Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Absetzung Ipad

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Absetzung Ipad

    Hallo,

    wenn man ein i Pad absetzen will dann liegt es ja ueber den einmal absetzbaren Betrag von 450 Euro. Dh das I pad muss dann ueber 3 Jahre abgesetzt werden ?

    Wenn aber im kommenden Jahr ein neuer PC angeschafft wird.
    Wie verhaelt es sich mit dem Absetzen ?

    Kann man diesen dann auch, wenn der Betrag ueber 450 Euro ist ueber 3 Jahre absetzen.

    Immerhin ist das I pad ja nicht undbedingt ein vollwertiges PC Geraet


    Danke fuer die Info.
    JNP

    #2
    AW: Absetzung Ipad

    Hallo JNP,

    absetzen kommt ja nur in Frage wenn eine berufliche Nutzung vorliegt. Das Ipad wirst du mit Sicherheit auch privat nutzen, da wirst du deinem Finanzamt einen Aufteilungsschlüssel vorschlagen müssen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Absetzung Ipad

      d.h ? Es geht um die Absetzung, nicht ob ich es absetzen kann oder nicht.


      2012 - I pad kostet 700 Euro , wird es dann ueber 3 Jahre abgesetzt ?

      Was ist wenn noch ein PC im Jahr 2013 dazukommt ?

      Kann man den PC dann auch nochmals ueber 3 Jahre absetzen ?

      Danke
      JNP

      Kommentar


        #4
        AW: Absetzung Ipad

        Ansetzen können Sie alles, für das Absetzen ist wie schon holzgoe schrieb, beim Finanzamt sicherlich drüber zu reden...

        Kommentar


          #5
          AW: Absetzung Ipad

          also ist es moeglich oder nicht ?

          Oder besser gesagt, "darf" man das.

          Danke
          JNP

          Kommentar


            #6
            AW: Absetzung Ipad

            wenn die berufliche Nutzung ggf. anteilig gegeben ist, ja. Das können doch nur Sie wissen und ihr Finanzamt wird es etnscheiden.

            Kommentar


              #7
              AW: Absetzung Ipad

              meine Frage war, ob es moeglich ist, darauf bekomme ich diese Antwort, dass man alles ansetzen kann, aber ob es auch abgesetzt wird, ist fraglich.

              Also wiederrum meine Frage weil ich mit dieser Antwort nichts anfangen kann. Wenn es schon im vorrnerein nicht moeglich ist (man darf es nicht) , dann brauche ich es erst gar nicht ansetzen.
              JNP

              Kommentar


                #8
                AW: Absetzung Ipad

                Wenn iPad und Computer beruflich genutzt werden (z.B. geschätzt zu 50%), kann dieser berufliche Anteil (= 50%) als Werbungskosten berücksichtigt (*abgesetzt*) werden. Diese Auskunft hatte Kloebi aber bereits in seinem Beitrag von heute 13:04 Uhr gegeben.
                Ich weis also nicht, was da so unverständlich ist!

                Ob und zu welchem Anteil du die Geräte beruflich nutzt, kann hier im Forum niemand wissen. Und allein danach richtet sich die Abzugsfähigkeit.

                Bsp.: Kosten für iPad 700 EUR angeschafft am 01.07.2012
                verteilt auf Nutzungsdauer 3 Jahre, für 2012 monatliche Abschreibung für 6 Monate, beruflicher Anteil (geschätzt) 50%
                = 700 EUR / 3 x 6/12 x 50% = 59 EUR absetzbare Werbungskosten
                UserElster

                Kommentar


                  #9
                  AW: Absetzung Ipad

                  So versteht man die Antwort dann auch als Laie

                  Danke
                  JNP

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X