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Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

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    Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Steuererklärung 2012 zur Berechnung der außergewöhnlichen Belastung.

    Ich bin verheiratet und habe - um einen Vergleich zu bekommen, eine gemeinsame Veranlagung bei der Steuererklärung ausgefüllt, und zwei Einzelne (jeweils für mich und meinen Ehepartner) mit getrennter Veranlagung.
    Elster berechnet bei der gemeinsamen Veranlagung die außergewöhnlichen Belastungen , nicht aber bei der getrennten Veranlagung.
    Ich habe Zeile 68 ausgefüllt, Anspruch / zu erwartende Versicherungsleistungen: 0
    Wenn ich nun die Steuerberechnung durchführe, werden die außergewöhnlichen Belastungen gar nicht erwähnt.

    Wer kann mir weiterhelfen?

    Vielen Dank und Gruß
    Zuletzt geändert von nannini; 25.01.2013, 20:09.

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

    Hast Du die 'Zusätzlichen Angaben' gemacht? Diese befinden sich an letzter Stelle unter den Anlagen zur Steuererklärung.

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

      Hallo,

      und kommt ihr denn auch allein jeweils über die zumutbare Eigenbelastung?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

        @ Elefant

        Super ! Ich habe es ausprobiert und es funktioniert. Danke auch für die superschnelle Antwort !!!

        In Zeile 6 der Seite für "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" kann man ein Kreuz machen bezüglich der Aufteilung von außergewöhnlichen Belastung im Verhältnis der Aufwendungen. Was ist damit gemeint, und wie ist die optimale Aufteilung? Gab es dieses Jahr nicht irgendeine Änderung im Gesetz ?


        Gruß nannini

        @ Stefan

        Hallo, auch noch kurz zur Antwort. Meines Wisses nach muß Elster immer die außergewöhnlichen Belastungen berechnen, aber je nach Höhe der zumutbaren Belastung ist etwas abziehbar oder nicht. Aber trotzdem vielen Dank für den Tipp.

        Gruß nannini
        Zuletzt geändert von nannini; 26.01.2013, 16:18.

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          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

          Die -auch bei getrennter Veranlagung- gemeinsame(!) zumutbare Eigenbelastung wird von den gemeinsamen agwB abgezogen. Dieser verbleibende Betrag der Belastung wird dann normalerweise hälftig jedem Ehepartner zugeordnet. Auf Antrag können Sie eine andere als die 50:50 Aufteilung wählen.

          Dann sind im Mantelbogen in Zeile 96 der eigene Anteil anzugeben und ein formloser Antrag beim FA einzureichen. Zur Steuerberechnung ist in den "Zusätzlichen Angaben", Zeile 34 der Anteil vom Ehegatten einzutragen.
          Zur Steueroptimierung kann man jetzt diese Verteilung verändern. Es macht sicherlich Sinn, dem Ehegatten mit dem höheren Grenzsteuersatz mehr Anteil an den agwB zuzuordnen, ggf. sogar 100%.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

            @ Kent

            Hallo und vielen Dank für die Antwort. So ganz klar ist es mir aber noch nicht. Ich habe dazu nochmals folgende Fragen:

            1. Kann ich die anteilsmäßige Aufteiung beliebig wählen,
            z. B. ich 10 %, Ehepartner 90 % oder ich 70 %, Ehepartner 30% und mir dann
            berechnen lassen, was günstiger ist? Und hat sich nicht dieses Jahr das Gesetz
            geändert, so dass man nur 50 % oder 100 % wählen kann?

            2. Auf dem Formular zusätzl. Angaben muß man den Gesamtbetrag der Einkünfte
            angeben. Was ist mit Kapitalerträgen, die unter 801 Euro (dem Freibetrag)
            liegen? Muss ich die zu den Einkünften dann dazuzählen? Das erhöht doch dann
            den steuerlichen Anteil wieder. Ebenso Lohnersatzleistungen. Zählen diese
            auch dazu?

            3. Und was verstehe ich unter dem Grenzsteuersatz und wie berechne ich ihn?

            Danke schon mal und viele Grüße, nannini

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              #7
              AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

              1) Prinzipiell werden die Aufwendungen ja hälftig den Ehepartnern zugeordnet. Abweichend davon kann auf Antrag die Zuordnung geändert werden. Nimmt man §26a Abs. 2 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26a.html) wörtlich, ist die Aufteilung dann so zu wählen, wie sie die Ehepartner tatsächlich(!) getragen haben. Ich bezweifle daher, dass man völlig wahlfrei zuordnen kann.

              2) Kapitalerträge werden seit VZ 2012 für die Ermittlung der zumutbaren Belastung nicht mehr herangezogen. Lohnersatzleistungen erhöhen durch die Progression zwar insgesamt die Steuer, sie gehören aber nicht zum Gesamtbetrag der Einkünfte, auf dessen Basis die zumutbare Belastung berechnet wird (also beide nicht nötig in den zusätzlichen Angaben).

              3) Der Grenzsteuersatz bzw. Grenzbelastung beschreibt die steuerliche Mehrbelastung in Prozent, wenn das Einkommen um einen bestimmten Betrag (zB. 100EUR) steigt. Wenn man zB. 100EUR mehr verdient und deswegen 30EUR mehr Steuern zahlt, beträgt der Grenzsteuersatz halt 30%. Eine Berechnung (auf Basis des zvE) gibt es zB. hier:
              https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

              Ergänzung zu 2) Nur die abgeltend besteuerten Kapitalerträge werden nicht mehr berücksichtigt. Demnach zählen die steuerfreien Kapitalerträge zu den Einkünften und sind anzugeben.
              Zuletzt geändert von Kent; 27.01.2013, 11:04. Grund: Ergänzung
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

                @ Hallo Kent,

                danke, und den höheren Grenzsteuersatz hat dann immer der mit dem höheren Bruttoarbeitslohnlohn, habe ich die Tabelle richtig interpretiert? Das bedeutet dann, daß die agB in der prozentualen prozentualen Aufteilung dem Ehepartner zugeordnet werden, der den höheren Grenzsteuersatz hat, obwohl die Belastung der andere Ehepartner mit dem niedrigerem Steuersatz hat?

                Gruß nannnini

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                  #9
                  AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

                  Hallo nannnini,
                  den höheren Grenzsteuersatz hat derjenige, der das höhere zu versteuernde Einkommen (zvE) hat (das zeigt die Elster-Berechnung auch an). Im zvE sind aber bereits Sonderausgaben wie die agwB berücksichtigt. D.h. trotz höherem Bruttoarbeitslohnlohn kann u.U. der Ehepartner, bei dem die agwB (voll) angesetzt werden, ein kleineres zvE haben.

                  Zur möglichen Verteilung bin ich mir auch nicht mehr sicher. Auf diversen Seiten (http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14308.xhtml?currentModule=home) findet man immer den Hinweis auf die freie Verteilung. Im Gesetz ist aber von tatsächlich wirtschaftlich getragen Kosten die Rede. Bei gemeinsam getragenen Kosten (zB. Natural-Unterhalt für eine Person im gem. Haushalt) könnte ich mir eine beliebige Aufteilung vorstellen. Andere Kosten wie Zahnersatz sind sicherlich nur einer Person direkt zuzuordnen. Im Zweifel würde ich für die konkrete Belastung beim FA nachfragen.
                  Mein erster Beitrag sollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass es eine "technische" Möglichkeit gibt, agwB zu verteilen und damit die Steuer zu beeinflussen.
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

                    @ Kent

                    Hallo Kent,
                    also erstmal vielen Dank für die wirklich guten Beiträge und die zeitnahe Beantwortung meiner doch zahlreichen Fragen.Das habe ich sehr geschätzt. Die diesjährige Steuererklärung ist etwas schwieriger als die sonstigen, dennoch haben mich die Hinweise weitergebracht. Ich werde jetzt mal verschiedene Berechnungen durchführen und schauen, wie die Ergebnisse sind. Also noch mals vielen Dank.

                    Viele Grüße,
                    nannini
                    Zuletzt geändert von nannini; 27.01.2013, 22:50.

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                      #11
                      AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

                      Vorsicht, das System der Veranlagungsarten wurde ab 2013 umgestaltet mit der Folge, dass die im Internet zu findenden Gesetzestexte häufig den neuen Text beeinhalten, "Kommentare" auf Internetseiten sich häufig aber auf die Rechtslage der letzten Jahrzehnte beziehen.

                      Vereinfacht gesagt gab es bei Eheleuten bis 2012 die Option zur Zusammenveranlagung, zur getrennten Veranlagung und im Eheschließungsjahr zur besonderen Veranlagung. Bei der getrennten Veranlagung wurden die außergewöhnlichen Belastungen 50:50 aufgeteilt, WENN nicht die Eheleute GEMEINSAM eine andere Aufteilung beantragt haben.

                      Ab 2013 gibt es die Zusammenveranlagung und die Einzelveranlagung. Bei der Einzelveranlagung werden bei jedem Ehepartner die außergewöhnlichen Belastungen angesetzt, die er wirtschaftlich getragen hat, selbst wenn Zahlungspflichtiger der andere Ehepartner war. Auf übereinstimmenden Antrag beider Eheleute wird davon abweichend 50:50 aufgeteilt, eine andere Aufteilung ist also nicht möglich.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

                        @Picard777

                        Danke für die zusätzliche Info. Und wie ist jetzt die Situation für die gemeinsame Veranlagung nach der Gesetzesänderung. Werden die außergewöhlnichen Belastungen dem zugeteilt, der sie wirtschaftlich getragen hat? Oder ist die Aufteilung immer
                        50 :50 oder kann man frei wählen?

                        Ich habe noch eine andere Frage zu Einkommensersatzleistungen. Muß man hier die Bruttoangaben machen oder die Nettoangaben (was auf das Girokonto überwiesen wurde)?

                        Gruß
                        nannini

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                          #13
                          AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

                          Was ist denn bei Einkommensersatzleistungen der Unterschied zwischen Brutto und Netto? Denn: Einkommensteuer wird ja nicht einbehalten.

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                            #14
                            AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

                            @Elefant

                            Auf der Bescheinigung der BfA steht ein anderer (höherer) Betrag als der, der tatsächlich überwiesen wurde.

                            Gruß nannini

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                              #15
                              AW: Außergewöhnliche Belastungen lassen sich nicht berechnen (Steuerklärung 2012)

                              Massgeblich sind die (höheren) Leistungsbeträge, welche die BfA nach den einschlägigen Leistungsgesetzen ermittelt. Kürzungen bei der Auszahlung, die sich aus Beiträgen zur RV, AV, KV/PV ergeben, bleiben unberücksichtigt.
                              mfg. - Kent

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