Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe Verpflegungsmehraufwand und Elster

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hilfe Verpflegungsmehraufwand und Elster

    Hallo Ich bin staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, komme aus Schwedt und habe letztes Jahr in Berlin bei einem ambulanten Pflegedienst aber in der Wohnung einer Patientin war dort also ständig vor Ort während meiner Dienstzeit gearbeitet.
    Für Verpflegung etc. musste ich selbst sorgen und bekam auch keinerlerlei Zuwendungen von meiner Firma bzw. von der Patientin...

    weil ich letztes Jahr mit Elster das selbe Problem hatte wo ich die Steuererklärung für 2011 machen wollte habe ich genervt wieder zum Papiervordruck gegriffen

    auf dem Vordruck habe ich dies leztes Jahr in Anlage N in der Zeile 52 Arbeitstage x 6EUR = Summe eingetragen und das FA hat dies auch komplett akzeptiert und die Summe auch so berechnet.

    Elster hingegen treibt mich in den Wahnsinn was den Verpflegungsmehraufwand angeht!!!

    Ich trage in Anlage N Werbungskosten 1 Auswärtstätigkeit in Zeile 52 meine 190 Arbeitstage ein x 6EUR = 1140EUR soweit korrekt allerdings will das Programm ständig das ich einen Hacken bei:

    1. der ununterbrochene Einsatz an einer Tätigkeiststelle betrug jeweils mehr als 3 Monate

    2. der ununterbrochene Einsatz an einer Tätigkeiststelle betrug jeweils mehr als 3 Monate, der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen wurde nur für die ersten drei Monate an derselben Tätigkeistätte beantragt

    3.der ununterbrochene Einsatz an einer Tätigkeiststelle betrug jeweils mehr als 3 Monate, die auswärtige Tätigkeit wurde aber an weniger als 3 Tagen wöchentlich aufgesucht

    Anlass, Ziel der Auswärtstätigkeit, sowie der Zeitraum werden mir auch ständig rot hinterlegt

    von den drei Auswahlmöglichkeiten trifft aber eigentlich nichts zu, weil ich ja dort ständig vor Ort war und das mehr als drei Monate und mehr als an nur 3 Tagen in der Woche???

    was muss ich jetzt wo wie eintragen, bzw. wo soll ich den Hacken setzten? Weil eine doppelte Haushaltsführung liegt ja soweit ich dies rausgelesen habe nicht vor nicht vor, dazu müsste ich ein Zimmer oder eine Wohnung am Arbeitsort besessen haben?

    Wenn ich das Problem nicht bald gelöst bekomme greif ich zum Papiervordruck! Hänge jetzt schon Tage an diesem Problem und komm mit meiner Steuererklärung nicht weiter...
    Man scheitert nicht an den Steinen, die einem im Weg liegen, sondern an der Unfähigkeit, ihnen aus dem Weg zu gehen

    #2
    AW: Hilfe Verpflegungsmehraufwand und Elster

    Hallo,

    was ist denn an

    "2. der ununterbrochene Einsatz an einer Tätigkeiststelle betrug jeweils mehr als 3 Monate, der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen wurde nur für die ersten drei Monate an derselben Tätigkeistätte beantragt"

    so falsch?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Hilfe Verpflegungsmehraufwand und Elster

      Was mich an diesen Satz stört wurde nur für die ersten 3 Monate beantragt!
      Letztes Jahr habe ich meine kompletten Arbeitstage abgesetzt es waren um 170 diese hat das Finanzamt auch komplett abgerechnet!
      Klicke ich jetzt Nr 2 an würde das bedeuten das nur 3 Monate also 90 Tage abgerechnet würden? Oder hab ich einen Denkfehler?

      Gruß Norman
      Man scheitert nicht an den Steinen, die einem im Weg liegen, sondern an der Unfähigkeit, ihnen aus dem Weg zu gehen

      Kommentar


        #4
        AW: Hilfe Verpflegungsmehraufwand und Elster

        Hallo Norman

        In welchem Formularvordruck bist du denn?.
        Ich bin In Est-Erklärung 2012 Anlage N Seite 2 Zeile 49 ganz unten.
        Ich gebe den ermittelten Betrag incl. Tätigkeit in das Feld - Summe der selbst ermittelten Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten - ein.
        Dann in Zeile 55 Gesamtsumme und das war es. Berechnung erfolgt - keine Fehlermeldung-

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Hilfe Verpflegungsmehraufwand und Elster

          Nach § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 5 EStG beschränkt sich der Verpflegungsmehraufwendungsabzug bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an der selben Tätigkeitsstätte nun einmal auf die ersten drei Monate. Daher kann ich Ihre Probleme nicht so wirklich nachvollziehen, denn Sie können somit auch nicht mehr als drei Monate beantragen. Schlimmer noch: Wenn die Tätigkeit schon im Vorjahr dort angefangen hat, müssen die drei Monate ab Tätigkeitsbeginn im Vorjahr gerechnet werden, so dass im Extremfall für 2012 gar kein Zeitraum mehr übrig bliebe. Positiv gesehen: Dann hätten Sie mit der Eintragung von Verpflegungsmehraufwendungen GAR KEIN Problem, da Sie gar keine hatten.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Hilfe Verpflegungsmehraufwand und Elster

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo Norman

            In welchem Formularvordruck bist du denn?.
            Ich bin In Est-Erklärung 2012 Anlage N Seite 2 Zeile 49 ganz unten.
            Ich gebe den ermittelten Betrag incl. Tätigkeit in das Feld - Summe der selbst ermittelten Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten - ein.
            Dann in Zeile 55 Gesamtsumme und das war es. Berechnung erfolgt - keine Fehlermeldung-

            Gruß FIGUL
            da war uch auch! dann gehe ich von dieser Seite auf 1 Seite Auswertstätigkeit und Trage dies in Zeile 52 ein damit die Berechnung erfolgen kann oder brauch ich mir gar nicht den Aufwand machen und es geht einfacher?
            Man scheitert nicht an den Steinen, die einem im Weg liegen, sondern an der Unfähigkeit, ihnen aus dem Weg zu gehen

            Kommentar


              #7
              AW: Hilfe Verpflegungsmehraufwand und Elster

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Nach § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 5 EStG beschränkt sich der Verpflegungsmehraufwendungsabzug bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an der selben Tätigkeitsstätte nun einmal auf die ersten drei Monate. Daher kann ich Ihre Probleme nicht so wirklich nachvollziehen, denn Sie können somit auch nicht mehr als drei Monate beantragen. Schlimmer noch: Wenn die Tätigkeit schon im Vorjahr dort angefangen hat, müssen die drei Monate ab Tätigkeitsbeginn im Vorjahr gerechnet werden, so dass im Extremfall für 2012 gar kein Zeitraum mehr übrig bliebe. Positiv gesehen: Dann hätten Sie mit der Eintragung von Verpflegungsmehraufwendungen GAR KEIN Problem, da Sie gar keine hatten.
              Ich habe letztes Jahr 176 Arbeitsstunden x 6EUR=1056EUR über das Finazamt abgerechnet und das FA hat dies auch akzeptiert und so berechnet...

              Nein mein mein Tätigkeitsfeld war 2011 nicht das selbe und woanders als 2012 also keine Angst ;-)
              Man scheitert nicht an den Steinen, die einem im Weg liegen, sondern an der Unfähigkeit, ihnen aus dem Weg zu gehen

              Kommentar


                #8
                AW: Hilfe Verpflegungsmehraufwand und Elster

                Hallo Norman,

                wo geisterst du denn rum. Da gibt es doch gar keine Zeile 52 in der Anlage N.
                Mach das so wie ich es beschrieben habe.

                Die 6 Euro gibt es bei Abwesenheit über 8 -14 Std.

                12 Euro über 14 Std

                24 Euro 24 Std pro Tag

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Hilfe Verpflegungsmehraufwand und Elster

                  Ja hab ich konnte auch die Fehler danach lösen!
                  Das Programm meckerte jetzt weil detailierte Informationen oben drin standen mit Beruf und Arbeitszeitraum.. Wenn man das so macht wie du beschrieben hast dann darf woanders nichts drin stehen
                  Man scheitert nicht an den Steinen, die einem im Weg liegen, sondern an der Unfähigkeit, ihnen aus dem Weg zu gehen

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X