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Wo trage ich diese Sachen ein ?

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    Wo trage ich diese Sachen ein ?

    Hallo

    Ich bin neu hier und bitte um Hilfe.
    Zum ersten mal nutze ich jetzt dieses Programm aber blicke noch nicht so richtig durch.

    Folgende Sachen will ich noch eintragen aber weiß nicht wie und wo .

    KFZ Versicherung( Haftplicht/Kasko)
    private Haftplicht
    Anwaltskosten


    was mich noch wundert ist das ich einen Fahrtweg zur Firma eingetragen habe die aber nicht im Ergebnis erscheint.Es sind 6 km die ich täglich eingetragen habe.

    Es wäre schön wenn ihr mir helfen könnt.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

    Hallo,

    Haftpflicht: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 50 (ACHTUNG: Zeilennummer steht etwas missverständlich am unteren Rand der Zeile)
    Kasko: Ist nicht absetzbar
    Anwalt: Das kommt auf die Sache an, u.U. sind es dortige Werbungskosten (Anlage N, Anlage V etc.), manchmal können es auch außergewöhnliche Belastungen sein (etwa bei einer Scheidung, Hauptvordruck Zeile 68), manches ist auch gar nicht absetzbar.

    Zu den Fahrtkosten: 6 km ergeben ca. 414 Euro, das allein wirkt sich noch nicht aus, weil der Pauschbetrag (1000 Euro) höher ist. Erst wenn du weitere Werbungskosten von über 600 Euro hattest, bringt das was. Werbungskosten ist alles das, was auf der 2. Seite der Anlage N eingetragen werden kann.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort
      Ich werde mich gleich schauen

      Ich habe hier noch den Betrag für die Risterente.
      Wo trägt man den den ein ?

      Gruß

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        #4
        AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

        Anlage AV


        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

          also Zeile 50 Unfall Haftplichtversicherungen , wenn das die ist ?

          ich habe dort reingeschrieben

          Unfallversicherung
          KFZ Versicherung
          Haftplichtversicherung

          ist das dann so richtig ?

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            #6
            AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

            Hallo,

            >>>ist das dann so richtig ?

            Ja. Zur besseren Übersicht kann man die Zeile mehrmals hinzufügen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

              super hab jetzt alles drin.

              ich würde aber gerne noch wissen ,da ich einen Kind Unterhaltsplichtig bin diesen aber nicht eintragen kann,
              Wie trägt man dann einen Freibetrag ein?
              Immerhin ist der Jahresunterhalt nicht wenig

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                #8
                AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

                oder ist dieses schon berücksichtigt bei der Lohnsteuer wenn ich dort schon einen halben Freibetrag habe ?

                Eine letzte Frage noch

                Kann ich eine Autorate auch absetzen ?
                Zuletzt geändert von andreaspa; 19.01.2013, 19:36.

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                  #9
                  AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

                  Anlage Kind ausfüllen.

                  Wieso Autorate? Was ist das denn?.
                  Geht natürlich nicht.
                  Bei Geschäftswagen AfA

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

                    Anlage Kind ausfüllen ?


                    auch wenn das Kind nicht bei mir lebt und ich auf meiner Lohnsteuerkarte einen halben Freibetrag habe ?

                    Und muss ich dann bei erhaltenes Kindergeld 0 eintagen weil ich ja das Kindergeld nicht bekomme ?

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                      #11
                      AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

                      Kindergeld wird der halbe Betrag eingetragen, der dir zusteht.
                      (Wird aber normalerweise mit dem Kindesunterhalt verrechnet,deshalb bekommst du auch kein Kindergeld).
                      Angaben zum Kind : der Wohnort und Angaben zur Kindesmutter.
                      Eventuell Kinderbetreuungskosten, falls du einen Teil davon trägst.
                      Das wärs.


                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

                        Ja der wird mit dem Kindesunterhalt verechnet.

                        Also trage ich jetzt kein Kindergeld ein oder doch die hälfte ?

                        Ist schon echt kompliziert was die Streuererklärung berifft .

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                          #13
                          AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

                          Hab ich doch geschrieben. DU trägst den halben Kindergeldbetrag ein.
                          Also 1104 Euro. Alles klar? Das in Klammern war nur zur Erklärung.

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

                            ok alles gemacht ich danke für die schnellen Antworten .


                            Habe gerade erfahren das ich ja für dieses Jahr ,für die Lohnsteuerkarte den halben Freibetrag beantragen muss.
                            Habe ich ganz vergessen und mich hat auch niemand informiert.
                            Also noch mal nächste Woche los

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Wo trage ich diese Sachen ein ?

                              Zitat von andreaspa Beitrag anzeigen
                              Habe ich ganz vergessen und mich hat auch niemand informiert.
                              Also noch mal nächste Woche los
                              Stand nur überall in der Presse, dass man die Freibeträge ab 2013 wieder neu beantragen muss. Genauso wie die ganzen Jahre, außer 2011 und 2012 wegen der Umstellung auf das elektronische Verfahren.

                              Unabhängig davon: Wie alt ist denn das Kind ? Ist es wirklich noch nicht berücksichtigt ? Bei Kindern unter 18 Jahre müsste eigentlich kein Antrag nötig sein.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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