Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bonuszahlungen an Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bonuszahlungen an Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse

    Hallo,

    muss ich die Bonuszahlungen an meine Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse auch angegeben/versteuern ?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Bonuszahlungen an Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse

    Die Bonuszahlungen sind in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung nur dann von Interesse, wenn Sie auch die Beiträge der Kinder bei sich steuerlich geltend machen können.

    Kommentar


      #3
      AW: Bonuszahlungen an Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse

      Vielen Dank für eine erste Antwort :-)
      Ganz verstanden habe ich es allerdings nicht!
      Was bedeutet; "wenn ich die Beiträge der Kinder bei mir geltend machen kann"?

      In meinem Interesse kann das eigentlich nicht sein, da der Bonus mit meinem Steuersatz versteuert wird.

      Im vergangenen Jahr hatte ich aus Unwissenheit den Bonus, den meine Frau, meine beiden Kinder, und ich jeweils getrennt erhalten haben, bei der Einkommensteuererklärung nicht angegeben.
      Dadurch, dass die Krankenkasse diese Zahlung an das Finanzamt melden musste, wurde der komplette Bonus jedoch berrücksichtigt, und somit versteuert.

      Dass die Zahlung an meine Frau und mich versteuert werden muss leuchtet inzwischen ein, jedoch bei der Zahlung an meine Kinder habe ich meine Zweifel.
      Kann ich das verhindern?

      Kommentar


        #4
        AW: Bonuszahlungen an Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse

        Zitat von Hugo500 Beitrag anzeigen
        Hallo,
        muss ich die Bonuszahlungen an meine Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse auch angegeben/versteuern ?
        Da gesetzlich versichert, unterstelle ich, dass Ihre Kinder die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen und deshalb bei Ihnen beitragsfrei mitversichert sind.

        Erhalten Sie und Ihre Angehörigen Bonuszahlungen, mindern diese Ihre gezahlten und steuerwirksamen Beiträge. Die KK zahlt m.E. Bonus FÜR Ihre Kinder, aber eigentlich nicht AN Ihre Kinder, sondern nur an das zahlende Mitglied der KK.
        mfg. - Kent

        Kommentar


          #5
          AW: Bonuszahlungen an Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse

          vielen Dank für die ausführliche Antwort!
          So langsam verstehe ich.
          Ganz klar und eindeutig scheint mir die Sachlage dennoch nicht zu sein.
          Die Kinder haben jeweils ein an sie gerichtetes Schreiben von der KK erhalten, in dem steht: "schön, dass du an unserem Bonusprogramm teilgenomme hast. Deine Geldprämie erhälst Du in den nächsten Tagen".
          Wer hat in dem Fall jetzt den Bonus erhalten? :-)
          Der Betrag wurde allerdings auf mein Konto überwiesen.

          Kommentar


            #6
            AW: Bonuszahlungen an Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse

            Ich kann nur das bestätigen, was Kent schon schrieb. Die Bonuszahlungen mindern nachträglich die Beiträge und werden deshalb von der Krankenkasse an das Finanzamt gemeldet. Einzutragen sind sie in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 16 bei gesetzlicher Versicherung bzw. Zeile 33 bei privater.

            Rückzahlungen erhält logischerweise nur der, der auch Beiträge zahlt. Geht es um Kinder, zahlen die Eltern und erhalten somit auch den Bonus.

            Kommentar

            Lädt...
            X