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Kinderfreibetrag/Kindergeld

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    Kinderfreibetrag/Kindergeld

    Hallo,
    ich habe nochmal eine Frage und auf meine Suche bisher nix gefunden.
    Ist es korrekt, dass Elster in der Plausiprüfung gleich prüft, ob Kindergeld angesetzt wird oder der Kinderfreibetrag?

    Bei unserer letzten Steuererklärung war der Solidaritätszuschlag mit berechnet, jetzt nicht.

    Danke.
    U.

    #2
    AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

    Hallo Wummi,

    das glaub ich nicht, dass der Soli nicht mit berechnet wird.
    Schau mal oben in die Kästchen (unter Solidaritätszuschlag 2. von rechts)
    Unten bei der Aufgliederung der Berechnung fehlt es genauso wie KiSt.
    Ich denke mal im Verlauf der nächsten Updates wird das noch in Ordnung gebracht.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

      Du meinst, das ist ein Fehler im Programm?
      Oben in der Tabelle rechnet er den Soli (ist jetzt ein Betrag mit Minus davor)
      Und in der Berechnung fehlt der Soli ganz.. Berechnung endet mit Einkommenssteuer. in den alten Berechnungen stand da immer die Berechnung des Soli.

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

        Richtig. Ist ein Fehler. Das wurde schon häufiger in älteren Posts erwähnt.
        Die Berechnung wird ja durchgeführt und das Ergebnis oben angezeigt.
        Zur Kontrolle kannst du ja mal nachrechnen.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

          ich kann leider dazu nichts in alten Post finden.
          Mir erscheint die Berechnung einfach nicht schlüssig..
          bei 2000 Euro Fahrkosten meines Mannes...
          kann jemand mal bitte draufschauen, ob ich irgendwas falsch eingegeben hab?
          Wir hatten im letzten Jahr 1300 Euro Erstattung..


          Festgesetzt werden | 5.945,00 | 224,12 | |
          Abzug vom Lohn des Ehemanns | -2.163,00 | -157,46 | |
          Abzug vom Lohn der Ehefrau | -3.881,00 | -213,40 | |
          verbleibende Beträge | -99,00 | -146,74 | -245,74

          Berechnung des zu versteuernden Einkommens
          Ehemann Ehefrau Insgesamt

          Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
          Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.036 . . . . . 29.319
          ab
          Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.000
          Werbungskosten
          Beiträge zu Berufsverbänden . . . . . . . . . . . -118
          Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -615
          Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten . 2.000
          ab vom Arbeitgeber steuerfrei
          ersetzte Beträge. . . . . . . . . . 0
          verbleiben . . . . . . . . . . . . . 2.000 . -2.000
          übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -350
          Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21.953 . . . . . 28.319
          Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 21.953 . . . . . 28.319
          Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 21.953 . . . . . 28.319 . . . . . 50.272
          Sonderausgaben
          ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
          Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 10.656
          davon 74 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.886
          abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -5.328
          verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.558 . 2.558
          Beiträge zur Krankenversicherung
          - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.053
          - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.405
          Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 4.458 . . 4.458
          ab Kürzungsbetrag nach
          10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG. . . . . . . . . . . . . . -178
          verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.280
          Beiträge zur Pflegeversicherung
          - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245
          - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360
          Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 605 . . . 605
          Summe der Beiträge nach 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 4.885 . 4.885
          Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . 7.443. . . . -7.443
          ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
          Kinderbetreuungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 568
          Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -568
          außergewöhnliche Belastungen
          zumutbare Belastung
          (3 v.H. von . . . . . 50.272) 1.508
          Aufwendungen nach 33 EStG . . . . . . . . . . . . . 123
          zumutbare Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . -1.508
          abziehbar nach 33 EStG . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.261
          Berechnung der Einkommensteuer
          zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 42.261 . . . . . . . . . . . . . . 6.016
          Ermäßigung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
          im Privathaushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . 71
          Summe und davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 . . . . -71
          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.945

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            #6
            AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

            Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie das gerechnet wird. Aber ich komm wengistens ungefähr auf das gleiche Ergebnis:

            Zu versteuerndes Einkommen=42.261
            Davon ab Kinderfreibetrag 7.008=35.253
            Darauf entfiele eine Steuer von 4.146.
            -71 für haushaltsnahe Dienstleistungen =4.075
            Davon 5,5 % Soli=224,12

            Jetzt stimmts doch auf den Cent genau. Hab meine Fehler noch entdeckt

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              #7
              AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

              Hallo Wummi,

              die Berechnung von Elster stimmt. Elefant hat es geprüft. Der Soli wurde richtig berechnet. Zu versteuerndes Einkommen - Kinderfreibetrag ergibt neues zu versteuerndes Einkommen. davon Steuer und davon 5,5 % Soli.
              Warum euch im Vorjahr 1300 Euro erstattet wurden wisst nur ihr.
              Vergleiche einfach mal die Eingaben von 2011 und 2012, dann musst du ja sehen
              warum und wieso der Unterschied in der Erstattung entstanden ist.
              Sicher hast du für 2011 ganz andere Zahlenwerte.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

                ok.. Dank Euch. Bin echt erstaunt und erschüttert, dass bei 2000 Euro Fahrkosten nicht mehr bei rumkommt..
                Dachte und hatte gehofft, dass es an den fehlendem Kinderfreibetrag liegt..

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                  #9
                  AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

                  Hallo wummi,
                  die 2000 Euro Fahrtkosten machen bei eurem Steuersatz ca. 285 Euro aus.
                  Also ohne Fahrtkosten wäre eine Nachzahlung an das FA in Höhe von ca 185 Euro
                  fällig gewesen

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

                    Wurde denn für 2012 -wegen der Fahrtkosten- ein (neuer) Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte beantragt? Der Lohnsteuerabzug beim Mann wäre ohne Freibetrag bei dem Brutto normalerweise ca. 700 EUR höher (Annahme: beide haben Steuerklasse 4).

                    Bei dem zvE liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 27,5%. Die zusätzlichen Werbungskosten über dem Pauschbetrag sollten schon mindestens 550 EUR Erstattung bringen. Wurden diese Kosten aber bereits durch den Freibetrag berücksichtigt, fällt die Erstattung natürlich geringer aus.
                    mfg. - Kent

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

                      nein, kein Eintrag auf der Lohnsteuerkarte..

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

                        nochmal an Kent schieb

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                          #13
                          AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

                          Zitat von Wummi Beitrag anzeigen
                          nochmal an Kent schieb
                          Nee, Ball zurück.

                          Kent schrieb, dass der LSt-Abzug beim Ehemann eigentlich ca. 700 Euro höher hätte sein müssen. Das ist korrekt, LSt-Klasse 4 mit je einem halben Kinderfreibetrag (der sich hier aber auf die LSt nicht auswirkt) ergibt bei den angegebenen Bruttoeinkommen für die Frau ca. 3800, wie angegeben, für den Mann aber gut 2800 Euro, also 700 Euro mehr. Da lag die Vermutung eines Freibetrags nahe. Wenn dem nicht so ist, müsst ihr herausfinden, woher diese Diskrepanz kommt, denn woran das liegt, kann weder Kent noch sonst jemand hier wissen, das ist eine Sache von deinem Mann und seinem AG.
                          Die Berechnung der ESt sieht, wie bereits von anderen gesagt, plausibel aus.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

                            Hallo,
                            sorry, ich klinke mich hier mal ein!
                            Hab eine Frage zur Versteuerung von Kindergeld. Aber ich schaffe es nicht einen neuen Beitrag zu erstellen. Kann mir bitte jemand sagen wie ich einen neuen Beitrag erstellen kann??

                            Sorry und Danke!!

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld

                              Hallo,

                              du wählst das passende Forum aus.
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                              Deine Frage ist etwas ungenau. Kindergeld wird nicht versteuert. Kannst du dich etwas präziser ausdrücken?

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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