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Anlage Kind Zeile 10 und 87

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    Anlage Kind Zeile 10 und 87

    Hallo,

    bei der Plausibilitätsprüfung meckert Elster, obwohl ich alles sinnvoll finde :-)

    Wir, meine Ehefrau und ich, haben im Juli ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufgenommen.

    In Zeile 87 habe ich 01.01.-31.12. als gemeinsamen Haushalt eingetragen. Das Kind gehörte vom 01.07.-31.12. zu unserem Haushalt. Der erste Teil der Zeile 87 und 88 wird aber rot markiert.

    In Zeile 6 soll ich das Kindschaftverhältnis zu weiteren Personen angeben. Zu welchen? Wir sind hier nur zu dritt......

    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Danke!
    Zuletzt geändert von Wurzelzwerg; 06.02.2010, 12:14.
    ElsterFormular 11.1.2

    #2
    AW: Anlage Kind Zeile 10 und 87

    Der gemeinsame Haushalt mit dem Kind war doch erst ab dem 01.07.

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      #3
      AW: Anlage Kind Zeile 10 und 87

      Zeile87:

      Gemeinsamer Haushalt der Elternteile (das müssten meine Frau und ich sein) 01.01.-31.12.

      Das Kind gehörte zu unserem Haushalt vom 01.07.-31.12.

      So verstehe ich das.
      ElsterFormular 11.1.2

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        #4
        AW: Anlage Kind Zeile 10 und 87

        zeile 87 müssen sie imho nur ausfuellen, falls sie betreuungskosten für das kind angeben wollen, sonst kann das komplett offen bleiben. einfach mal die rote fehlermeldung lesen, da steht das auch drin ;-)

        ansonsten kann man das tatsaechlich so angeben, also gemeinsamer haushalt der eltern 0101-3112 und kind im haushalt 0107-3112, das gibt bei mir keine probleme - unter der voraussetzung, das ich weiter oben auch angaben bzgl betreuungskosten anzugeben habe!

        zur zweiten frage:

        in zeile 6 geht es nicht um das verhaeltnis zu anderen elternteilen, sondern um den wohnort des kindes. hier geben sie einfach an, das das kind vom 01.07. bis 31.12. bei ihnen gewohnt hat, das sollte reichen. ggf koennen sie allerdings auch noch eine zeile einfuegen, und den wohnort vom 01.01. bis 30.06. (pflegeheim, andere pflegeeltern etc.) angeben.

        bei mir wird in zeile 10 ein zusaetzlicher eintrag gefordert, wenn beide eltern pflegeeltern sind - das erscheint logisch, da es ja ggf noch leibliche eltern gibt oder mindestens gab.
        hier muessen sie also etwas eintragen, zB wie die leibliche mutter oder vater heisst/hiess, wo sie ggf gewohnt haben und den gesamten vorjahreszeitraum, oder alternativ das datum an dem jemand verstorben ist - je nach sachlage.

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          #5
          AW: Anlage Kind Zeile 10 und 87

          Danke!

          Manchmal sollte man die Kapitelüberschriften besser lesen und nicht so schnell scrollen.....
          ElsterFormular 11.1.2

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