Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umzugskostenpauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umzugskostenpauschale

    Hallo zusammen,

    ich bin letztes Jahr berufsbedingt umgezogen und möchte dies nun in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Wie ich nun in mehreren Quellen gelesen
    habe, kann man auch ohne weitere Belege eine Pauschale pro Umzug nutzen, die für mich (als Ledigen, Umzug im Juni 2012) 657 Euro beträgt.

    Meine Frage nun: Wo trage ich das im Formular ein? In Anlage N gibt es unter Weitere Werbungskosten den Punkt 47, Umzugskosten. Schreibe ich die 657 Euro da rein? Und was gebe ich dann vorne in der Zeile an, Reise- und Fahrtkosten oder Transportkosten? Muss ich noch irgendwo vermerken, dass es sich um einen beruflich bedingten Umzug gehandelt hat?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Umzugskostenpauschale

    Umzugskosten aus beruflicher Veranlassung kommen als Werbungskosten in die Anlage N. Dazu zählen nachweisbare Kosten wie zB. Transportkosten (Beförderung des Umzugsgutes), Transportschäden, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, doppelte Mietzahlungen bis zu drei Monaten und Maklergebühren.
    (siehe: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm)

    Zusätzlich(!) kann ohne Einzelnachweis für sonstige Umzugskosten ein Pauschalbetrag angesetzt werden. Zu diesen sonstigen Umzugskosten gehören u.a. der Auf- u. Abbau von Möbeln, Kosten für die Änderung des Telefonanschlusses sowie Gebühren für das Ändern von Ausweisen und Ummelden des Pkw.

    Die direkten Kosten würde ich extra zusammenstellen und der Erklärung beilegen.
    Unter Zeile 47 kann man dann zwei Zeilen hinzufügen, etwa:
    "Berufl. bedingte Umzugskosten lt. Nachweis" und "Pauschalbetrag für sonstige Umzugskosten".
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Umzugskostenpauschale

      Gehören "sonstige Umzugskosten" zu der Zeile 46 der Anlage N (d.h. "Umzugskosten") oder zur Zeile 47 (d.h. "Sonstiges")?
      Vielen Dank

      Kommentar


        #4
        AW: Umzugskostenpauschale

        Das ist sowas von gehopst wie gesprungen.

        Kommentar


          #5
          AW: Umzugskostenpauschale

          Die sehr nützliche Antwort von Kent ist mehr als 2 Jahre alt. Kann sein dass die Zeilennummern geändert sind?

          Kommentar


            #6
            AW: Umzugskostenpauschale

            Zitat von matteothor Beitrag anzeigen
            Kann sein dass die Zeilennummern geändert sind?
            Ja, Du hast ja sicher schon nachgeschaut, die Zeilennummern haben sich geändert.

            neysees Antwort ist von gestern, und nach wie vor gültig.

            Kommentar


              #7
              AW: Umzugskostenpauschale

              ... und da der ursprüngliche Beitrag schon so alt ist, hier die aktuellen Pauschalen für sonstige Umzugskosten:

              ab 1.1.2013 für Ledige 687 € und für Verheiratete 1374 €
              ab 1.8.2013 für Ledige 695 € und für Verheiratete 1390 €
              ab 1.3.2014 für Ledige 715 € und für Verheiratete 1429 €
              ab 1.3.2015 für Ledige 730 € und für Verheiratete 1460 €
              UserElster

              Kommentar

              Lädt...
              X