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Darf ein Freibetrag als Nettolohnerhöhung betrachtet werden?

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    Darf ein Freibetrag als Nettolohnerhöhung betrachtet werden?

    Guten Tag
    Eine Frage hier an die Fachleute, die ist zweifellos hier gibt
    Ich erhalte aus der gesetzlichen Rentenversicherung Zuschüsse zu meinen Fahrtkosten zur Arbeit, d.h. die Rentenversicherung zahlt abzüglich eines festgesetzten Eigenanteils die Fahrtkosten direkt an den Unternehmer der die Fahrten durchführt.Die Höhe des Eigenanteils bemisst sich aus dem Nettolohn.
    Aufgrund der Hohen Fahrtkosten habe ich mir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dadurch erhöht sich logischerweise mein Nettolohn.Frage: darf die Rentenversicherung den erhöhten Freibetrag der ja quasi so etwas wie eine Steuerrückerstattung ist, als Nettolohnerhöhung betrachten?
    Ich hoffe ihr konntet mir folgen.
    Gruß und Dank
    Zuletzt geändert von Harzed; 22.01.2013, 12:55.

    #2
    AW: Darf ein Freibetrag als Nettolohnerhöhung betrachtet werden?

    wenn es nunmal nach dem netto-lohn geht, wuerde ich prompt sagen ja, das darf die rentneversicherung. den eintrag des freibetrages haben sie ja im prinzip selbst in der hand.
    das kernproblem duerfte sein, das der nettolohn als bemessungsgrundlage suboptimal ist. erscheint mir entfernt vergleichbar mit der berechnung des elterngeldes auf basis des nettolohnes... viele ehepaare wechseln extra deswegen schnell noch die steuerklassen.

    sie koennten fuer ihren fall womoeglich den freibetrag kleiner waehlen oder entfallen lassen, die geltendmachung der fahrtkosten und dadurch die steuerersparnis/erstattung wird dadurch ja nicht verhindert.
    das monatliche netto faellt dann natürlich geringer aus, die fahrtkostenzuschüsse faellt dann entsprechend höher aus, ABER da dann ihre tatsaechlichen fahrtkosten wiederrum geringer ausfallen, wird auch die steuererstattung am jahresende anders aussehen... logischerweise höher als bei monatlicher berücksichtigung eines freibetrages, aber vermutlich nicht gleich hoch, da ja mehr kosten durch den höheren zuschuss eingespart wurden.

    im endeffekt meiner meinung nach eher ein nullsummen-spiel.

    (hoffe ebenfalls das man meinen gedankengaengen folgen konnte ;-))

    Kommentar


      #3
      AW: Darf ein Freibetrag als Nettolohnerhöhung betrachtet werden?

      danke falzo für ihre ausführungen

      man wird sehen .....

      Kommentar

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