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Anrechnung MBA Studium Werbekosten

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    Anrechnung MBA Studium Werbekosten

    Hallo
    ich bin mir nicht sicher, wie und was ich in der Steuererklaerung angeben kann und
    hoffe, jemand kann mir ein paar Tipps geben.
    Also soweit meine Daten:
    letzter offizieller Arbeitstag in D: 30.09.12
    Beginn MBA Studium in USA: 30.08.12
    Ende Studium: Dezember 2013
    Waehrend des Studiums kein Einkommen in den USA (ausser ein paar Euro Zinsen von Aktien)

    Da ich meine Einkommenssteuererklärung fuer 2012 machen moechte, frage ich mich, wie ich die Studiengebuehren am Besten mit absetzen kann, falls das möglich ist.
    Ich habe schon gelesen, dass das MBA Studium als Fortbildung anerkannt werden
    muesste (ich habe in D. einen Bachelor in Intern. Business Mgt. gemacht) und somit die vollen Studiengebuehren absetzbar sind.
    Kann ich nun fuer 2012 die Studiengebuehren von Aug-Dez (also ein Semester) als Werbungskosten ansetzen oder auch schon die Kosten, fuer 2013, die ja anfallen werden? Falls nicht, wie kann ich denn die Kosten in 2013 wohin schieben?

    Falls es wichtig ist...da ich ja laenger als 183 Tage im Ausland lebe, habe ich mich Ende August mit dem Wohnsitz aus D abgemeldet. Ich hoffe, dass verfolgt mich jetzt nicht?? Ich komme im Mai zurueck nach Deutschland wg. Semesterferien und waere es da ratsam, meinen Wohnsitz wieder anzumelden, falls ich den brauche fuer eine Steuererklaerung 2013?

    Lieben Dank
    Anne

    #2
    AW: Anrechnung MBA Studium Werbekosten

    Werbungskosten unterliegen wie praktisch alle Steuerdinge dem Zu- und Abflussprinzip. Relevant für die Steuereklärung 2012 ist also, was 2012 gezahlt wurde. Wurde also z.B. ein volles Studienjahr von August 12 bis Juli 13 im voraus bezahlt, zählt das komplett für 2012.

    2013 gezahlte Werbungskosten zählen entsprechend für 2013, entsteht mangels Einnahmen ein negatives Einkommen, so wird ein entsprechender Verlust festgestellt und mit zukünftigem oder ggfs. vergangenem Einkommen verrechnet.

    Allerdings ist das mit Werbungskosten bei beschränkter Steuerpflicht, in die man rutscht, wenn man in D weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, ein Problem, die gelten dann nämlich nur insoweit sie mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Trivial ist die ganze Geschichte nicht, insofern ist da eine steuerliche Beratung sicher angebracht.

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