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Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

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    Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

    Guten Abend miteinander,

    ich habe mich bei Elsteronline mit einem einfaches Zertifikat registriert.
    Über meine normale Steuernummer. Nicht mit meiner Umsatzsteuer ID-Nr.

    Die Umsatzsteuervoranmeldung 4. Quartal 2012 hat funktioniert.

    Nun muss ich meine Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012 abgeben.

    Kann mir bitte jemand, der dies schon gemacht hat, sagen wie ich im elsteronline vorgehe?
    Bitte Schritt für Schritt, denn ich habe schon alles versucht und finde das Formular einfach nicht.

    Besteht die Möglichkeit, dass ich die Jahresmeldung nur machen kann, wenn ich mich mit einem höherwertigen Zertifikat registriert hätte?

    Vielen Dank für eure Mithilfe
    PiccoBello

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

    Hallo PiccoBello

    Für ELSTER-Formulare hilft: https://www.elster.de/elfo-c

    Für die Jahres Umsatz-Steuererklärung genügt das BASIS-ZERTIFIKAT.
    Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 22:47.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

      Du bist hier im Unterforum ElsterFormular, hast aber eine Frage zu ElsterOnline.

      Die Umsatzsteuererklärung kann man mit Elster-Online nicht machen.

      Du kannst, wenn Du ein einigermaßen aktuelles Windows-Betriebssystem hast, https://www.elster.de/elfo_down.php ElsterFormular für Unternehmer oder im Gesamtumfang runterladen und damit die Umsatzsteuer 2012 machen.

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

        Hallo zusammen,

        auch ich bin auf der Suche nach dem Umsatzsteuererklärungsformular 2012 und der Anlage EÜR über Elster Online. Ich habe einen Apple-Rechner zur Verfügung und mache meine Umsatzsteuer-Voranmeldungen seit Dezember 2011 über Elster Online.

        Läuft die Elster-Software auch auf Apple-Rechnern oder sollte ich diese Formulare in Papierform dem Finanzamt übermitteln?

        VG!

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

          Hallo!

          Auf dieser Seite kannst Du nach lesen, welche Formular überhaupt im ElsterOnlinePortal bereit gestellt werden:

          https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax

          Die Umsatzsteuerjahreserklärung gehört -leider- noch nicht dazu.

          Deshalb gibt es nur folgende Alternativen:

          - einen Steuerberater beauftragen

          - auf einem Windows PC ElsterFormular installieren und darüber die Umsatzsteuererklärung fertigen und übermitteln.
          - - https://download.elster.de/download/2011/ElsterFormular-14.1.20130301k.exe

          - auf einem Mac OS PC Windows mit Parallel Desktop installieren und dann darüber weiter vorgehen [weitere technische Kenntnisse benötigt]

          - das inoffizielle Programm elster4mac mal ausprobieren
          - - http://www.silvias-kunstgalerie.de/elster4mac/

          - eine Steuersoftware speziell für den Mac kostenpflichtig erwerben
          - - http://www.meinesteuersoftware.de/steuersoftware/betriebssystem/mac-os-x/


          Weitere Infos zum Thema:

          - http://elstererfahrungen.blogspot.de/2012/12/elster-elsterformular-und-elsteronline.html

          - http://elstererfahrungen.blogspot.de/2013/03/elsterformular-derzeit-und-auch-in.html


          Ein weiterer Thread mit dem gleichen Inhaltsthema:

          https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?35524-Umsatzsteuererkl%E4rung-f%FCr-Mac
          Zuletzt geändert von AG1971; 06.05.2013, 15:57.
          Mit freundlichen Grüßen
          - AG1971 -
          Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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            #6
            AW: Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

            Zitat von frohburg Beitrag anzeigen
            Hallo zusammen,

            auch ich bin auf der Suche nach dem Umsatzsteuererklärungsformular 2012 und der Anlage EÜR über Elster Online. Ich habe einen Apple-Rechner zur Verfügung und mache meine Umsatzsteuer-Voranmeldungen seit Dezember 2011 über Elster Online.

            Läuft die Elster-Software auch auf Apple-Rechnern oder sollte ich diese Formulare in Papierform dem Finanzamt übermitteln?

            VG!

            Das gleiche ist bei mir. Nach einer verbalen, aber friedlichen Außeinandersetzung mit der technischen und der Steuerabteilung wurde mir gesagt, dass man die Jahreserklärung für die Umsatzsteuer per Papier machen kann und dass man auf besondere Härte plädiert (bzw. formlos beantragt), da man den Apple rechner mit einer des bezüglichen Software nur gegen Entgelt ausrüsten kann und das du eben nicht in der Lage bist dieses Geld zusätzlich auszugeben. Falls gefragt, sag einfach du hättest kein Windows basierten PC (das ist der wichtigste Punkt)

            Somit kannst du leider nicht alles Online erledigen. Aber musst nicht Geld in etwas investieren, was für Windows basierte Rechner kostenlos ist!

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              #7
              AW: Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

              Bevor da jemand auf falsche Gedanken kommt: BFH-Urteil vom 14.03.12, XI R 33/09.

              Fazit: Es kann durchaus verlangt werden von einem Gewerbetreibenden, dass er etwas Geld in die Hand nimmt. Wenn der konkrete Bearbeiter kulanter war, dann Glückwunsch, Glück gehabt, aber das bitte nicht als in Stein gemeißelt für Alle ansehen !
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

                OK - das Urteil mag für "Gewerbetreibende" gelten - ist es auch anwendbar für selbstständige Freiberufler?

                Ich möchte es ja auch nicht ausschließen, dass die einen Mitarbeiter der FA-ter coolanter sind als andere.

                Meine Argumentation mit dem jeweiligen Ansprechpartner vom FA war, dass ich mich diskriminiert fühle, da für Windows basierte Rechner vom Gesetzgeber kostenlose Programme zur Übermittlung der Umsatzsteuererklärung gibt, dies aber für Apple rechner nicht der Fall sei.

                Daraufhin hat der Mitarbeiter diese Variante vorgeschlagen (Plädieren auf besonderen Härtefall) - Ich muss aber betonen dass mein Jahresumsatz 15 K nicht übersteigt

                Kommentar


                  #9
                  AW: Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

                  Oh Mann, ob das jetzt ein Gewerbetreibender mit gewerblichen Einkünften ist oder ein Freiberufler oder sonstiger selbständig Tätiger, wo soll für Zwecke der elektronischen Erklärungsabgabe hier ein Unterschied liegen ? Für die Umsatzsteuer stelt das Gesetz nur auf die Unternehmereigenschaft ab, für die Anlage EÜR nur auf betriebliche Einkünfte, die Vokabel gewerblich oder selbständig spielt da keine Rolle.

                  Das mit der Diskriminierung können Sie vergessen, gab hier im Forum schon genug Threats zu der Frage. Es muss wirklich nicht für jedes Betriebssystem Entsprechendes zur Verfügung gestellt werden. Mac ist sicherlich nicht unverbreitet, aber in Wikipedia heißt es: Laut W3Counter verwendeten im Juli 2012 weltweit 8,66 % der Internetnutzer das Betriebssystem Mac OS X und 7,09 % iOS. Im deutschen Sprachraum hatte Mac OS X gemäß einer Untersuchung von AT Internet im August 2010 in der Schweiz mit 16,5 % den größten und in Deutschland mit 6,4 % den kleinsten Marktanteil.

                  Wo ziehen sie dann die Grenze ? Könnte dann auch der Nutzer der extremsten Linux-Abart das verlangen ? Wohl nicht.

                  Maßstab für die Finanzamtsentscheidung ist § 150 Abs. 8 AO. Googlen Sie mal diesen Paragrafen und den genauen Wortlaut. Sie müssten danach schon "einen NICHT UNERHEBLICHEN finanziellen Aufwand" geltend machen können. Wenn das Programm z.B. 20 EUR pro Jahr kosten WÜRDE, können Sie das m.E. damit nicht begründen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

                    Sie müssen es ja nicht persönlich nehmen. Ich hatte keine Absicht Sie oder irgendjemanden zu Belehren oder gar zu Beleidigen ich habe lediglich gefragt ob Gewerbetreibend oder Freiberufler/Selbstständig. Beim Gesetzgeber gibt es da einige Unterschiede.

                    Ich habe lediglich einen Tipp vermittelt - nennen wir es einfach "Rat".

                    Dieser Tipp hat bei mir gefruchtet - vielleicht wird es den einen oder anderen auch helfen. Mann kann nie wissen auf was für Beamte man trifft und somit wird ein Telefonat mit der entsprechenden FA Behörde nie Schaden.

                    Unter anderem muss man zugeben, dass die WEbseite für elsteronline und elsterformular sehr undurchschaubar sind, besonders wenn man zum allerersten Mal da rein schaut. Man will lediglich seiner Pflicht nachkommen um Papierkram zu erledigen. Was man auf der WEbseite findet sind sehr viele Sachen, aber nirgedwo steht dass man BEIDE Dienste in Anspruch nehmen muss (Elsteronline und ELsterformular) - zumindest ist das auf den ersten und zweiten Blick nicht zu sehen.

                    Was die Deutung der Paragrafen angeht: sogar die Beamten aus unterschiedlichen Städten innerhalb eines Bundeslandes deuten (legen) DAS Gesetz unterschiedlich (aus).

                    Mein Tipp ist ein Telefonat mit der FA Behörde wert. Wenn es klappt, dann supi, wen nicht, dann gibt es andere Möglichkeiten.

                    Dieses Forum sehe ich als eine Art Anlaufstelle für Ratschläge die helfen könnten (aber nicht müssen).

                    Sie haben auf das Gesetz hingedeutet, was ich OK finde - man hört nie auf zu lernen. Ich sage nur, dass Beamte auch Menschen sind und dass wenn man sich ordentlich anstellt vieles auch ohne Paragraphen zu bewerkstelligen sei.

                    Diese Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO tritt ein, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

                    der Steuerpflichtige nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt,
                    die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenübertragung nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder
                    der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.

                    EDIT:

                    Künftig SIND NICHT ALLEIN die technischen Voraussetzungen (z.B. fehlende Hard-/Software, fehlender Internetanschluss, Schwierigkeiten bei Installation und Einstellung einer Firewall gegen „Viren“, mangelnde Unterstützung des Rechnungswesen-/Steuerprogramms zum Einsatz von ELSTER) maßgebend, SONDERN AUCH der finanzielle Aufwand (z.B. Umstellungskosten auf die neue Hard-/Software, Kosten für IT-Fachleute, Schulungsaufwand) sowie die fehlenden persönlichen IT-Kenntnisse (z.B. zu Einsatz/Nutzung der Firewall) können für die Inanspruchnahme der Härtefallregelung angeführt werden.

                    Entschuldigung der Großschreibung - dient nur zur Betonung
                    Zuletzt geändert von minskj; 08.07.2013, 11:50.

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuer-Jahresmeldung 2012

                      Sorry, klang für mich erst nach Haarspalterei, merke aber, dass das so von Ihnen offensichtlich nicht gemeint war. So wie Sie das gerade schreiben, bin ich vollkommen bei Ihnen :-)
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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