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Kind über 18 / Fahrtkosten / Ausbildung

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    Kind über 18 / Fahrtkosten / Ausbildung

    Hallo !
    Habe eine Frage, Thema : Kind über 18 / Ausbildung und Ausgaben.

    Mein Sohn hat seine erste Berufsausbildung in 2012 angefangen.
    Er zahlt noch keine Steuern, nur Sozialabgaben und fährt mit seinem
    Auto 25km täglich (einfache Entfernung).

    Frage:
    1. kann (darf) ich seine Ausgaben (Fahrkosten, Bücher, ...) in
    meiner Steuererklärung geltend machen ? In welchem Formular?
    2. Müssen auch seine Einkommen und die Versicherungsausgaben
    (die Ausbildungsvergütung, gesetzliche Versicherungen) eingetragen werden ?
    In welchem Formular ?

    Vielen Dank vorab! Liebe Grüße, eugen;-)

    #2
    AW: Kind über 18 / Fahrtkosten / Ausbildung

    1. nein

    2. ggf.

    Die Ausgaben sind mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten. Ggf. kann noch ein Freibetrag zur auswärtigen Unterbringung geltend gemacht werden. Dazu werden die Einnahmen benötigt. Auszufüllen ist die Anlage Kind.

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      #3
      AW: Kind über 18 / Fahrtkosten / Ausbildung

      Hallo !
      schade.
      danke für Deine hilfe !
      eugen

      Kommentar


        #4
        AW: Kind über 18 / Fahrtkosten / Ausbildung

        Als Ergänzung zu 2.: Bei der ersten Berufsausbildung wird das Einkommen des vollj. Kindes für die Anwendbarkeit des Kinderfreibetrags nicht mehr geprüft. Daher auch die mittlerweile abgestufte Abfrage in der Anlage Kind beim Einkommen eines volljährigen Kindes.

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