Hallo liebes ELSTER-Forum,
ich mache dieses Jahr zum ersten mal selber meine Einkommenssteuererklärung und hätte jetzt noch einige Fragen offen. Ich hoffe, es verstößt nicht gegen irgendwelche Forenrichtlinien wenn ich diese gebündelt in einem Thread stelle.
Ich war das ganze Jahr 2012 Studienreferendar für Gymnasien in Bayern, was zu Folge hat, dass ich das gesamte Jahr lang einen konstanten Hauptwohnsitz am Ort meiner Seminarschule hatte. Da ich jedoch an verschiedenen Einsatzschulen tätig war, hatte ich vom 01.09.2011 - 17.02.2012 zusätzlich eine Zweitwohnung nahe Neu-Ulm und im Anschluss vom 18.02.2012 - 01.09.2012 eine Zweitwohnung in Coburg.
Ich habe also im ELSTER-Formular zwei doppelte Haushaltsführungen separat voneinander aufgeführt, nun zu meinen Fragen:
ALLES ANLAGE N BETREFFEND:
1. Zeile 65: Die erste Fahrt zum Beschäftigungsort
Die Anfahrt nach Neu-Ulm lag ja noch im Jahr 2011, die gebe ich also gar nicht an, oder?
2. Zeile 74/75/76: Verpflegungsmehraufwendungen im Inland
Wenn ich das richtig verstehe, kann ich für die ersten drei Monate am neuen Dienstort Mehraufwendungen eintragen, richtig?
Nun liegen die ersten drei Monate von Neu-Ulm ja bereits im Jahr 2011, also trage ich da nichts ein.
Wie sieht es aber bei Coburg aus? Es ist ja eine erneute Versetzung (von Neu-Ulm nach Coburg) erfolgt, kann ich also für die ersten drei Monate in Coburg Mehraufwendungen geltend machen?
Falls ja: Das wären also 90 Tage minus Heimfahrttage = ca. 36 Tage, die ich 24h in Coburg war innerhalb der ersten drei Monate.
Also trage ich in Zeile 76 die Zahl 36 ein?
Wie verhält es sich dann mit den Tagen, an denen ich zu meinem Hauptwohnsitz gefahren bin? Da war ich zum Teil Mittags losgefahren und abends heimgekommen. Da überschlage ich also in etwa, wie oft ich mind. 8h bzw. mind. 14h in Coburg war und trage das entsprechend in zeile 74 und 75 ein?
3. Zeile 66: Fahrtkosten für Heimfahrten
Muss ich im 2. Kästchen "Anzahl" die Anzahl der Hin- UND Rückfahrten bei Heimfahrten angeben oder nur oneway?
4. Während ich in Neu-Ulm bzw. Coburg im Einsatz war, gab es insgesamt 3 Mal Blockseminarveranstaltungen an meinem Heimatort. Ist es richtig, dass ich diese als Auswärtstätigkeiten deklariert habe? (Denn ich bin dann ja unter der Woche von meinem aktuellen Einsatzdienstort für bspw. 2 Tage weg gewesen)
Falls ja: Ist auch hier bei "Anzahl der Fahrten" nur oneway gemeint oder beide Richtungen? Während der Blockseminare habe ich ja in meiner Hauptwohnung gewohnt (also keine zusätzlichen Kosten entstanden), kann ich dennoch auch hier wieder Verpflegungsmehraufwendungen innerhalb der Pauschbeträge geltend machen?
5. Ich habe ja für all das oben beschriebene Trennungsgeld vom bayerischen Staat kassiert sowie auch Reisekosten für die Anfahrten zu den Seminaren erstattet bekommen. Sehe ich das richtig, dass ich alle erstatteten Kosten jeweils summiere und einfach unter Zeile 79 (Trennungsgeld) bzw. 51 (Reisekosten) eintrage?
6. Zeile 47: Umzugskosten
Mir wurde damals vom Landesamt für Finanzen bei keinem der Umzüge zu den Einsatzorten eine Umzugskostenvergütung gewährt, sondern lediglich die Dienstantrittsreise, Tagegeld, Trennungsgeld, etc..
Macht es dennoch Sinn, hier in Zeile 47 Aufwendungen aus meinen Umzügen einzutragen? (Miete eines Sprinters, Umzugskartons, etc.)
7. Werbungskosten
Ich habe im Jahr 2012 einen Computer samt Monitor, Maus, Tastatur etc. angeschafft, den ich auch viel beruflich nutze (bleibt als Lehrer ja nicht aus). Wie schreibe ich den jetzt unter den Werbungskosten rein? Die Anschaffungskosten überschreiten die 410 Euro, also schreibe ich ihn über 3 Jahre ab, richtig? Trage ich in das Feld nun die gesamten Anschaffungskosten ein oder nur ein Drittel davon oder sogar nur die Hälfte von einem Drittel? Denn ich habe gehört, dass bei meinem Lehrerberuf die berufliche Nutzung wohl problemlos zu 50% anerkannt wird. Nur ist die Frage: Rechnet das Finanzamt das dann selber aus oder muss ich schon die 50% eingetragen haben?
Wie sieht es inzwischen mit Smartphones aus? Ich habe mir eins 2012 angeschafft und nutze es u.a. zur Notenverwaltung meiner Schüler etc.. Kann ich das steuerlich geltend machen? Falls ja: über welchen Zeitraum abschreiben und zu wieviel %?
Gleiche Frage gilt noch für den Internet/Telefon-Vertrag: Ich bin beruflich auf die ständige Korrespondenz mit meinen Seminarlehrern, Schulleitung, etc. angewiesen. Kann ich die Kosten irgendwie einbringen? (ist in meinem Fall eine Telefon/Internet-Flatrate)
LETZTE FRAGE:
Wie übermittle ich eigentlich die ganzen Nachweise (Trennungsgeldabrechnungen, Computer-Quittung, Versicherungsnachweise, Bausparvertrag, etc.), wenn ich das ganze digital mit dem ELSTER-Formular abschicke?
Puh, das war jetzt doch ganz schön viel... Verzeiht den Roman, aber ich hoffe es ist ok, das sich die Fragen so ausführlich stelle.
Gruß taureion
ich mache dieses Jahr zum ersten mal selber meine Einkommenssteuererklärung und hätte jetzt noch einige Fragen offen. Ich hoffe, es verstößt nicht gegen irgendwelche Forenrichtlinien wenn ich diese gebündelt in einem Thread stelle.
Ich war das ganze Jahr 2012 Studienreferendar für Gymnasien in Bayern, was zu Folge hat, dass ich das gesamte Jahr lang einen konstanten Hauptwohnsitz am Ort meiner Seminarschule hatte. Da ich jedoch an verschiedenen Einsatzschulen tätig war, hatte ich vom 01.09.2011 - 17.02.2012 zusätzlich eine Zweitwohnung nahe Neu-Ulm und im Anschluss vom 18.02.2012 - 01.09.2012 eine Zweitwohnung in Coburg.
Ich habe also im ELSTER-Formular zwei doppelte Haushaltsführungen separat voneinander aufgeführt, nun zu meinen Fragen:
ALLES ANLAGE N BETREFFEND:
1. Zeile 65: Die erste Fahrt zum Beschäftigungsort
Die Anfahrt nach Neu-Ulm lag ja noch im Jahr 2011, die gebe ich also gar nicht an, oder?
2. Zeile 74/75/76: Verpflegungsmehraufwendungen im Inland
Wenn ich das richtig verstehe, kann ich für die ersten drei Monate am neuen Dienstort Mehraufwendungen eintragen, richtig?
Nun liegen die ersten drei Monate von Neu-Ulm ja bereits im Jahr 2011, also trage ich da nichts ein.
Wie sieht es aber bei Coburg aus? Es ist ja eine erneute Versetzung (von Neu-Ulm nach Coburg) erfolgt, kann ich also für die ersten drei Monate in Coburg Mehraufwendungen geltend machen?
Falls ja: Das wären also 90 Tage minus Heimfahrttage = ca. 36 Tage, die ich 24h in Coburg war innerhalb der ersten drei Monate.
Also trage ich in Zeile 76 die Zahl 36 ein?
Wie verhält es sich dann mit den Tagen, an denen ich zu meinem Hauptwohnsitz gefahren bin? Da war ich zum Teil Mittags losgefahren und abends heimgekommen. Da überschlage ich also in etwa, wie oft ich mind. 8h bzw. mind. 14h in Coburg war und trage das entsprechend in zeile 74 und 75 ein?
3. Zeile 66: Fahrtkosten für Heimfahrten
Muss ich im 2. Kästchen "Anzahl" die Anzahl der Hin- UND Rückfahrten bei Heimfahrten angeben oder nur oneway?
4. Während ich in Neu-Ulm bzw. Coburg im Einsatz war, gab es insgesamt 3 Mal Blockseminarveranstaltungen an meinem Heimatort. Ist es richtig, dass ich diese als Auswärtstätigkeiten deklariert habe? (Denn ich bin dann ja unter der Woche von meinem aktuellen Einsatzdienstort für bspw. 2 Tage weg gewesen)
Falls ja: Ist auch hier bei "Anzahl der Fahrten" nur oneway gemeint oder beide Richtungen? Während der Blockseminare habe ich ja in meiner Hauptwohnung gewohnt (also keine zusätzlichen Kosten entstanden), kann ich dennoch auch hier wieder Verpflegungsmehraufwendungen innerhalb der Pauschbeträge geltend machen?
5. Ich habe ja für all das oben beschriebene Trennungsgeld vom bayerischen Staat kassiert sowie auch Reisekosten für die Anfahrten zu den Seminaren erstattet bekommen. Sehe ich das richtig, dass ich alle erstatteten Kosten jeweils summiere und einfach unter Zeile 79 (Trennungsgeld) bzw. 51 (Reisekosten) eintrage?
6. Zeile 47: Umzugskosten
Mir wurde damals vom Landesamt für Finanzen bei keinem der Umzüge zu den Einsatzorten eine Umzugskostenvergütung gewährt, sondern lediglich die Dienstantrittsreise, Tagegeld, Trennungsgeld, etc..
Macht es dennoch Sinn, hier in Zeile 47 Aufwendungen aus meinen Umzügen einzutragen? (Miete eines Sprinters, Umzugskartons, etc.)
7. Werbungskosten
Ich habe im Jahr 2012 einen Computer samt Monitor, Maus, Tastatur etc. angeschafft, den ich auch viel beruflich nutze (bleibt als Lehrer ja nicht aus). Wie schreibe ich den jetzt unter den Werbungskosten rein? Die Anschaffungskosten überschreiten die 410 Euro, also schreibe ich ihn über 3 Jahre ab, richtig? Trage ich in das Feld nun die gesamten Anschaffungskosten ein oder nur ein Drittel davon oder sogar nur die Hälfte von einem Drittel? Denn ich habe gehört, dass bei meinem Lehrerberuf die berufliche Nutzung wohl problemlos zu 50% anerkannt wird. Nur ist die Frage: Rechnet das Finanzamt das dann selber aus oder muss ich schon die 50% eingetragen haben?
Wie sieht es inzwischen mit Smartphones aus? Ich habe mir eins 2012 angeschafft und nutze es u.a. zur Notenverwaltung meiner Schüler etc.. Kann ich das steuerlich geltend machen? Falls ja: über welchen Zeitraum abschreiben und zu wieviel %?
Gleiche Frage gilt noch für den Internet/Telefon-Vertrag: Ich bin beruflich auf die ständige Korrespondenz mit meinen Seminarlehrern, Schulleitung, etc. angewiesen. Kann ich die Kosten irgendwie einbringen? (ist in meinem Fall eine Telefon/Internet-Flatrate)
LETZTE FRAGE:
Wie übermittle ich eigentlich die ganzen Nachweise (Trennungsgeldabrechnungen, Computer-Quittung, Versicherungsnachweise, Bausparvertrag, etc.), wenn ich das ganze digital mit dem ELSTER-Formular abschicke?
Puh, das war jetzt doch ganz schön viel... Verzeiht den Roman, aber ich hoffe es ist ok, das sich die Fragen so ausführlich stelle.
Gruß taureion
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