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Altersvorsorgezulage 2009

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    Altersvorsorgezulage 2009

    hallo.
    heute habe ich wieder post von der lbs bekommen.

    Ich habe im jahr 2008 noch einen "Riester-Bausparvertrag" abgeschlossen.
    Mir wurde gesagt ich könne diesen als reinen Bausparvertrag laufen lassen oder als Altersvorsorge. Da gabs auch damals im TV immer Werbung von der LBS.

    es geht wie im titel beschrieben um diese "Altersvorsorgezulage".

    auf der bescheinigung für das finanzamt steht geschrieben:

    "Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie den Abzug der Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben beantragen wollen.In diesem Fall fügen Sie bitte die Bescheinigung Ihrer Einkommensteuererklärung bei."

    So jetzt zuden eigentlichen Fragen.

    Bringt es mir steuerlich Vorteile wenn ich diese beantrage oder eher Nachteile?
    Muss ich diese beantragen und diese Bescheinigung an das FA schicken.

    noch ein paar angaben zu meiner Person:
    - ledig
    - kinderlos
    - festes Einkommen
    - und auf dem schein steht: "Ich bin für das Jahr 2009 unmittelbar zulageberechtigt"

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen

    #2
    AW: Altersvorsorgezulage 2009

    Zitat von jerome Beitrag anzeigen
    Bringt es mir steuerlich Vorteile wenn ich diese beantrage oder eher Nachteile?
    Muss ich diese beantragen und diese Bescheinigung an das FA schicken.
    Nun ist hier ja eingentlich ein Forum zur Bedienung von ElsterFormular und nicht dazu, welche steuerlichem Vorteile oder Nachteile einem irgendwelche Verträge bringen, die man abgeschlossen hat, weil es soviel Fernsehwerbung dazu gab.

    Prinzipiell gilt beim Wohnriester das, was auch bei Riester gilt:

    Es gibt eine staatliche Zulage (so man sie denn beantragt) von der zentralen Zulagestelle. Für die volle Zulage muss man 4% des Bruttoeinkommens sparen, max. 2100 Euro. Mit der Zulage an sich und deren Beantragung hat das FA und die Steuererklärung nichts zu tun. Das Beantrage der Zulage ist mittlerweile recht einfach, da es einen Dauerzulagenanträg gibt, den einem der Anbieter hoffentlich beim Abschluss oder kurz danach zum Unterschreiben vor die Nase gehalten hat.

    Alternativ kann man den Sonderausgabenabzug beantragen. Hier werden die Beiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen (ebenfalls bis 2100 Euro), hierdurch ergibt sich eine Steuerersparnis. Ist diese höher als der Zulagenanspruch, so erhält man diese. Allerdings wird dann der Zulagenanspruch im Steuerbescheid wieder auf die zu zahlende Steuer draufgeschlagen, denn das FA geht davon aus, dass man die Zulage beantragt und erhalten hat, aber es gilt ja entweder Zulage oder Steuerersparnis.

    Überflüssig zu erwähnen, dass das, was man vom (Wohn)riester im Alter bekommt, steuerpflichtig ist, nachgelagerte Besteuerung halt.

    Was bedeutet:

    Ob es was bringt, den Sonderausgabenabzug zu beantragen, hängt davon ab, ob dies für einen günstiger als die Zulage ist, es kommt also auf die persönlichen Verhältnisse an. Echte Nachteile entstehen aber nicht, wenn man den Sonderausgabenabzug beantragt, da das FA eine Günstigerprüfung macht, im Zweifelsfall hat man das ganze Zeug also nur völlig umsonst eingetragen.

    Zulage beantragt man schlauer Weise immer, selbst wenn man den Sonderausgabenabzug für günstiger hält, denn das FA berücksichtigt den Zulagenanspruch.

    Man sollte Verträge abschließen, weil sie vorteilhaft sind, nicht wegen der Werbung. Das setzt voraus, dass man sich deren Vor- und Nachteile, nicht nur die Steuer betreffend, vor Abschluss klar macht.
    Zuletzt geändert von neysee; 05.02.2010, 14:17.

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      #3
      AW: Altersvorsorgezulage 2009

      ich fragte nach vorteilen weil ich selbst keine erfahrungen mit dieser vorsorgezulage gemacht habe.
      bevor ich den vertrag natürlich abgeschlossen hatte, habe ich mich natürlich auch beraten lassen.auch ausführlich. sonst hätte ich diesen nicht abgeschlossen.will ja nicht die katze im sack. war wohl falsch formuliert. sorry dafür.

      mir ging es nur darum, da mir damals gesagt wurde ich könnte diesen vertrag als rentenvertrag abschließen (deswegen die frage mit der Zulage) oder als Bausparvertrag. nun dachte ich, lasse ich ihn als bausparvertrag, dann hätte ich keinen anspruch auf die zulage.
      so habe ich das verstanden.

      verstehe ich jetzt also richtig:

      Zulage beantragt man schlauer Weise immer, selbst wenn man den Sonderausgabenabzug für günstiger hält, denn das FA berücksichtigt den Zulagenanspruch.

      also sollte ich wohl die zulage beantragen und dann auch bei sonderausgaben die summe meines ersparnisses (Summe der insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeiträge bis zum 31.12.2009) angeben?!
      das FA nimmt also immer an, das ich diese zulage beantragt habe!?
      und ich muss min. 2% von meinem Brutto-Jahreseinkommen gespart haben?

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        #4
        AW: Altersvorsorgezulage 2009

        Zulage beantragen ja, aber das ist unabhängig von FA und Steuererklärung.

        Sonderausgabenabzug beantragen: Schadet nicht, aber wenn nach Überschlagen mit Einzahlung und Grenzsteuersatz rauskommt, dass man definitiv unter der Zulage bleibt, kann man es auch sein lassen.

        Für die volle Zulage muss man 4% einzahlen. Mit 2% kriegt man nur die halbe Zulage.

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          #5
          AW: Altersvorsorgezulage 2009

          Hallo,
          als totaler Neuling habe ich zu diesem Punkt eine Frage:

          Ich zahle im Jahr €4800 in meinen Wohn-Riester-Bausparvertrag.
          Unter dem Punkt AV trage ich diesen Betrag ein.

          Nun muss ich weitere Angaben machen.

          Zuätzlicher Sonderausgabenabzug:
          Häkchen bei JA
          Häkchen bei für Beiträge lt. obigen Verträgen

          Begünstigung:
          Häkchen bei Ich bin für das Jahr 2010 unmittelbar begünstigt

          Wo trage ich nun einen Wert ein? In Feld 14 Tatsächliches Entgelt €4800?

          Das ist meine erste Steuererklärung, bitte reisst mir nicht den Kopf ab

          Danke,
          Dono

          Kommentar


            #6
            AW: Altersvorsorgezulage 2009

            Hallo Donovan8,
            in Zeile 14 der Anlage kommt dein tatsächliches Entgelt 2009 wie es dransteht (was hast du verdient bzw. bekommen).

            Tschüß

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              #7
              AW: Altersvorsorgezulage 2009

              Hallo Holzgoe,

              Danke für deine Antwort.

              Leider stehe ich auf dem Schlauch sorry dafür

              Was für ein Entgelt kommt in die Zeile?
              Was ich verdient/bekommen habe ?! Wo sehe ich das?

              Danke vielmals

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                #8
                AW: Altersvorsorgezulage 2009

                Hallo,
                du bekommst doch eine Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr von deinem Arbeitgeber.
                für die Anlage AV brauchst du dein Entgelt von 2009, für die Steuererklärung die Anlage N benötigst du die Lohnsteuerbescheinigung 2010.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Altersvorsorgezulage 2009

                  Hallo,
                  ja die Lohnsteuerbescheinigungen liegen hier auf meinem Schreibtisch.

                  Sprich in Zeile 14 trage ich mein Entgelt ein von 2009, das ich in der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 3. (Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10.) finde.

                  Korrekt?

                  Danke nochmals und wieder und wieder

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