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Verpflegungsmehraufwand - praktische Anleitung

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    Verpflegungsmehraufwand - praktische Anleitung

    Hallo zusammen,

    in meiner Gehaltsabrechnung sind u.a. 2 Posten aufgeführt:
    1. VMA steuerfrei und
    2. VMA pauschalversteuert.

    Kann ich einen / beide Beträge in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Wenn ja, wäre ich für eine praktische Anleitung in dem Elsterformular sehr dankbar (Nr, Eingabefeld, Inhalt, etc,).

    Vielen Dank im Voraus!!

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand - praktische Anleitung

    Eintragungen dazu sind auf der Anlage N Seite 2 Zeile 49 ff. möglich. Erläuterungen dazu gibt die Eingabehilfe von Elsterformular. Der steuerfreie Ersatz des Arbeitgebers mindert Ihre abzugsfähigen Aufwendungen.

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand - praktische Anleitung

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Eintragungen dazu sind auf der Anlage N Seite 2 Zeile 49 ff. möglich. Erläuterungen dazu gibt die Eingabehilfe von Elsterformular. Der steuerfreie Ersatz des Arbeitgebers mindert Ihre abzugsfähigen Aufwendungen.
      Herzlichen Dank für die Information. Die Eingabehilfe von Elsterformular hilft mir leider nur bedingt.

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        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand - praktische Anleitung

        pauschalversteuert mindert abzugsfähige leistungen
        Zuletzt geändert von feelgood; 04.02.2013, 20:40.

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand - praktische Anleitung

          Zitat von feelgood Beitrag anzeigen
          pauschalversteuert mindert abzugsfähige leistungen
          Danke! Leider sind in meiner Ansicht des Elsterformulars die Zeilen 52 -54 nicht vorhanden. Kann mir jemand sagen, warum das so ist?

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            #6
            AW: Verpflegungsmehraufwand - praktische Anleitung

            Zitat von lajolla13 Beitrag anzeigen
            Danke! Leider sind in meiner Ansicht des Elsterformulars die Zeilen 52 -54 nicht vorhanden. Kann mir jemand sagen, warum das so ist?
            Habe inzwischen durch die Hotline herausgefunden, dass sich ein weiteres Fenster mit den Zeilen 52-54 öffnet, wenn das Kästchen Arbeitsstätte zur Auswärtstätigkeit innerhalb der Zeile 49 aktiviert.

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