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Kleinunternehmer und Einnahme-Überschussrechnung - Abschreibungen

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    Kleinunternehmer und Einnahme-Überschussrechnung - Abschreibungen

    Hallo,
    ich habe ein Kleinunternehmen und bin von der Mehrwertsteuer "bereit". Kurz gesagt,
    ich kann meine Einnahme-Überschussrechnung (Gewinnermittlung) formlos machen.

    Meine Frage bezieht sich nun hierauf:

    Ich möchte in diesem Jahr mit einige Dinge anschaffen (z.B. PC).
    Wie mach ich das mit der Abschreibung. Ja ich weis, dass ich den PC über 3 Jahre linear abschreiben muss.

    Kann ich das auch "formlos" machen ???

    #2
    AW: Kleinunternehmer und Einnahme-Überschussrechnung - Abschreibungen

    help me rhonda help help me rhonda

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      #3
      AW: Kleinunternehmer und Einnahme-Überschussrechnung - Abschreibungen

      Wenn Sie weniger als 17.500 Euro Einnahmen haben, sind sie nicht verpflichtet, eine Anlage EÜR abzugeben, sie können Ihre Einnahmen und Ausgaben formlos aufstellen. Gleichwohl bietet die Anlage EÜR eine gute Gliederung und führt sie automatisch zu den wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenblöcken.

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        #4
        AW: Kleinunternehmer und Einnahme-Überschussrechnung - Abschreibungen

        Hallo Kloebi,

        ja das weis ich. Habe auch in meinen Post geschrieben, dass dies mir bekannt ist.
        Ich möchte wissen, wie dass mit dem Formular (Anlageverzeichnis EÜR) für Abschreibungen ist.

        Ich möchte einen PC anschaffen und abschreiben...

        ????

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          #5
          AW: Kleinunternehmer und Einnahme-Überschussrechnung - Abschreibungen

          Hallo tomtom01,

          also wenn du das offizielle Formular nicht nehmen möchtest, weil du nicht verpflichtet bist, dann musst du deine Abschreibungsliste eben auch formlos erstellen.
          Allerdings ist die förmliche EÜR recht hilfreich wie Kloebi schon schrieb wegen der Anleitung.
          Schau dir doch das mal an im Elsterformular momentan ist die EÜR noch nicht für 2012 möglich, aber die 2011er kann du ja als Muster nehmen.
          Dein PC kostet 1600 Euro, Nutzungsdauer 3 Jahre. Also jährliche Abschreibung 12 mal 44,44 Euro. Du kaufst ihn im März 2013, also Jahr 2013 444,40 Euro (10 Monate) für den PC abzusetzen. Im Jahr 2014 und 2015 dann jeweils 533,28 Euro.
          Bleibt der Restwert für zwei Monate in 2016 mit 89,04 Euro.

          Tschüß

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