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Student mit 2 Kinder, Freibetrag, zu viel verdient?

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    Student mit 2 Kinder, Freibetrag, zu viel verdient?

    Hallo,

    ich wollte meine SE2012 fertigen.
    Allerdings habe ich ein paar grundlegende Fragen.
    Ich bin Student und als Werkstudent (LSK1) in einem Unternehmen angestellt.

    1. ich habe zwei Kinder, das erste ist im August 2010 und das zweite im Jannuar 2012 geboren. Meine Lebensgefährtin und ich sind nicht verheiratet, aber die Kinder haben meinen Nachnamen. Meine Lebensgefährtin hat bis zu diesem Monat elterngeld bezogen und arbeitet ab kommenden monat nur geringfügig, also bleibt noch in Mutterschutz. Ich habe 2012 als Student ca. 18.500,-E verdient. davon habe ich bereits 1.600,-E Lohnsteuer und LSt pausch. 1.450,-E bezahlt. Defakto habe ich bar bis jetzt nur 13.100,-E erhalten. Kann ich jetzt weg. den beiden Kindern mir die Steuer zurückholen?

    2. wie hoch ist der Freibetrag, den ich als Student pro Kind verdienen darf?

    3. was kann ich von den ca. 3050,-E wieder bekommen?

    4. muss ich die Kinder bei mir Anmelden, und wenn ja - wo melde ich sie an?


    Ich mache mir sorgen weil wir am existenz minimum leben und jeder cent zählt. Allerdings habe ich mich bis heute noch nicht mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.
    Vielen Dank im Voraus.

    PS: Kindergeld bekommt meine Lebensgefährtin.
    Zuletzt geändert von approx.solutions; 29.01.2013, 14:33. Grund: ergänzung

    #2
    AW: Student mit 2 Kinder, Freibetrag, zu viel verdient?

    Dir steht pro Kind ein halber Kinderfreibetrag zu.
    Bei deinem Einkommen wirkt sich das nur auf die Höhe des Soli und der KiSt. aus.
    bei der Lohnsteuer tut sich wegen der Kinder nichts.
    Aber du hast verschiedene Absetzungsmöglichkeiten wie Werbungskosten und Sonderausgaben.
    Einfach mal probieren.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Student mit 2 Kinder, Freibetrag, zu viel verdient?

      Wenn die Tätigkeit als Student wirklich pauschal versteuert wurde, gibt es von den 1.450 Euro nichts zurück. Der entsprechende Lohn hat dann nichts in der Erklärung verloren. Die Steuer auch nicht, eben pauschal.

      Bitte die Daten, für die eine Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse I vorliegt eingeben. Da die Beschäftigung evtl. nicht ganzjährig war, sollte da eine Erstattung rauskommen.

      Kommentar

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