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Übergangsgeld und Hochzeit

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    Übergangsgeld und Hochzeit

    Hallo

    Ich bekam für 2012 Übergangsgeld welches dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
    Wo muss ich das eintragen? Hauptvordruck Zeile 94? Und was trage ich wo in Anlage N ein?

    Im Dezember haben wir geheiratet und dies ist unser erster gemeinsamer Ausgleich.
    Im Jahr 2012 hatten wir die Steuerklassen 1/1 ab 2013 haben wir 3/5.
    Mein Mann hat etwa 35000 brutto und ich 7200 Übergangsgeld.
    Nun zeigt mir Elster eine Rückzahlung von fast 3000 an, während Wiso sagt wir bekommen 6000 wieder. Also irgendwas haben wir falsch gemacht.

    Danke schonmal

    Gruß Marion

    #2
    AW: Übergangsgeld und Hochzeit

    Wenn Sie keine Anlage N haben, Hauptvordruck, Zeile 94. Haben Sie eine Anlage N für sich, dann dort, Zeile 29.

    Egal was sie für Steuerklassen hatten, am Schluss des Jahres haben Sie die Wahl zwischen (2012) getrennter Veranlagung, Zusammenveranlagung und besonderer Veranlagung im Jahr der Eheschließung. Was davon günstiger ist, müssen Sie mit verschiedenen .elfo berechnungsdateien probieren. Bezahlsoftware wie evtl. auch wiso macht das vielleicht von selbst. Wichtig ist nur, immer die gleichen Zahlen anzugeben.

    Bei vielen, aber nicht allen, ist die Zusammenveranlagung die günstigste Variante.

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      #3
      AW: Übergangsgeld und Hochzeit

      Danke für die schnelle Antwort.

      Blöde Frage woher weiß ich das ich ne Anlage N habe? Ist das die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber? Ich habe nur einen Nachweis von der DRV über das Übergangsgeld erhalten.

      Wiso rechnet automatisch mit allen Veranlagungen und bei allen kommt eine Rückzahlung von etwa 6000 raus.

      Bei Elster hingegen ne Nachzahlung von fast 3000.

      Und alle Werte waren die gleichen. Kann es sein das Elster die Steuerklasse rückwirkend nicht beachtet?

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        #4
        AW: Übergangsgeld und Hochzeit

        Zitat von Marion R. Beitrag anzeigen
        Ist das die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?
        Die Anlage *N* braucht man wenn man Einkünfte aus *N*ichtselbständiger Arbeit hat. In dem Fall liegt auch eine Lohnsteuerbescheinigung vor, die man in die Anlage *N* einträgt.



        Zitat von Marion R. Beitrag anzeigen
        Bei Elster hingegen ne Nachzahlung von fast 3000.
        Vorhin wars noch ne Rückzahlung ...



        Zitat von Marion R. Beitrag anzeigen
        Kann es sein das Elster die Steuerklasse rückwirkend nicht beachtet?
        Wie Kloebi schon sagt, die Lohnsteuerklasse ist unerheblich. Glaubst Du nicht? Gib mal eine andere Steuerklasse ein und rechne nochmal. Das Ergebnis ist das gleiche.

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          #5
          AW: Übergangsgeld und Hochzeit

          Lach, naja ich meinte Rückzahlung an das Finanzamt.

          Aber wenn meine Mann für 2012 Lohnsteuer in Klasse 1 bezahlt hat und rückwirkend in Klasse 3 eingestuft wird muss er ja erstmal was wiederbekommen.
          Ich kann mir einfach nicht vorstellen das wir nur wegen meinem Übergangsgeld sogar 3000 an das Finanzamt zahlen müssen.

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            #6
            AW: Übergangsgeld und Hochzeit

            Zitat von Marion R. Beitrag anzeigen
            wenn meine Mann für 2012 Lohnsteuer in Klasse 1 bezahlt hat und rückwirkend in Klasse 3 eingestuft wird muss er ja erstmal was wiederbekommen
            Er wird nicht *rückwirkend* in Steuerklasse 3 eingestuft. Bei der Berechnung der Steuer wird auch keine Steuerklasse angewendet. Es wird allerdings berücksichtigt, ob er verheiratet war oder nicht. Und zwar unabhängig davon, welche Steuerklasse er im entsprechenden Jahr hatte.

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