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Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt

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    Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt

    Guten Morgen zusammen,

    ich zahle an die Ex-Freundin (unverheiratet) Betreuungs- und Kindesunterhalt. Kann ich diese Kosten, weil die Mutter des Kindes nicht erwerbstätig ist, von der Steuer absetzen?


    Viele Grüße,
    mupp

    #2
    AW: Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt

    Hier die Antwort eines Anwalts:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Absetzbarkeit-von-Unterhaltsleistungen-fuer-nicht-verheiratete-Ex-Partnerin-__f146525.html

    Also die Anlagen Kind und Unterhalt.
    mfg. - Kent

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