Hier mal die bereits bei der Programmierung bekannten Fehler in der Steuerberechnung der Version 14.0.0:
1. Die Steuerberechnung bricht teilweise nach der Berechnung der Einkommensteuer ab. Es wird in noch nicht näher eingrenzbaren Fällen nicht dargestellt, wie sich die Anhangsteuern berechnen. Lediglich die Überschrift *Berechnung der Kirchensteuer* wird noch gedruckt, danach ist aber Schluss.
2. Leider werden zwei Abbruchhinweise (AHW) nicht korrekt dargestellt.
Es handelt sich hierbei zum einen um Fälle, in denen Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung und die Zuwendungsvorträge den Maximalbetrag übersteigen. Ausgegeben wird dann:
*Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 04337 kein Erläuterungstext gefunden werden.*
Dort sollte eigentlich folgender Erläuterungstext stehen:
*AHW 4337: Die Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Kz 52.212 und oder 52.213, bis 2009, Kz 52.27 und oder 52.60) und die Zuwendungsvorträge (Kz 52.214 und oder 52.215, bis 2009, Kz 52.28 und oder 52.61) übersteigen den Maximalbetrag von *Z.ZZZ.ZZZ.Z9* *W*. Es dürfen nicht mehr als *Z.ZZZ.ZZZ.Z9* *W* innerhalb des Zehnjahreszeitraums nach Par. 10b Abs.1a EStG abgezogen werden.*
Der zweite Fall betrifft getrennte Veranlagungen und dann erklärte außergewöhnliche Belastungen vor Abzug der zumutbaren Eigenbelastung im Zusammenspiel mit nur bei einem Ehegatten berücksichtigungsfähigen Kindern. Ausgegeben wird dann:
*Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 03656 kein Erläuterungstext gefunden werden.*
Dort sollte eigentlich folgender Erläuterungstext stehen:
*AHW 3656: Bei einer getrennten Veranlagung wurden außergewöhnliche Belastungen vor Abzug der zumutbaren Belastung eingegeben (Kz 53.34, 40, 59, 61 bis 63, 84, Kz 14.134, 140, 154, 161, 162), nicht jedoch die nur beim Ehegatten zu berücksichtigenden Kinder (Kz 14.183).*
3. In Fällen, in denen Unterhaltsleistungen über die Anlage Unterhalt erklärt werden, kommt es derzeit leider zu einem AHW.
*Anlage U: Sie haben in der Anlage U Unterhaltsleistungen an im Auslang lebende Personen erklärt, aber keinen Wohnsitzstaat ausgewählt. Bitte ergänzen Sie Ihre Angaben.*
Es sind nicht nur Fälle betroffen, in denen im Ausland lebende Personen unterstützt werden. Auch bei Auswahl von *Deutschland* in der Staatenkombobox kommt der AHW.
Ausnahmefall: Die Leistungen werden an eine in meinem inländischen Haushalt lebende Person geleistet.
Umgangen werden kann dieser AHW für alle anderen Fälle also, indem in Zeile 36 das Kreuz gesetzt wird bei der Aussage *Die unterstützte Person lebte im ganzen Jahr in meinem inländischen Haushalt*. Dann wird jedoch ausgehend vom Grundfreibetrag i.H.v. 8.004 EUR eine eventuelle Kürzung um 1/4, 1/2 oder 3/4 vorgenommen und nicht von 7.008 EUR.
4. ESt-Fälle, die bislang keine Anlage VOR enthalten, aber dennoch prüfberechnet werden, laufen auf folgenden AHW:
*Angaben zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen gemacht, jedoch keine Eintragung zu Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung (Hauptvordruck) gemacht.*
Der Verweis auf den Hauptvordruck ist falsch, hier muss es Anlage VOR heißen und gemeint ist die Zeile 11. Diese Entscheidung muss noch getroffen werden, danach läuft der Fall richtig.
5. Weiterhin bekannt ist folgender Abbruchhinweis:
*Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07373 kein Erläuterungstext gefunden werden.*
Dieser ist bereits gemeldet (siehe Forumsbeitrag https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?34012-Fehlermeldung&highlight=073%2A).
Das Ergebnis der Klärung bleibt abzuwarten.
1. Die Steuerberechnung bricht teilweise nach der Berechnung der Einkommensteuer ab. Es wird in noch nicht näher eingrenzbaren Fällen nicht dargestellt, wie sich die Anhangsteuern berechnen. Lediglich die Überschrift *Berechnung der Kirchensteuer* wird noch gedruckt, danach ist aber Schluss.
2. Leider werden zwei Abbruchhinweise (AHW) nicht korrekt dargestellt.
Es handelt sich hierbei zum einen um Fälle, in denen Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung und die Zuwendungsvorträge den Maximalbetrag übersteigen. Ausgegeben wird dann:
*Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 04337 kein Erläuterungstext gefunden werden.*
Dort sollte eigentlich folgender Erläuterungstext stehen:
*AHW 4337: Die Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Kz 52.212 und oder 52.213, bis 2009, Kz 52.27 und oder 52.60) und die Zuwendungsvorträge (Kz 52.214 und oder 52.215, bis 2009, Kz 52.28 und oder 52.61) übersteigen den Maximalbetrag von *Z.ZZZ.ZZZ.Z9* *W*. Es dürfen nicht mehr als *Z.ZZZ.ZZZ.Z9* *W* innerhalb des Zehnjahreszeitraums nach Par. 10b Abs.1a EStG abgezogen werden.*
Der zweite Fall betrifft getrennte Veranlagungen und dann erklärte außergewöhnliche Belastungen vor Abzug der zumutbaren Eigenbelastung im Zusammenspiel mit nur bei einem Ehegatten berücksichtigungsfähigen Kindern. Ausgegeben wird dann:
*Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 03656 kein Erläuterungstext gefunden werden.*
Dort sollte eigentlich folgender Erläuterungstext stehen:
*AHW 3656: Bei einer getrennten Veranlagung wurden außergewöhnliche Belastungen vor Abzug der zumutbaren Belastung eingegeben (Kz 53.34, 40, 59, 61 bis 63, 84, Kz 14.134, 140, 154, 161, 162), nicht jedoch die nur beim Ehegatten zu berücksichtigenden Kinder (Kz 14.183).*
3. In Fällen, in denen Unterhaltsleistungen über die Anlage Unterhalt erklärt werden, kommt es derzeit leider zu einem AHW.
*Anlage U: Sie haben in der Anlage U Unterhaltsleistungen an im Auslang lebende Personen erklärt, aber keinen Wohnsitzstaat ausgewählt. Bitte ergänzen Sie Ihre Angaben.*
Es sind nicht nur Fälle betroffen, in denen im Ausland lebende Personen unterstützt werden. Auch bei Auswahl von *Deutschland* in der Staatenkombobox kommt der AHW.
Ausnahmefall: Die Leistungen werden an eine in meinem inländischen Haushalt lebende Person geleistet.
Umgangen werden kann dieser AHW für alle anderen Fälle also, indem in Zeile 36 das Kreuz gesetzt wird bei der Aussage *Die unterstützte Person lebte im ganzen Jahr in meinem inländischen Haushalt*. Dann wird jedoch ausgehend vom Grundfreibetrag i.H.v. 8.004 EUR eine eventuelle Kürzung um 1/4, 1/2 oder 3/4 vorgenommen und nicht von 7.008 EUR.
4. ESt-Fälle, die bislang keine Anlage VOR enthalten, aber dennoch prüfberechnet werden, laufen auf folgenden AHW:
*Angaben zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen gemacht, jedoch keine Eintragung zu Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung (Hauptvordruck) gemacht.*
Der Verweis auf den Hauptvordruck ist falsch, hier muss es Anlage VOR heißen und gemeint ist die Zeile 11. Diese Entscheidung muss noch getroffen werden, danach läuft der Fall richtig.
5. Weiterhin bekannt ist folgender Abbruchhinweis:
*Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07373 kein Erläuterungstext gefunden werden.*
Dieser ist bereits gemeldet (siehe Forumsbeitrag https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?34012-Fehlermeldung&highlight=073%2A).
Das Ergebnis der Klärung bleibt abzuwarten.
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