberförderung 4 % aus c) 0,00 €
    abzgl. übersteigender Betrag zum Eigenanteil -xxx €
    Gesamt zusätzl. Arbeitgeberförderung xxx €
    (max. Summe wie Höhe Eigenanteil)

    Der Gesamtbetrag der betriebl. Altersvorsorge beträgt
    für 2009 (Summe 1. und 2.) xxxx €
    Höchstens 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
    2009=xxxx €

    Kann damit vll. jemand etwas anfangen werden, und mir mitteilen, was in die beiden Felder unter Zeile 39 eingetragen werden muss? Ich wäre dem- bzw. denjenigen sehr verbunden.

    Was bedeutet eigentlich unter Feld 39 'unmittelbar begünstigt'. Ist das der Ehepartner automatisch? Im Vertrag zur Altersvorsorge ist Ehepartnerin nicht aufgeführt, da vor Heirat abgeschlossen.
    Vielen Dank im Voraus.

    Torsten

    #2
    AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von Torsten38GER Beitrag anzeigen
    zuzuordnen. Ich habe vom Arbeitgeber ein Bestätigung über die betriebliche Altersvorsorge (verheiratet, Angestellter, Pensionskasse f. die Dt. Wirtschaft) erhalten. Dort sind detailliert folgende Punkte aufgeführt:
    Ich sehe nicht, was das mit Riester zu tun hätte.

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      #3
      AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

      Hallo neysee,

      ist das nur für Riester-Verträge relevant? Falls ja, warum? Wegen der staatl. Förderung evtl.?

      Gruß Torsten

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        #4
        AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

        Zitat von Torsten38GER Beitrag anzeigen
        ist das nur für Riester-Verträge relevant? Falls ja, warum? Wegen der staatl. Förderung evtl.?
        Weil diese Felder den Sonderausgabenabzug von Riesterverträgen betreffen.

        Und weil eine baV wie eine Pensionskasse im Sinne von §3 Nr. 63 EStG aus dem unversteuerten Einkommen bedient wird. Etwas steuerlich absetzen, auf das man gar keine Steuern bezahlt hat, ist nunmal schlecht möglich.

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          #5
          AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

          Meine Recherche ergab, dass Beiträge zur Pensionskasse, die aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Einkommen stammen (überschießende Teil der Beiträge), im Rahmen des § 10a EStG als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich bin mir eben nur nicht sicher, was in die beiden Felder unter Zeile 39 für €-Beträge müssen.

          Torsten

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            #6
            AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

            Ok, vielen Dank für die Aufklärung, ich werde mir das merken, das Anlage AV nur für Riester gilt, leider steht es ja nicht da, für den Laien etwas schwer zu durchschauen:-). Wo müsste ich denn ansonsten meine Einträge für meine Altersvorsorge, die ja immerhin auch steuerbegünstigt ist, vornehmen? Weil im Mantelbogen Seite 3 Zeile 67 Freiwillige Angestellten-, Arbeiterrenten, Höherversi. geht das ja nicht mehr?!
            Gruß Torsten

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              #7
              AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

              Zitat von Torsten38GER Beitrag anzeigen
              Meine Recherche ergab, dass Beiträge zur Pensionskasse, die aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Einkommen stammen (überschießende Teil der Beiträge), im Rahmen des § 10a EStG als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich bin mir eben nur nicht sicher, was in die beiden Felder unter Zeile 39 für €-Beträge müssen.
              § 10a EStG ist Riester. Die Daten stehen alle in der Bescheinigung des Anbieters drin. Warte die einfach ab, du brauchst sie sowieso im Original.

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                #8
                AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

                Einen Riester-Vertrag habe ich nicht.

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                  #9
                  AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

                  Habe das gerade bei einer Recherche gefunden

                  ''Eigenanteile zu bAV, also zu deiner PK sind bereits steuerlich begünstigt! Sogar steuer- und sozialversicherungsfrei. Da die Beiträge bereits dein AG mit der Gehaltsabrechnung an die Pensionskasse überweist, musst du hier nichts weiter tun. Du bekommst de facto bereits mehr Netto ausbezahlt. ''


                  Nun erschließt sich mir der Sachverhalt, danke nochmals!
                  Gruß
                  Torsten.

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                    #10
                    AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

                    Zitat von Torsten38GER Beitrag anzeigen
                    Einen Riester-Vertrag habe ich nicht.
                    Das widerspricht aber irgendwie deiner Recherche, dass du Sonderausgaben nach §10a EStG geltend machen kannst.

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                      #11
                      AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

                      So lieber Torsten,

                      um jetzt endgültig zu klären, ob du im geschilderten Fall in der Anlage Vorsorge... noch was eintragen musst, folgendes zum Hintergrund.

                      Beiträge in eine Pensionskasse kann man als sog. Brutto-Entgeltumwandlung leisten, dann hat sich den Brutto im laufenden Jahr schon um die Beiträge vermindert, dieselben waren also nie versteuert (und auch nicht SV-pflichtig bis 2592 EUR in 2009). Dann brauchst du nichts weiter zu tun in der Steuererklärung. Das sollte eigentlich der Regelfall sein.

                      Beiträge in eine Pensionskasse kann man aber auch über die sog. Netto-Entgeltumwandlung leisten. Das wäre quasi eine "betriebliche Riester-Rente". In so einem Fall gingen die Beiträge aus versteuertem Netto, du kannst über den Anbieter die Riester-Zulage beantragen und die Beiträge noch in der Steuerklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt führt dann eine sog. Günstigerprüfung durch, um festzustellen, ob du über die Sonderausgaben noch mehr Förderung bekommen kannst als über die Zulagen und würde dir entsprechend "nachträglich" dein steuerpflichtiges Brutto mindern. In diesem Fall wäre die Anl. Vorsorgeaufwendungen auszufüllen, die Anbieterbescheinigung mit einzureichen und, ganz wichtig, ein Riester-Zulagenantrag zu stellen (beim Anbieter, hier bei der PK).

                      Was jetzt für dich gilt, kann dir natürlich nur dein Arbeitgeber beantworten. Frag doch dort einfach nach, ob die Beiträge über Bruttoentgeltumwandlung oder Nettoentgeltumwandlung entrichtet wurden.

                      Konsequenzen siehe oben.

                      Ganz persönlich halte ich einen "betrieblichen Riester" für eine Fehlentscheidung, weil nach derzeitiger Rechtslage auf spätere Leistungen daraus volle Beiträge für Kranken-/Pflegeversicherung zu zahlen sind, im Gegensatz zum ganz normalen, "privaten" Riestervertrag über Bank bzw. Versicherung.

                      Alles klar? Nur Mut !!

                      Grüße
                      Heinz

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                        #12
                        AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

                        Die bAV wird in meinem Falle doch direkt vom Brutto abgezogen und direkt vom AG überwiesen, d.h., ich habe hier ja keine Steuern bezahlt und deswegen kann ich da auch nix geltend machen.
                        Wenn ich dagegen die Beiträge selber übernehme (komplett oder wie?), dann kann ich die nach § 10 EStG geltend machen, stimmt doch oder!?

                        Nun frage ich mich aber, wovon eigentlich mein Eigenanteil abgezogen wird (diese 613,55 €, die sich aus dem Entgeltumwandlungsgrundbetrag plus Aufstockungsbetrag ergeben) und ob nicht mein Eigenanteil zumindestens als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden kann? Wenn ja, wo?

                        Gruß
                        Torsten

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                          #13
                          AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

                          Torsten,

                          die alles entscheidende Frage ist, ob dein "Aufstockungsbeitrag", wie du es nennst, also eine freiwillige zusätzliche Leistung von dir in die Pensionskasse, von deinem

                          -Bruttogehalt

                          oder von deinem

                          -Nettogehalt

                          abgezogen wurde.

                          Dass es generell vom Gehalt kam und deine Eigenleistung darstellt, ist klar.

                          Wenn du die Antwort (Brutto vs. Netto) aus den Gehaltsabrechnungen nicht erkennen kannst, frag beim Arbeitgeber nach.

                          Grüße
                          Heinz

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                            #14
                            AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

                            Hallo Heinz,
                            danke für die ausführliche Erläuterung, ich denke, das ersteres, also die Brutto-Entgeltumwandlung in meinem Fall zutreffend ist.

                            Gruß
                            Torsten

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                              #15
                              AW: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge, Anlage Vorsorgeaufwand

                              Nachtrag:

                              Wenn deine zusätzlichen Beiträge wirklich aus dem Netto umgewandelt worden sein sollten (was ich nicht hoffe), dann kannst du dafür die Riester-Förderung in Anspruch nehmen (falls dein Anbieter riester-zertifiziert ist).

                              Dann eben Zulage beantragen beim Anbieter, und die Anbieterbescheinigung (die du evtl. noch gar nicht hast) mit der Steuererklärung einreichen. Wo du die Daten einträgst, ist selbsterklärend, wenn du erst mal die Anbieterbescheinigung in Händen hältst.

                              Und nochmal: Ich halte Netto-Entgeltumwandlung für unattraktiv, weil du in diesem (und nur in diesem!) Fall sowohl auf die Beiträge als auch auf die späteren Leistungen KV-/PV-Beiträge zahlst.

                              Brutto-Entgeltumwandlung ist okay, da zahlst du wenigstens "nur" auf die Leistungen, nicht auf die Beiträge die KV-/PV-Beiträge. Privater Riester ist auch okay, da waren die Beiträge mal SV-pflichtig, aber die Leistungen sind es nicht mehr.
                              Also einmal Beitrag auf Einkünfte ist okay, aber zweimal wie bei der Netto-Entgeltumwandlung ("betrieblicher Riester") ist nicht schön, das würde ich ändern wenn es so wäre, was ich wie gesagt nicht für dich hoffe.

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