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Erstattete Haushaltshilfe von der Krankenkasse 2012

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    Erstattete Haushaltshilfe von der Krankenkasse 2012

    Hallo,

    auf Grund der Geburt unseres 2. Kindes war ich für ein paar Tage im Krankenhaus. Mein Mann musste solange auf das 1. Kind (2 Jahre) aufpassen und daher daheim bleiben. Den Verdienstausfall konnte man über die Krankenkasse als sog. Haushaltshilfe wiederholen. Meine Frage wäre: Wird das ebenfalls versteuert? Wenn ja, wo würde man das in der Einkommensteuererklärung angeben?

    Danke vorab.

    #2
    AW: Erstattete Haushaltshilfe von der Krankenkasse 2012

    "Nimmt z.B. ein Ehemann auf Grund der Erkrankung der Ehefrau unbezahlten Urlaub und erhält er von der Krankenkasse den Verdienstausfall erstattet, stellt diese Zahlung keine vergleichbare Ersatzleistung im Sinne des § 32b EStG dar. Verdienstausfallentschädigungen der Krankenkasse an den Ehegatten des Versicherten als Ersatzkraft für eine Haushaltshilfe sind nicht als dessen Einnahmen anzusehen (BFH, 17.06.2005 - VI R 109/00)."
    Quelle: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/progressionsvorbehalt.html

    Diese Leistung der Krankenkasse ist also keine Einnahme, unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt und gehört damit nicht in die Steuererklärung.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Erstattete Haushaltshilfe von der Krankenkasse 2012

      Ich stimme Kent voll zu. Da es aber noch ein paar Mitleser gibt, die ggf. auf falsche Gedanken kommen, dass alle Krankenkassenzahlungen darunter fallen: Krankenkassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinderkrankengeld bzw. Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Dies ist dann Krankengeld und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Erstattete Haushaltshilfe von der Krankenkasse 2012

        Danke für die schnelle Antwort. Freut mich dass es nicht versteuert wird.

        Grüße

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          #5
          AW: Erstattete Haushaltshilfe von der Krankenkasse 2012

          Guten Tag!

          Bei uns war letzes Jahr der Fall, dass ich für mehrere Tage ins Krankenhaus musste, mein Mann ist dann die Tage zu Hause geblieben und hat die Kinder (2+8) betreut.

          Wir hatten dann eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragt dies wurde auch genehmigt das mein Mann dies übernimmt.
          Dadurch hatte er Verdienstausfall der aber ja von der Krankenkasse teilweise ausgeglichen wurde.
          Bei der Haushaltshilfe mussten wir ja einen Eigenanteil bezahlen, kann man diesen von der Steuer absetzen?

          Lieben Gruß

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