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Rechnungen als Kleinunternehmer wie abrechnen? 2009 oder 2010?`

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    Rechnungen als Kleinunternehmer wie abrechnen? 2009 oder 2010?`

    Hallo und guten Tag,

    ich habe Dienstleistungen als Kleinunternehmer (ich habe weit unter 17.500 EUR jahreseinkommen) im Jahr 2009 für ein Unternehmen geleistet und in Rechnung gestellt, aber für den entsprechenden Rechnungsbetrag das Geld erst in 2010 überwiesen bekommen.
    Die Unkosten für die Erbringung der Leistung wie Fahrtkosten hatte ich schon in 2009.

    Kann ich den Rechnungsbetrag auch als Einnahmen in 2009 abrechnen? Oder muss ich ihn jetzt in 2010 abrechnen, weil ich dann erst das Geld bekommen haben? Auf meiner erstellten Rechnung steht als Rechnungsdatum noch ein Tag vom Dezember 2009.

    Danke für Auskunft!

    #2
    AW: Rechnungen als Kleinunternehmer wie abrechnen? 2009 oder 2010?`

    Einnahmen sind in dem Jahr anzusetzen, in dem man sie erhalten hat.

    Ausgaben sind in dem Jahr anzusetzen, in dem man sie ausgegeben hatte.

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      #3
      AW: Rechnungen als Kleinunternehmer wie abrechnen? 2009 oder 2010?`

      das entspricht dem zufluss- / abflussprinzip, hierbei gibt es jedoch eine 10-tägige zeitspanne im bereich des jahreswechsels, in der man zahlungen noch mit in das jahr nehmen kann, zu dem sie rechnungstechnisch gehören.

      wenn du also das geld, das zu der rechnung vom xx.12. gehört, noch bis zum 10.01. erhalten hast, kannst du es noch als einnahmen 2009 verbuchen.

      (randbedingung ist hierbei noch die faelligkeit der rechnung etc.)

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        #4
        AW: Rechnungen als Kleinunternehmer wie abrechnen? 2009 oder 2010?`

        Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
        hierbei gibt es jedoch eine 10-tägige zeitspanne im bereich des jahreswechsels, in der man zahlungen noch mit in das jahr nehmen kann, zu dem sie rechnungstechnisch gehören.
        Gilt das nicht nur für regelmäßige Zahlungen :-o ?

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          #5
          AW: Rechnungen als Kleinunternehmer wie abrechnen? 2009 oder 2010?`

          das ist schon richtig, 'regelmässig' ist vermutlich im einzelfall auslegungssache - bei jährlicher rechnungsstellung ist einmal im jahr zur gleichen zeit auch regelmaessig wiederkehrend ;-)

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