AW: Sonderausgaben Ausbildung
Der Masterstudienteil ist ein ZWEITstudium, daher insoweit Werbungskosten und damit in Anlage N. Siehe BMF-Schreiben vom 22.09.2010 Rz. 24. Das vorangegangene ERSTstudium sind als Sonderausgaben einzutragen.
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Sonderausgaben Ausbildung
Hallo,
ich habe eine eher technische Frage. Ich möchte gerade die Kosten für die Erstausbildung (konsekutives Masterstudium - oder zählt dies schon als Zweitstudium?) als Sonderausgaben angeben. Dazu probiere ich die Angabe von Fahrtkosten, Semesterbeiträgen und Miete (Bücher & anderes Lehrmaterial musste ich nicht anschaffen).
Allerdings gibt es lediglich eine eine Zeile bei Zeile 47. Weitere Zeilen können nicht hinzugefügt werden. Wie schlüssele ich nun im einzelnen auf, was wie viel gekostet hat?
Viele Grüße
Ray05Stichworte: -
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