Hallo,
aufgrund eines Dienstsitzwechsel bin ich mit meiner damals Verlobten (kurze Zeit später haben wir geheiratet) Mitte des Jahres 2012 von Karlsruhe nach Kassel gezogen.
Meine Frau hat dafür Ihren Job gekündigt. Da sie in 2011 eine Weiterbildung (Kosten ca. 3.800 EUR) gemacht hat, die der Arbeitgeber bezahlt hat und in 2012 gekündigt hat, muss Sie die Kosten anteilig zurückzahlen.
Gebe ich den Eigenanteil (Gesamtkosten - Übernahme Arbeitgeber = Eigenanteil) in der Steuererklärung für das Jahr 2012 in der Anlage N unter Weiterbildung/Fortbildung an und lege das Schreiben des Arbeitgebers und alle wichtigen Unterlagen bei ; oder ist auf etwas besonderes zu achten?
Weitere Frage:
Da meine Frau kurz arbeitslos war und genau in dieser Zeit 2 Weiterbildungen besucht hat, können diese auch als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden? Falls ja, wo/wie kann man zusätzlich noch Tagegeld beantragen (Weiterbildung haben mit Übernachtungen stattgefunden).
Vielen Dank
aufgrund eines Dienstsitzwechsel bin ich mit meiner damals Verlobten (kurze Zeit später haben wir geheiratet) Mitte des Jahres 2012 von Karlsruhe nach Kassel gezogen.
Meine Frau hat dafür Ihren Job gekündigt. Da sie in 2011 eine Weiterbildung (Kosten ca. 3.800 EUR) gemacht hat, die der Arbeitgeber bezahlt hat und in 2012 gekündigt hat, muss Sie die Kosten anteilig zurückzahlen.
Gebe ich den Eigenanteil (Gesamtkosten - Übernahme Arbeitgeber = Eigenanteil) in der Steuererklärung für das Jahr 2012 in der Anlage N unter Weiterbildung/Fortbildung an und lege das Schreiben des Arbeitgebers und alle wichtigen Unterlagen bei ; oder ist auf etwas besonderes zu achten?
Weitere Frage:
Da meine Frau kurz arbeitslos war und genau in dieser Zeit 2 Weiterbildungen besucht hat, können diese auch als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden? Falls ja, wo/wie kann man zusätzlich noch Tagegeld beantragen (Weiterbildung haben mit Übernachtungen stattgefunden).
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