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Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung wegen Anlage Kind

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    Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung wegen Anlage Kind

    Hallo,

    ich habe mit dem neuen Elsterformular Version 14 die Steuererklärung für 2012 gemacht.
    Die Daten wurden aus 2011 übernommen. Die Software ist auf dem aktuellen Stand, es gibt also keine Updates.

    Nachdem ich alle Daten eingegeben hatte, bzw. die Daten aus dem Vorjahr bestätigt hatte, war auch die Plausibilitätsprüfung fehlerfrei.

    Bei der Steuerberechnung erhalte ich allerdings eine Fehlermeldung:

    -Bei einem Kind auf der Anlage Kind wurden das Geburtsdatum und das ausgezahlte Kindergeld nicht
    gemeinsam eingegeben oder das Kind wurde aufgrund zu hoher eigener Einkünfte nicht berücksichtigt.-

    Kind 01 = Stiefkind, Geburtsdatum 17.03.1995, Kindergeld 2208 Euro
    Kind 02 = leibliches Kind, Geburtsdatum 17.04.2002, Kindergeld 2208 Euro

    Beide Kinder haben kein eigenes Einkommen :-)

    Was habe ich falsch gemacht, oder ist das ein Programmfehler?

    Bei der Steuererklärung für 2011 hatte ich den Fehler schonmal, habe die Daten aber so weggeschickt, da die Plausibilitätsprüfung ok war. Die Steuerberechnung war dann auch richtig. Ich wollte aber die Berechnung vorm wegschicken gerne mal machen.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung wegen Anlage Kind

    Du hast die Steuererklärung ja bestimmt abgespeichert. Wenn Du jetzt eine Anlage Kind entfernst und nochmal rechnest, bei welchem Kind taucht der Hinweis auf?

    Warum bekommst Du für ein Stiefkind das volle Kindergeld? Ich nehm an Du bist verheiratet und machst Zusammenveranlagung. Was ist mit dem anderen Elternteil?

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung wegen Anlage Kind

      Ich habe mal abwechselnd die Kinder entfernt.
      Der Fehler tritt nur bei Kind 01 auf.
      Ich bin verheiratet und wir werden zusammen veranlagt.
      Ich habe eingetragen was wir an Kindergeld gezahlt bekommen.
      Der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt.

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung wegen Anlage Kind

        Entwarnung!
        Ich habe den Fehler gefunden. Der Freibetrag muß komplett übernommen werden weil der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlen kann und die Hälfte des Kindergeldes muß eingetragen werden.
        Trotzdem Danke für Eure Mühe.

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          #5
          AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung wegen Anlage Kind

          Hallo, ich habe den gleichen Fehler im letzten und in diesem Jahr!

          Ich habe zwei leibliche Kinder mit dem entsprechenden Kindergeld eingetragen:
          Kind 01, 10.03.1993, hat Erststudium begonnen
          Kind 02, 28.03.2001

          Beide Kinder haben kein eigenes Einkommen :-)

          Vielen Dank für eure Hilfe.

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            #6
            AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung wegen Anlage Kind

            Bist Du verheiratet? Mit dem anderen Elternteil? Macht Ihr Zusammenveranlagung? Wieviel Kindergeld hast Du eingetragen?

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              #7
              AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung wegen Anlage Kind

              Ich bin verheiratet mit dem anderen Elternteil, Zusammenveranlagung und 2 x 2208 Euro Kindergeld eingetragen!
              Alles ganz unkopliziert und trotzdem berechnet das Programm die Steuer nicht!
              Zuletzt geändert von Ingenohl; 13.01.2013, 17:11.

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                #8
                AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung wegen Anlage Kind

                Hallo zusammen, ich habe den Fehler gefunden!
                Hatte für 12 Monate Kindergeld eingetragen, aber nur einen 10 Monatszeitraum mit Schulzeiten und Studiumszeiten abgedeckt.
                Datum geändert und es funktioniert!

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