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Praktikum Ersatzbescheinigung

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    Praktikum Ersatzbescheinigung

    Hallo,

    mein Sohn fängt im März ein Praktikum an. Es ist sein erstes Dienstverhältnis . Sein Arbeitgeber möchte von Ihm eine Lohnsteuerkarte.
    Da es diese nicht mehr gibt, möchte ich fragen ob er eine Lohnsteuerersatzbescheinigung besorgen muss, oder ob es reicht, eine Erklärung mit Steuer ID, Geburtstag und Religationszugehörigkeit abzugeben ?

    Grüße

    #2
    AW: Praktikum Ersatzbescheinigung

    das sollte reichen. Auf jeden Fall reicht es, wenn der AG bereits am elektronischen Verfahren teilnimmt. Wenn nicht, bestehen manche AG auf der Bescheinigung, obwohl es eigentlich nicht nötig wäre.

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