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Wertstellung relevant für Erklärung?

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    Wertstellung relevant für Erklärung?

    Hallo,

    eine Bank schreibt mir Zinsen gut, für das 4. Quartal 2012.

    Die Gutschrift auf dem Konto erfolgt aber erstam 1.1.2013.
    Ich frage die Bank, was nun relevant ist bzgl. Steuer.
    Die meinen, die zinsen sind für 2012 zu erklären, so wird es auch in der Jahresbescheinigung erscheinen.

    Ich denke, das ist falsch, oder? Zählt nicht immer die Wertstellung, aslso wann definitiv der Ertrag zugeht???

    Gruss
    FSAAH

    #2
    AW: Wertstellung relevant für Erklärung?

    Grundsätzlich haben Sie recht. In § 11 des EStG gibt es jedoch die Ausnahme der regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen bzs. Ausgaben, die kurze Zeit (bis 10 Tage) nach dem Jahreswechsel gutgeschrieben werden und wirtschaftlich zu 2012 gehören. In Ihrem Fall also Einnahmen 2012.

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      #3
      AW: Wertstellung relevant für Erklärung?

      Besten Dank!!

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