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Urlaubsvergütung SOKA-Bau

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    Urlaubsvergütung SOKA-Bau

    Hey

    Ich habe mal ne Frage und zwar hatte ich Urlaubsanspruch aus 2011 und konnte mir diese aber erst dieses Jahr (2013) auszahlen lassen.
    Kann ich diese jetzt steuerlich geltend machen oder erst nächstes Jahr?

    Ach wo trägt man Winterbeschäftigungs-Umlage (0,8%) ein?

    LG
    Zuletzt geändert von xliqx; 24.01.2013, 13:12.

    #2
    AW: Urlaubsvergütung SOKA-Bau

    Da stehe ich jetzt auf dem Schlauch. Sie haben doch etwas BEKOMMEN in 2013 und sind dadurch "reicher" als ohne die Zahlung, also müssten Sie das doch versteuern in 2013, nicht absetzen. Oder haben Sie das mit "geltend machen" gemeint ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Urlaubsvergütung SOKA-Bau

      Ja das meine ich
      Dieses Jahr bekommen, also kann ich auch erst 2014 diese Leistung von 2013 eintragen bzw absetzen. Richtig?
      Weil dachte man kann das für 2012 mitverwenden, weil der Anspruch ja aus 2011 ist.

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        #4
        AW: Urlaubsvergütung SOKA-Bau

        Winterbauumlage kommt in Anlage N Zeile 48 sonstige Werbungskosten Reiter hinzufügen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Urlaubsvergütung SOKA-Bau

          Danke und ich muss jeden Monat einzeln hinzufügen?
          Und kann man aus 2011 die noch mit einbeziehen? Hatte diese letztes Jahr vergessen.

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            #6
            AW: Urlaubsvergütung SOKA-Bau

            Nein 2011 ist vorbei.
            Die Gesamtsumme eintragen. Steht unten auf der LstB.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Urlaubsvergütung SOKA-Bau

              Danke
              Keine weiteren Fragen

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