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Einkommensteuer Stpfl Frau

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    Einkommensteuer Stpfl Frau

    Hallo,

    in der Einkommensteuer gemeinsame Veranlagung ist die Ehefrau Selbständig Stpfl. der Mann hat einen Minijob.

    1x gemeinsame Tocher
    1x Tochter mit anderen Vater

    wo trägt man was jetzt ein ?

    Feld 7- 13 Ehefrau ?

    Feld 14 - 18 Ehemann ?

    Anlage Kind Feld 9 ?
    Feld 10 stehen die Daten vom Leiblichen Vater

    Danke

    #2
    AW: Einkommensteuer Stpfl Frau

    Wie vorgedruckt, ist bei Ehegatten der Ehemann in den Zeilen 7-12 einzutragen, die Ehefrau in den Zeilen 14-18. In Zeile 9 der Anlage Kind ist bei Ehegatten das Kindschaftsverhältnis zum Ehemann einzutragen.

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      #3
      AW: Einkommensteuer Stpfl Frau

      Vielen Dank für die Antwort, aber Steuerpflichtig ist doch die Ehefrau die Selbstständig ist.

      Genauso ist es wenn bei Ehemann kein Kindschaftsverhältnis angegeben wird kommt
      bei der Prüfung ein Fehler aber er ist ja nicht der Vater.

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        #4
        AW: Einkommensteuer Stpfl Frau

        Zitat von thofi Beitrag anzeigen
        aber Steuerpflichtig ist doch die Ehefrau
        § 1 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz:

        Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommensteuer Stpfl Frau

          Hallo,

          vielleicht mal anders: Es gibt keine teilweise Steuerpflicht, wenn eine gemeinsame Erklärung abgegeben wird, dann ist man auch gemeinsam steuerpflichtig (auch wenn einer der beiden kein - steuerpflichtiges - Einkommen hatte).

          Der Begriff "Stpfl." gilt oftmals (immer?) nur für die Einzelveranlagung, bei Paaren gilt das was noch dransteht (EheMANN oder EheFRAU).

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 29.01.2013, 12:10.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommensteuer Stpfl Frau

            Noch einmal anders: Wenn es richtig WÄRE, dass hier der Ehemann NICHT steuerpflichtig wäre, hätte er ja in der Steuererklärung nichts zu suchen, es könnte keine Zusammenveranlagung erfolgen, es gäbe KEINEN Splittingtarif.

            Manchmal ist es ja anders herum: Der Ehemann arbeitet und die Frau ist Hausfrau oder in Elternzeit. Ich denke, da kommt auch Niemand auf die Idee, die Ehefrau aus den Zeilen 14-18 draußen zu lassen ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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