Guten Tag
Eine Frage hier an die Fachleute, die ist zweifellos hier gibt
Ich erhalte aus der gesetzlichen Rentenversicherung Zuschüsse zu meinen Fahrtkosten zur Arbeit, d.h. die Rentenversicherung zahlt abzüglich eines festgesetzten Eigenanteils die Fahrtkosten direkt an den Unternehmer der die Fahrten durchführt.Die Höhe des Eigenanteils bemisst sich aus dem Nettolohn.
Aufgrund der Hohen Fahrtkosten habe ich mir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dadurch erhöht sich logischerweise mein Nettolohn.Frage: darf die Rentenversicherung den erhöhten Freibetrag der ja quasi so etwas wie eine Steuerrückerstattung ist, als Nettolohnerhöhung betrachten?
Ich hoffe ihr konntet mir folgen.
Gruß und Dank
Eine Frage hier an die Fachleute, die ist zweifellos hier gibt
Ich erhalte aus der gesetzlichen Rentenversicherung Zuschüsse zu meinen Fahrtkosten zur Arbeit, d.h. die Rentenversicherung zahlt abzüglich eines festgesetzten Eigenanteils die Fahrtkosten direkt an den Unternehmer der die Fahrten durchführt.Die Höhe des Eigenanteils bemisst sich aus dem Nettolohn.
Aufgrund der Hohen Fahrtkosten habe ich mir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dadurch erhöht sich logischerweise mein Nettolohn.Frage: darf die Rentenversicherung den erhöhten Freibetrag der ja quasi so etwas wie eine Steuerrückerstattung ist, als Nettolohnerhöhung betrachten?
Ich hoffe ihr konntet mir folgen.
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