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"Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

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    "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

    Hallo,

    ich habe im Prinizip komplett meine Daten aus 2011 übernommen, und plötzlich bekomme ich zum Thema Kinderbtreuungskosten diese Fehlermeldung:
    "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

    Sachverhalt, Mama Student, bezieht BaFög, Ich der Papa bin der Alleinverdiener und habe alle Kosten getragen.
    Dabei habe ich in Anlage Kind Seite 3 folgende Felder ausgefüllt:
    Zeile 67, 70, und dabei immer 0101-3112.

    Hat hier jemand eine Idee was ich falsch mache?

    Danke vorweg, Grüße

    #2
    AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

    Hallo,

    hast du auch Zeile 69 ausgefüllt?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

      Handelt es sich wirklich um eine Fehlermeldung? Wann bekommst Du die?

      Seid Ihr verheiratet? Wann ist das Kind geboren? Es geht wohl um 2012? Hast Du schon mal die Anlage Kind gelöscht und neu angelegt? Das könnte eventuelle Probleme durch die Übernahme vielleicht beseitigen.

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        #4
        AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

        Danke für die schnellen Feedbacks!

        @FIGUL: Was muss man denn da eintragen bzw. was ist egtl deren genaue Bedeutung?

        @Elefant: Die plausibiltätsprüfung geht durch, fehlerfrei. Die Meldung bekomme ich erst bei der Berechnung, also im PDF. Verheiratet sind wir nicht. Das mit neu Anlegen probiere ich mal.

        Grüße

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          #5
          AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

          @Elefant: Anlage Kind gelsöcht und neu hinzugefügt, leider besteht immer noch derselbe Fehler.
          Und Ja, es handelt sich um 2012.
          Was muss man denn bei Zeile 69 eintragen?

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            #6
            AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

            nochmal dieselben Kosten nach 69

            und wenn du alles haben willst, weil deine Freunding ja Bafög hat, noch Zeile 73: 100 und 'nen Antrag beifügen
            Mit freundlichen Grüßen,
            Koschte

            Kommentar


              #7
              AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

              Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
              nochmal dieselben Kosten nach 69

              und wenn du alles haben willst, weil deine Freunding ja Bafög hat, noch Zeile 73: 100 und 'nen Antrag beifügen
              1000 Dank Koschte, das war es! Die Berechnung klappt nun.
              Kannst du mich bitte noch mit Zeile 73 aufklären? Fakt ist, ich habe die kompletten KiTa Kosten getragen. Deshalb kann ich da 100% eintragen, richtig? Und was nen Antrag soll angehängt werden? Ein Zweizeiler mit dem entsprechenden Hinweis?

              Danke und Grüße

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                #8
                AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

                Nach dem BFH-Urteil vom 25. 11. 2010 (III R 79/09) können Kinderbetreuungskosten nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat. Wenn von den zusammen lebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern nur ein Elternteil den Vertrag mit der Kindertagesstätte abschließt und das Entgelt von seinem Konto zahlt, dann kann dieses weder vollständig noch anteilig dem anderen Elternteil unter dem Gesichtspunkt des abgekürzten Zahlungs- oder Vertragsweges als von ihm getragener Aufwand zugerechnet werden.

                Bei nicht verheirateten, dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ist derjenige Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat (BFH-Urteil vom 25. November 2010, BStBl 2011 II Seite 450) und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Trifft dies auf beide Elternteile zu, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchst-betrages geltend machen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Eltern einvernehmlich eine abweichende Aufteilung des Abzugshöchstbetrages wählen und dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen.
                Abziehbar sind zwei Drittel dieser Aufwendungen, jedoch maximal 4.000 Euro pro Kalenderjahr.

                Jetzt kannst du gucken, was auf dich zutrifft. Wahrscheinlich kommst du eh nicht über 2000,-
                Mit freundlichen Grüßen,
                Koschte

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                  #9
                  AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

                  Hm, jetzt bin ich wirklich durcheinander.
                  Ich habe in den Zeilen 67 und 69 den Gesamtbetrag von 3500 EUR eingetragen, der steht auch auf der Rechnung.
                  Dazu eben in Zeile 73 die 100%.

                  Wie erwähnt, nicht verheiratet, zusammenlebend, alle Kosten habe ich getragen.

                  So mache ich doch nichts falsch oder?

                  Und der Antrag aus 73 ein Zeizeiler, richtig?

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                    #10
                    AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

                    Hallo benicio1978,
                    richtig und den Zweizeiler musst du extra deinem Finanzamt schicken, du kannst ihn nicht an die Übermittlung der Steuererklärung dranhängen.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

                      Kosten aber ohne Verpflegung

                      Zweizeiler, ja.
                      Mit freundlichen Grüßen,
                      Koschte

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                        #12
                        AW: "Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden."

                        Lieben Dank an euch und das gesamte Forum!

                        Viele Grüße aus dem Norden!

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