Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zweitstudium Ausland - Wo Reise-, Unterkunfts-, und Verpflegungskosten eintragen (N)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zweitstudium Ausland - Wo Reise-, Unterkunfts-, und Verpflegungskosten eintragen (N)

    Hallo zusammen,

    ich würde mich sehr über Hilfe bzgl. folgender Frage freuen:

    Ich möchte für die Kosten, die während meines Masterstudiums im Ausland anfallen, als Werbungskosten/Verlustvortrag anerkennen lassen.

    Wo soll ich in Anhang N des Elster Formulars Reise-, Unterkunfts-, und Verpflegungskosten eintragen?

    Alles unter Zeile 44/"Fortbildungskosten"? Oder auf der nächsten Seite bei Zeile 66ff/"Doppelter Haushaltsführung"; Urteile wie dieses (http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/verpflegungsmehraufwand-waehrend-auslandssemester_166_142728.html) legen nahe, dass es sich um doppelte HH-Führung handelt? Oder auf der folgenden Seite unter "Auswärtstätigkeiten"?

    Besten Dank!

    #2
    AW: Zweitstudium Ausland - Wo Reise-, Unterkunfts-, und Verpflegungskosten eintragen

    Die unmittelbaren Auslandskosten würde ich nach dem Urteil als "Reisekosten beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten" (unterhalb Zeile 49, Seite 2) ansehen. Die selbst ermittelten Kosten sollte man in einer eigenen Aufstellung einreichen/nachweisen und bei "Angaben in Kurzform" in einer Summe eintragen, zB. "Fahrtkosten und Unterkunft lt. Aufstellung" und "Verpflegungsmehraufwand".
    Andere Kosten im Zusammenhang mit dem Studium (Gebühren,PC,Bücher,..) sind dann eher Fortbildungskosten.

    Ob das FA die Auslandskosten so anerkennt, ist eine andere Sache. Man kann auf das Urteil verweisen, aber jedes Urteil ist ein Einzelfall, halt genau für diesen Fall...
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Zweitstudium Ausland - Wo Reise-, Unterkunfts-, und Verpflegungskosten eintragen

      Vielen Dank, Kent!

      Werde deiner Empfehlung mal folgen...

      Erlaube mir noch eine kurze Verständnisfrage: angenommen es werden Werbunskosten i.H.v. 5000E vom FA anerkannt und ich habe 3000E aus Nebenjobs auf Lohnsteuerkarte verdient, dann ist der Verlustvortrag 2000E?

      Besten Dank!

      Kommentar


        #4
        AW: Zweitstudium Ausland - Wo Reise-, Unterkunfts-, und Verpflegungskosten eintragen

        Ja, in dem Bsp. wäre dann der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ (-2000EUR) und könnte als Verlustvortrag in das nächste Jahre mitgenommen werden. Ggf. gezahlte Steuern auf die Einkünfte von 3000EUR werden auch voll erstattet.
        mfg. - Kent

        Kommentar

        Lädt...
        X