Hallo zusammen,
ich komm einfach nicht weiter, und da die zuständigen Behörden heute ja nicht offen haben, dachte ich mir, ich frage mal hier nach.
Und zwar ist die Situation folgende.
Ich habe im Jahr 2012 nichtselbständig gearbeitet, habe aber auch Krankengeld und Übergangsgeld wegen einer Reha über einen Zeitraum von zirka eine halben Jahr bezogen.
Heute habe ich nun die Bescheinigung meiner Krankenkasse bekommen welche Summe in Brutto dabei wohl rumgekommen ist. Habe diese in Elster in die Anlage N, Zeile 29 eingetragen. Darunter habe ich dann noch das Übergangsgeld schriftlich nachgetragen, da es dort nicht vorgegeben war wie das Krankengeld. Allerdings bin ich mir bei der Summe des Übergangsgeldes nicht sicher ob ich diese auch Brutto angeben muss oder nicht. Habe in meinen Unterlagen von der DRV ein schreiben "Bescheinigung über Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld". Allerdings zweimal und mit zwei verschiedenen Zeiträumen? Anlage N habe ich dann noch normal ausgefüllt mit den Daten meiner Lohnsteuerbescheinigung.
Meine Frau ging das ganze Jahr arbeiten und ihre Bescheinigung habe ich auch unter Anlage N erfasst. Das ganze läuft als eine Zusammenveranlagung und wir sind verheiratet ohne Kinder. Steuerklasse haben wir beide die 4.
Jetzt rechnet Elster mir eine für uns nicht nachvollziehbar hohe Erstattung aus?
1. Ist es richtig dass ich die Angaben für das Krankengeld und Übergangsgeld Brutto eintragen muss, oder muss ich die überwiesenen Summen die auf mein Konto gegangen sind berechnen ( Netto )?
2. Ist es richtig dass ich die Bruttosumme der "Bescheinigung über Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld" anwenden kann für die Einkommenssteuererklärung, oder was hat es damit aufsich? Und vorallem welche von beiden muss ich angeben?
Mein Anspruch auf Übergangsgeld begann am 05.07 und endete zum 14.09. Der Zeitraum ist dort auch vermerkt. Aber in dem anderen schreiben, steht ein Zeitraum vom 05.07 bis 15.08. Das war auch der Zeitraum wo ich in der Reha war. Die Summe dort ist aber weniger als die im ersten Zeitraum. Muss ich die beiden Summen nun zusammenzählen und angeben?
3. Ist es damit getan die beiden Vorfälle in Anlage N unter Zeile 29 anzugeben?
Oder muss ich die noch irgendwo anders eintragen?
4. In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 2 Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn - Anzahl "U" 1 beschrieben? Was bedeutet das, und muss ich dass auch irgendwo vermerken? Finde nichts in Anlage N.
Viel geschriebenes, aber ich Rätsel hier die ganze Zeit schon rum und komm nicht weiter, und es gibt viele Themen die mir auch Google schon ausgespuckt hat, aber die sich nicht ganz mit meinen Gedanken decken.
Ich hoffe sehr dass mir jemand hier weiterhelfen kann.
Schönes Wochenende
MfG
SaDe
ich komm einfach nicht weiter, und da die zuständigen Behörden heute ja nicht offen haben, dachte ich mir, ich frage mal hier nach.
Und zwar ist die Situation folgende.
Ich habe im Jahr 2012 nichtselbständig gearbeitet, habe aber auch Krankengeld und Übergangsgeld wegen einer Reha über einen Zeitraum von zirka eine halben Jahr bezogen.
Heute habe ich nun die Bescheinigung meiner Krankenkasse bekommen welche Summe in Brutto dabei wohl rumgekommen ist. Habe diese in Elster in die Anlage N, Zeile 29 eingetragen. Darunter habe ich dann noch das Übergangsgeld schriftlich nachgetragen, da es dort nicht vorgegeben war wie das Krankengeld. Allerdings bin ich mir bei der Summe des Übergangsgeldes nicht sicher ob ich diese auch Brutto angeben muss oder nicht. Habe in meinen Unterlagen von der DRV ein schreiben "Bescheinigung über Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld". Allerdings zweimal und mit zwei verschiedenen Zeiträumen? Anlage N habe ich dann noch normal ausgefüllt mit den Daten meiner Lohnsteuerbescheinigung.
Meine Frau ging das ganze Jahr arbeiten und ihre Bescheinigung habe ich auch unter Anlage N erfasst. Das ganze läuft als eine Zusammenveranlagung und wir sind verheiratet ohne Kinder. Steuerklasse haben wir beide die 4.
Jetzt rechnet Elster mir eine für uns nicht nachvollziehbar hohe Erstattung aus?
1. Ist es richtig dass ich die Angaben für das Krankengeld und Übergangsgeld Brutto eintragen muss, oder muss ich die überwiesenen Summen die auf mein Konto gegangen sind berechnen ( Netto )?
2. Ist es richtig dass ich die Bruttosumme der "Bescheinigung über Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld" anwenden kann für die Einkommenssteuererklärung, oder was hat es damit aufsich? Und vorallem welche von beiden muss ich angeben?
Mein Anspruch auf Übergangsgeld begann am 05.07 und endete zum 14.09. Der Zeitraum ist dort auch vermerkt. Aber in dem anderen schreiben, steht ein Zeitraum vom 05.07 bis 15.08. Das war auch der Zeitraum wo ich in der Reha war. Die Summe dort ist aber weniger als die im ersten Zeitraum. Muss ich die beiden Summen nun zusammenzählen und angeben?
3. Ist es damit getan die beiden Vorfälle in Anlage N unter Zeile 29 anzugeben?
Oder muss ich die noch irgendwo anders eintragen?
4. In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 2 Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn - Anzahl "U" 1 beschrieben? Was bedeutet das, und muss ich dass auch irgendwo vermerken? Finde nichts in Anlage N.
Viel geschriebenes, aber ich Rätsel hier die ganze Zeit schon rum und komm nicht weiter, und es gibt viele Themen die mir auch Google schon ausgespuckt hat, aber die sich nicht ganz mit meinen Gedanken decken.
Ich hoffe sehr dass mir jemand hier weiterhelfen kann.
Schönes Wochenende
MfG
SaDe
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