Hallo an alle,
ich hab mal ne Frage zur Regelung bei der Pendlerpauschale.
Meine Frau hat einen Dienstwagen von ihrer Firma überlassen bekommen. Dies geschieht mittels Anwendung der 1% Regelung auf der Lohnbescheinigung.
Da Sie im außendienst tätig ist, erfolgt richtigerweise keine Erfassung eines geldwerten Vorteils zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Kann ich nun dennoch irgendwelche Kosten geltend machen, da die private Nutzung des Fahrzeugs nahezu null ist. Kann ich die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg ansetzen?
Danke schon mal
TDL2301
ich hab mal ne Frage zur Regelung bei der Pendlerpauschale.
Meine Frau hat einen Dienstwagen von ihrer Firma überlassen bekommen. Dies geschieht mittels Anwendung der 1% Regelung auf der Lohnbescheinigung.
Da Sie im außendienst tätig ist, erfolgt richtigerweise keine Erfassung eines geldwerten Vorteils zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Kann ich nun dennoch irgendwelche Kosten geltend machen, da die private Nutzung des Fahrzeugs nahezu null ist. Kann ich die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg ansetzen?
Danke schon mal
TDL2301
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