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Unklare Fragen bezgl. Behinderung

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    Unklare Fragen bezgl. Behinderung

    Hallo zusammen,

    kann ich neben der Entfernungspauschale auch noch diese Fahrten zum Arzt absetzen.. irgendwo habe ich gelesen dass Finanzamt bis 900 Euro (3000 km) ohne Nachweis anerkennt ? Kann ich das zusätzlich eintragen?

    Habe 90 Gdb.

    Und ich habe monatlich meiner Frau wegen Haushaltshilfe 100 Euro überwiesen, kann ich das auch ansetzen und wo? Ich glaub da gibt es eine Grenze ohne Nachweis oder auch evtl. mit Überweisungsnachweis?

    Danke für eure Ratschläge

    #2
    AW: Unklare Fragen bezgl. Behinderung

    Hallo

    zur Frage 1

    ja du kannst es meist wird es aber durch die zumutbare Belastung "kassiert"

    2. Du kannst es nirgendwo absetzen denn

    Die Tätigkeit als Hausfrau/mann ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Erfüllung des Familienunterhaltes und keine Berufstätigkeit; die Ehefrau als Beschäftigte einzustellen ist somit nicht möglich. § 1360 BGB: (Verpflichtung zum Familienunterhalt.)

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      #3
      AW: Unklare Fragen bezgl. Behinderung

      ich dachte dass die Haushaltshilfe auch von Familienangehörigen (ehegatte) geltend gemacht werden können - also hier in dem fall wäre von 624 euro jährlich die rede..
      ich wurde mit den auszügen der haushaltshilfe nicht schlau

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        #4
        AW: Unklare Fragen bezgl. Behinderung

        Ehegatte nicht , Schwester ja

        Kommentar


          #5
          AW: Unklare Fragen bezgl. Behinderung

          Aufwendungen für eine Haushaltshilfe können geltend gemacht werden bis zu jährlich 624 Euro, wenn ein Steuerpflichtiger/ sein Ehegatte über 60 Jahre alt ist oder bei Krankheit eines Familienangehörigen, die einer Haushaltshilfe bedarf; bzw. bis zu jährlich 924 Euro bei Hilflosigkeit/
          Schwerbehinderung eines Angehörigen.


          Sie darf nicht mit dir verheiratet sein und einen Haushalt bilden

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            #6
            AW: Unklare Fragen bezgl. Behinderung

            Hallo Harzed,

            kürzlich bin ich auf diese Info zugestossen;

            Schwer behinderte Steuerzahler können jedes Jahr bis zu 924 Euro für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
            Diese Regelung gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: III R 36/95) auch für hauswirtschaftliche Arbeiten des Lebensgefährten, der mit dem Behinderten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, berichtet das Institut für Wirtschaftspublizistik, Dem Gericht zu Folge müssen die Partner keinen Dienst- oder Arbeitsvertrag abschließen. Bedingung ist jedoch, dass tatsächlich Zahlungen für Hausarbeiten geleistet werden. Das Finanzministerium hat den Abzug jedoch auf Fälle mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 beschränkt.


            Würde das dann zutreffen? hauswirtschaftliche Arbeiten des Lebensgefährten !

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              #7
              AW: Unklare Fragen bezgl. Behinderung

              Hallo Sultix,

              die Frage wird dir am besten dein zuständiges Finanzamt beantworten können.

              Tschüß

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                #8
                AW: Unklare Fragen bezgl. Behinderung

                Zitat von Harzed Beitrag anzeigen
                Aufwendungen für eine Haushaltshilfe können geltend gemacht werden bis zu jährlich 624 Euro, wenn ein Steuerpflichtiger/ sein Ehegatte über 60 Jahre alt ist oder bei Krankheit eines Familienangehörigen, die einer Haushaltshilfe bedarf; bzw. bis zu jährlich 924 Euro bei Hilflosigkeit/
                Schwerbehinderung eines Angehörigen.


                Sie darf nicht mit dir verheiratet sein und einen Haushalt bilden
                Die Regelung gibt es seit 2009 nicht mehr. Außerdem ging das nur, wenn die "Haushaltshilfe" nicht im selben Haushalt lebte. Darüber hinaus hätte sich -natürlich- dann auch die Frage gestellt, ob die Ehefrau ihre Einnahmen hätte versteuern müssen, so dass wohl ein Nullsummenspiel daraus geworden wäre. M.E. hat sich das Thema damit erledigt, oder ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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