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Einkommenssteuerklärung 2012 - Abfindung - Anlage N

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    Einkommenssteuerklärung 2012 - Abfindung - Anlage N

    Hallo,

    habe eine Abfindung in 2012 erhalten. Es soll die Fünftelregelung
    angewendet werden.
    Nun habe ich gelesen, daß man in der Anlage N Zeile 17 den Betrag
    der Abfindung eintragen soll.

    In der Anlage N kommt nach der Zeile 2 (Werte aus der Lohnsteuerkarte)
    gleich die Zeile 20.

    Wo muß ich nun den Betrag eintragen, damit auch die Fünftelregelung vom FA
    angewendet wird?

    MfG

    #2
    AW: Einkommenssteuerklärung 2012 - Abfindung - Anlage N

    einfach die beträge aus der lohnsteuerbescheinigung 1:1 abtippen.
    abfindung in zeile 10 lstb.

    gruß f.

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      #3
      AW: Einkommenssteuerklärung 2012 - Abfindung - Anlage N

      Hallo feelgood,

      der AG hat den Betrag für die Abfindung in der Lohnsteuerkarte
      in die Zeile 10 eingetragen. Diesen habe ich auch so abgetippt.

      Wendet das FA nun auch die Fünftelregelung an?

      Wie hoch ist in etwa die Lohnsteuer (Steuerklasse 4, ohne Kirchensteuer)
      bei 50000 EUR?

      MfG

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        #4
        AW: Einkommenssteuerklärung 2012 - Abfindung - Anlage N

        Hierzu Berechnungsbeispiele

        de.wikipedia.org/wiki/Fünftelregelung

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Einkommenssteuerklärung 2012 - Abfindung - Anlage N

          Hallo Figul,

          habe mal auf Wikipedia nachgeschaut:

          250 000 EUR
          1/5 = 50 000 EUR > Steuer = 12 950 EUR
          Gesamt = 64 750 EUR

          50 000 EUR
          1/5 = 10 000 EUR > Steuer = 347 EUR
          Gesamt = 1 735 EUR

          Habe ich richtig gerechnet? Kommt mir etwas wenig vor.

          MfG

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            #6
            AW: Einkommenssteuerklärung 2012 - Abfindung - Anlage N

            Progression berücksichtigen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Einkommenssteuerklärung 2012 - Abfindung - Anlage N

              hallo, deine persönlichen gegebenheiten kennt hier keiner.
              die berechnung in elsterformular erfolgt bereits nach der fünftelregelung(§34 abs.1 estg).
              falls du verheiratet bist den fall auch mal mit einzelveranlagung durchrechnen.
              war in meinem fall für 2010 günstiger.

              gruß f.

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                #8
                AW: Einkommenssteuerklärung 2012 - Abfindung - Anlage N

                Vielen Dank für Eure Diskussion. Habe nach diesem Beitrag die Getrennte Veranlagung überprüft und es war gut verdientes Geld. Mehrerstattung 610,- Euro.
                Die Steuerberater haben in Ihren Datev-Anwendung eine automatisch Prüfung ob die getrennte Veranlagung günstiger ist.

                Wäre das nicht auch eine super Idee für das Elsterprogramm ?

                Vielen Dank

                Steinbock 64

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                  #9
                  AW: Einkommenssteuerklärung 2012 - Abfindung - Anlage N

                  Hallo Steinbock 64,

                  >>>Wäre das nicht auch eine super Idee für das Elsterprogramm ?

                  Ja sicher, das ist aber nicht zulässig. Elster darf keine Steuerberatung leisten, und auch keine 'richtige' Steuersoftware ersetzen (DATEV kostet beispielsweise richtig Geld).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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