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Fragen zu Anlage N-Gre

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    Fragen zu Anlage N-Gre

    Hallo,

    das erste mal, dass ich dieses Formular ausfüllen muss, bin also knapp 1 Jahr als Grenzgänger in der Schweiz beschäftigt.
    Fragen: Auf dem Lohnausweis unter 9. Beiträge AHV, IV etc. wo muss ich diesen Betrag eintragen bei N-Gre? unter 10. Berufliche Vorsorge - wo gehört dieser Betrag hin? Quellensteuerabzug habe ich unter 23 im N-Gre eingetragen.
    Ich habe noch eine Jahres-Bescheinigung über Kollektiv-Leben erhalten - muss ich da auch was irgendwo eintragen im Gre?
    Dann habe ich noch einen Vordruck Lohnkonto mitgeschickt bekommen vom Arbeitgeber - muss ich von dort auch irgendwas in den N-Gre übernehmen?
    Als letztes noch die Frage nach der Krankenversicherung, wo trage ich die ein?
    Doch noch weitere Frage: Auf Seite 4 von N-Gre heißt es Arbeitnehmeranteil lt. Lohnausweis, und unter 92 dann Arbeitgeberanteil - wo finde ich das auf dem Lohnausweis, denn bei mir steht das so zumindest nicht auf dem Lohnausweis???
    Ich wäre für Hilfe dankbar.

    Schöne Grüße Hari60

    #2
    AW: Fragen zu Anlage N-Gre

    Zitat von Hari60
    Hallo,

    das erste mal, dass ich dieses Formular ausfüllen muss, bin also knapp 1 Jahr als Grenzgänger in der Schweiz beschäftigt.
    Für welches Jahr? Das Formular N-GRE 2012 gibt es nämlich noch nicht.

    Zitat von Hari60 Beitrag anzeigen
    Fragen: Auf dem Lohnausweis unter 9. Beiträge AHV, IV etc. wo muss ich diesen Betrag eintragen bei N-Gre?
    Den Betrag selber kannst du nirgendwo direkt eintragen. Bei N-Gre 2011 findest ab Mitte Seite 3 entsprechende Felder (77-86) für EO, AHV, KTG, IV, NBUV, BVG.
    Die entsprechenden Beträge musst du selber ausrechnen anhand deines Bruttolohns da sie auf deinem Lohnausweis leider nur zusammengefasst erscheinen. Dazu noch ein Tipp: In Zeile 80 kannst du nur 50% der NBUV absetzen. Allerdings ist es IMHO problemlos möglich, die anderen 50% als Sonderausgabe abzusetzen - dann in der Anlage Vorsorgeaufwand möglich, wo du dann übrigens deine Krankenversicherungskosten eintragen musst.

    Zitat von Hari60 Beitrag anzeigen
    unter 10. Berufliche Vorsorge - wo gehört dieser Betrag hin?
    Wenn du weisst, dass damit die Pensionskasse gemeint ist, dann findest du die entsprechenden Felder.

    Zitat von Hari60 Beitrag anzeigen
    Ich habe noch eine Jahres-Bescheinigung über Kollektiv-Leben erhalten - muss ich da auch was irgendwo eintragen im Gre?
    Eigentlich nicht, das ist nur zu deiner persönlichen Information.

    Zitat von Hari60 Beitrag anzeigen
    Dann habe ich noch einen Vordruck Lohnkonto mitgeschickt bekommen vom Arbeitgeber - muss ich von dort auch irgendwas in den N-Gre übernehmen?
    Tut mir leid, aber ich weiss nicht, was damit gemeint ist. Was steht denn drin?

    Zitat von Hari60 Beitrag anzeigen
    Als letztes noch die Frage nach der Krankenversicherung, wo trage ich die ein?
    Siehe oben, Anlage Vorsorgeaufwand. Da gibt es Felder für ausländische Krankenversicherungen.

    Zitat von Hari60 Beitrag anzeigen
    Doch noch weitere Frage: Auf Seite 4 von N-Gre heißt es Arbeitnehmeranteil lt. Lohnausweis, und unter 92 dann Arbeitgeberanteil - wo finde ich das auf dem Lohnausweis, denn bei mir steht das so zumindest nicht auf dem Lohnausweis???
    Ich wäre für Hilfe dankbar.
    Manche Beträge werden automatisch ermittelt. Ansonsten gilt in der Regel (von der kann aber auch abgewichen werden, je nach Arbeitgeber), dass AN und AG 50% der Kosten für die Pensionskasse, EO, AHV etc. tragen. Also wenn du beispielsweise 2000 Franken in BVG (Pensionskasse) eingezahlt hast laut Lohnausweis, dann hat der Arbeitgeber auch nochmal 2000 eingezahlt.

    Nachtrag: Wenn ich jetzt wüsste, warum hier die ganzen Zitate kaputt sind...

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen zu Anlage N-Gre

      Zitat von jottlieb Beitrag anzeigen
      Für welches Jahr? Das Formular N-GRE 2012 gibt es nämlich noch nicht.


      Den Betrag selber kannst du nirgendwo direkt eintragen. Bei N-Gre 2011 findest ab Mitte Seite 3 entsprechende Felder (77-86) für EO, AHV, KTG, IV, NBUV, BVG.
      Die entsprechenden Beträge musst du selber ausrechnen anhand deines Bruttolohns da sie auf deinem Lohnausweis leider nur zusammengefasst erscheinen. Dazu noch ein Tipp: In Zeile 80 kannst du nur 50% der NBUV absetzen. Allerdings ist es IMHO problemlos möglich, die anderen 50% als Sonderausgabe abzusetzen - dann in der Anlage Vorsorgeaufwand möglich, wo du dann übrigens deine Krankenversicherungskosten eintragen musst.


      Wenn du weisst, dass damit die Pensionskasse gemeint ist, dann findest du die entsprechenden Felder.


      Eigentlich nicht, das ist nur zu deiner persönlichen Information.


      Tut mir leid, aber ich weiss nicht, was damit gemeint ist. Was steht denn drin?


      Siehe oben, Anlage Vorsorgeaufwand. Da gibt es Felder für ausländische Krankenversicherungen.


      Manche Beträge werden automatisch ermittelt. Ansonsten gilt in der Regel (von der kann aber auch abgewichen werden, je nach Arbeitgeber), dass AN und AG 50% der Kosten für die Pensionskasse, EO, AHV etc. tragen. Also wenn du beispielsweise 2000 Franken in BVG (Pensionskasse) eingezahlt hast laut Lohnausweis, dann hat der Arbeitgeber auch nochmal 2000 eingezahlt.

      Nachtrag: Wenn ich jetzt wüsste, warum hier die ganzen Zitate kaputt sind...


      Hallo Jottlieb

      wieso sollten die Zitate kaputt sein? Ich kann doch alle Zitate hier lesen?
      Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 22:51.

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen zu Anlage N-Gre

        Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
        Hallo Jottlieb

        wieso sollten die Zitate kaputt sein? Ich kann doch alle Zitate hier lesen?

        Mit freundlichen Grüssen
        H A G E N-G R O N E R T
        Ich sehe bei mir nur die ganzen QUOTE-Tags welche nicht geparsed wurden.

        Kommentar


          #5
          AW: Fragen zu Anlage N-Gre

          die verwendung von BBCode ist hier im Forum wohl aus Sicherheitsbedenken schon länger deaktiviert, sieht also nicht nur bei Dir so aus ;-)

          Kommentar


            #6
            AW: Fragen zu Anlage N-Gre

            Hallo,

            danke für die Hilfe. Es bleiben noch ein paar Fragen, aber zunächst der Hinweis, dass ich die Steuer 12 "erklären" möchte bzw. ja auch bald muss. Ich habe zunächst den Interviewmodus gewählt und so wurde mir das N-Gre für 12 beigefügt nach entsprechender Frage. Auswählen konnte ich das bei den vorhandenen Vorlagen auch nicht. Jetzt ist es jedenfalls drin.
            Auf Seite 4 über dem Feld 97 heißt es: Für die Prüfung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 62 Satz 4 EStG des freiwilligen Betrages ist folgende Vergleichsrechnung durchzuführen: Dann steht Arbeitslohn (laut Zeile 21), hier ist dann ein Betrag fest eingetragen, der das Bruttogehalt abzgl. der Arb.geber u. -nehmeranteile zur AHV ausgerechnet hat. Mein Nettolohn ist aber ca. 3000 CHF niedriger angegeben auf dem Lohnausweis (Nr.11).
            Jedenfalls heißt es dann in Zeile 98: davon 9,95% ... auch hier hat es dann den Betrag automatisch eingetragen. In Feld 99 heißt es dann Arbeitgeberbeitrag zur AHV/IV: In diesem Feld steht dann nichts. Da nach diesen Beträgen ja schon in den Feldern 91+92 gefragt wurde, bedeutet es dann hier, dass nach freiwilligen Beiträgen gefragt wird und ich da ggf. eben auch nichts eintragen brauche?
            In Feld 100 kommt nochmal der Pflichtbeitrag zur Pensionskasse (lt.Nr.94), der auch fest drinsteht.
            In Feld 101 heißt es dann: Differenz (nur positive Beträge, sonst 0).
            Hier steht dann der Betrag drin, der quasi fehlt zu dem Betrag der unter Nettolohn im Lohnausweis steht. Ist das dann so richtig?

            Danach dreht sich alles um die Krankentaggeldvers.
            Wer hat Anspruch auf Leistungen im Versicherungsfall? ausschließlich Arbeitgeber, ausschließlich AN oder beide???
            Wer bezahlt Vers.prämien? Arb.geber ... % Arbeitnehmer ...% - Feld 106
            Ich weiß die Prozentanteile nicht. Die Beträge habe ich im Feld 107 eingetragen, der Arb.geber 620, ich 360.

            Auf Seite 2: Werbungskosten: Wo trage ich die Kosten für einen Stellplatz in BS ein? Ich würde abends nicht mehr nach Hause kommen mit ÖPNV. Ich habe es unter 71 Sonstige Kosten eingetragen.

            Auf Seite 1: Unter Punkt 23 In der Schweiz erhobene Abzugssteuer - gehört hier die Quellensteuer rein?

            Weiteres: Auf dem Lohnkonto (eine Art Jahresbescheinigung) stehen noch so Sachen drauf wie ALV 1, NBU, BU Arb.geber, FAK Arb.geber, AHV Verw.kosten, Unkostenbeitrag Getränke/Abendessen (ich bin 11 Std. aus dem Haus mit der Fahrerei). Kann oder muss ich das auch noch wo unterbringen im Elster?

            Vielen Dank und Grüße
            Hari60

            noch ein Test
            Vielen Dank und Grüße
            Hari60
            Laut der Hilfe müsste das gehen, geht aber nicht, einstellen kann man das auch nicht im Profil - naja egal.
            Zuletzt geändert von Hari60; 30.01.2013, 19:53.

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              #7
              AW: Fragen zu Anlage N-Gre

              Guten Morgen,

              bevor ich an die Beantwortung deiner Fragen gehe (die ich in Rauten einschliessen werden, da die Zitatfunktion hier ja deaktiviert ist), möchte ich kurz zwei Hinweise geben.
              Der erste wäre jener, dass es vielleicht für deine erste Steuererklärung sinnvoll sein kann, einen Steuerberater zu engagieren, der sich mit dem Thema Grenzgänger auskennt. Das sollte zwischen Lörrach und Freiburg bzw. Weil und Konstanz eigentlich fast jeder sein. Im nächsten Jahr kannst du ja dann die Erklärungen selber erstellen.
              Der zweite Himweis: Lass mir doch bitte per PN mal deine E-Mailadressse zukommen, dann kann ich dir ein paar Broschüren bzw. Dokumente schicken, die dir vielleicht weiterhelfen, da sie ausführlicher sind.


              ###, aber zunächst der Hinweis, dass ich die Steuer 12 "erklären" möchte bzw. ja auch bald muss. Ich habe zunächst den Interviewmodus gewählt und so wurde mir das N-Gre für 12 beigefügt nach entsprechender Frage.###

              Nunja, du hast noch locker vier Monate Zeit dafür. Aber Fakt ist, dass N-Gre 2012 eigentlich definitiv noch nicht in Elsterformular enthalten sein kann. Ich hab's auch mit dem Interviewmodus probiert und es darüber nicht geschafft. Du müsstest bis ca. Ende Februar warten, bis das Formular angeboten wird - das wird dann auch explizit erwähnt.


              ### Auf Seite 4 über dem Feld 97 heißt es: Für die Prüfung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 62 Satz 4 EStG des freiwilligen Betrages ist folgende Vergleichsrechnung durchzuführen: DDann steht Arbeitslohn (laut Zeile 21), hier ist dann ein Betrag fest eingetragen, der das Bruttogehalt abzgl. der Arb.geber u. -nehmeranteile zur AHV ausgerechnet hat.###

              Also wenn ich vom Formular für 2011 ausgehe, dann wird auf Feld 97 noch nichts in Sachen AHV gerechnet. Eben, Zeile 97 entspricht Feld 21. Und Feld 21 bezieht sich auf Feld 5, jedoch abzüglich oder zusätzlich steuerpflichtiger oder steuerfreier Bezüge die in Felder 6-18 einzutragen wären. Dort gibt es aber nichts mit AHV. Und es um Bezüge geht, kann der Betrag in Feld 97 meines Erachtens nicht geringer sein als dein ursprünglich in Zeile 5 eingetragener Bruttolohn. Mal zum Vergleich: Ich habe bei mir nur noch die Arbeitgeberanteile zur KTG-Versicherung eintragen müssen - was meinen steuerpflichtigen Arbeitslohn in Zeile 21 um ein paar Franken erhöht.


              ###Mein Nettolohn ist aber ca. 3000 CHF niedriger angegeben auf dem Lohnausweis (Nr.11). ###

              Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, was du damit meinst. Zumal es bei der ganzen Betrachtung auch erst mal nicht um den Nettolohn geht.


              ###In Feld 99 heißt es dann Arbeitgeberbeitrag zur AHV/IV: In diesem Feld steht dann nichts.###

              Stimmt, bei meiner Steuererklärung ist da auch 0. Ob das so korrekt ist, kann ich gerade gar nicht sagen. Eigentlich tragen ja AG und AN AHV/IV jeweils hälftig, so dass der Arbeitgeberanteil zu AHV/IV genau den von dir bezahlten Beiträgen entsprechen sollte.


              ###Da nach diesen Beträgen ja schon in den Feldern 91+92 gefragt wurde, bedeutet es dann hier, dass nach freiwilligen Beiträgen gefragt wird und ich da ggf. eben auch nichts eintragen brauche?###

              Nein! In Zeile 91+92 wird ja zu den Beiträgen zur Pensionskasse gefragt und zwar nach dem Pflichtanteil (sollte jeweils auch Hälfte/Hälfte sein, aber es gibt auch Arbeitgeber die grosszügiger sind). Also wenn dein Beitrag zur BVG laut Jahreslohnausweis beispielsweise 2000 Franken betrug (Zeile 91), dann hat dein AG auch mindestens 2000 Franken eingezahlt (Zeile 92). Mit frewillig ist hier gemeint, dass der Arbeitgeber mehr als die 50% in die Pensionskasse einzahlt. Da das ja zu deinen Gunsten geschieht, ist ja das ja steuerlich relevant.
              Konkret musst du einen Arbeitgeber fragen, wie es sich verhält - ob er mehr als 50% in die Pensionskasse einzahlt.


              ###In Feld 101 heißt es dann: Differenz (nur positive Beträge, sonst 0). Hier steht dann der Betrag drin, der quasi fehlt zu dem Betrag der unter Nettolohn im Lohnausweis steht. Ist das dann so richtig?###

              Nein, ganz so einfach kann man das nicht erklären, das geht glaub ich nicht ganz auf.


              ###Wer hat Anspruch auf Leistungen im Versicherungsfall? ausschließlich Arbeitgeber, ausschließlich AN oder beide???
              Wer bezahlt Vers.prämien? Arb.geber ... % Arbeitnehmer ...% - Feld 106###

              Das ist die Sache die wirklich nur dein Arbeitgeber weiss. Frage deine Personalbteilung bzw. Chef. Wobei der Arbeitnehmeranteil (wenn er bezahlt wurde), auf dem jährlichen Lohnausweis drauf stehen sollte bzw. auch auf der monatlichen Lohanabrechnung.


              ###Ich weiß die Prozentanteile nicht. Die Beträge habe ich im Feld 107 eingetragen, der Arb.geber 620, ich 360.###

              Das wären ja total krumme Prozentangaben. Der AG würde 63,x % zahlen und den fehlenden Teil. Aber wie gesagt, das kommt mir was komisch vor, wie man auf so einen krummen Verteilungsschlüssel kommt.


              ###Auf Seite 2: Werbungskosten: Wo trage ich die Kosten für einen Stellplatz in BS ein? Ich würde abends nicht mehr nach Hause kommen mit ÖPNV. Ich habe es unter 71 Sonstige Kosten eingetragen.###

              Zeile 71 dürfte falsch sein. Zeile 42 ist richtiger. Da kannst du übrigens auch die Kontoführungsbebühren für dein Schweizer Konto angeben, sowie 50% der Beiträge zur NBUV. Deklariere es als "NBUV Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte". Falls du noch ein extra Handy für die Schweiz hast (damit du für deinen AG erreichbar ist), dann würde ich die monatlichen Kosten dafür in Zeile 37 eintragen.


              ###Auf Seite 1: Unter Punkt 23 In der Schweiz erhobene Abzugssteuer - gehört hier die Quellensteuer rein?###

              Exakt, genau.


              ### Unkostenbeitrag Getränke/Abendessen (ich bin 11 Std. aus dem Haus mit der Fahrerei). Kann oder muss ich das auch noch wo unterbringen im Elster?###

              Wenn du Spesen bekommst, dann musst du die natürlich auch eintragen. Leider kenne ich mich damit nicht aus. Aber in Zeile 46 findest du z.B. entsprechende Felder für Verpflegung. Da gibst du ein, wieviele Tage du länger als 8 Stunden abwesend warst und wie viel dein AG dir da steuerfrei ersetzt hat.

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                #8
                AW: Fragen zu Anlage N-Gre

                Hallo,

                danke für deine Antwort und das Angebot, mir Broschüren zukommen zu lassen, emailadresse schreibe ich nachher.
                Jetzt aber zu der N-Gre. Es ist definitiv so, dass ich die im 2012 Elster drin habe.
                Beim Interview ... Haben Sie sonstige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielt (Arbeitslohn ohne Steuerabzug, steuerfreier/ steuerpflichtiger Arbeitslohn im Ausland)?
                ... Zwei Fragen weiter: Haben Sie Arbeitslohn aus einem ausländischen Tätigkeitsstaat bezogen? ... Ja ... Gelten Sie steuerrechtlich als Grenzgänger mit einer Grenzgängertätigkeit in Frankreich, Österreich oder der Schweiz? ... Ja ... Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Würtemberg? ... Ja ... (dies ist ein spezifischer Vordruck für Baden-Württ. - evt. liegt es daran, dass du den nicht hast?)

                Nun widme ich mal deinen Antworten und versuche die in die Steuer einzubinden. Das Essen und Trinken wurde mir abgezogen, weil man an der Arbeitsstelle Essen und Wasser frei hat, dafür eben Geld vom Gehalt abgezogen wird.

                Ich versuche es ohne Steuerberater, sonst ist ja alles klar, nur dieses Grenzgänger-Zeug. Vielleicht ist mein Sachbearbeiter beim Finanzamt auch so nett, mir das zu sagen, was ich falsch eingetragen habe?

                Vielleicht bis später, falls noch Fragen auftauchen.
                Grüße Hari60

                Edit:
                noch diese offenen Fragen:
                Weiteres: Auf dem Lohnkonto (eine Art Jahresbescheinigung) stehen noch so Sachen drauf wie ALV 1, NBU, BU Arb.geber, FAK Arb.geber, AHV Verw.kosten. Kann oder muss ich das auch noch wo unterbringen im Elster?
                Zuletzt geändert von Hari60; 01.02.2013, 00:11.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fragen zu Anlage N-Gre

                  ###Weiteres: Auf dem Lohnkonto (eine Art Jahresbescheinigung) stehen noch so Sachen drauf wie ALV 1, NBU, BU ###

                  ALV ist die Arbeitslosenversicherung, die hast du bereits in Zeile 78 eingetragen. Dass BU und NBU getrennt eingetragen ist, wundert micht etwas. NBU(V) kannst du ja zu 50% in Zeile 80 eintragen und wie schon gesagt die anderen 50% davon als Werbungskosten.
                  Und die BU evtl. Zeile 47 in der Anlage Vorsorgeaufwand - sofern tatsächlich du Abgaben dafür bezahlt hast.


                  ###FAK Arb.geber, AHV Verw.kosten.###

                  Da weiss ich nicht, was das sein soll.


                  ###Vielleicht ist mein Sachbearbeiter beim Finanzamt auch so nett, mir das zu sagen, was ich falsch eingetragen habe?###

                  Ja, die Mitarbeiter im Finanzamt sind - soweit ich weiss - verpflichtet, Fragen zur Steuererklärung (also auch zum korrekten Ausfüllen zu beantworten). Nur dürfen sie nicht steuerberatend tätig sein.

                  Zum Thema N-Gre 2012, ich versuchs heute Abend nochmal. Ich habe mein Finanzamt in BaWü natürlich eingetragen und in den Jahren davor klappte es ja auch. Nur gibt es N-Gre 2012 noch nichtmal als Papierformular derzeit.

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