Hallo,
Ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung 2012, genauer zu den Werbungskosten: Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale):
Ich habe 2012 meine Arbeitsstätte an 185 Tagen aufgesucht. Davon habe ich an 110 Tagen einen Firmenwagen benutzt, den mir mein Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen hat, und an den restlichen 75 Tagen bin ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder mit Kollegen zur Arbeit gekommen. Für die Entfernungspauschale wäre es ja eigentlich egal, wie ich zur Arbeit gekommen bin, hätte ich mich nicht entschieden den geldwerten Vorteil des Firmenwagens 2012 pauschal mit der neuen 0,002 %- Regelung zu versteuern.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat mein Arbeitgeber beim Steuerabzug für die 110 Tage, an denen ich tatsächlich mit dem Firmenwagen zur Arbeit gefahren bin, bereits die Entfernungspauschale gegengerechnet. Ich darf die Entfernungspauschale also nur noch für die restlichen 75 Tage ansetzen.
Trage ich jetzt in ElsterFormular einfach "75" hinter "aufgesucht an" ein und füge der ESt2012 die Bescheinigung meines Arbeitgebers über die tatsächlichen Fahrten bei? Oder wie ist das Formular richtig auszufüllen?
Viele Grüße
Tobi K.
Ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung 2012, genauer zu den Werbungskosten: Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale):
Ich habe 2012 meine Arbeitsstätte an 185 Tagen aufgesucht. Davon habe ich an 110 Tagen einen Firmenwagen benutzt, den mir mein Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen hat, und an den restlichen 75 Tagen bin ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder mit Kollegen zur Arbeit gekommen. Für die Entfernungspauschale wäre es ja eigentlich egal, wie ich zur Arbeit gekommen bin, hätte ich mich nicht entschieden den geldwerten Vorteil des Firmenwagens 2012 pauschal mit der neuen 0,002 %- Regelung zu versteuern.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat mein Arbeitgeber beim Steuerabzug für die 110 Tage, an denen ich tatsächlich mit dem Firmenwagen zur Arbeit gefahren bin, bereits die Entfernungspauschale gegengerechnet. Ich darf die Entfernungspauschale also nur noch für die restlichen 75 Tage ansetzen.
Trage ich jetzt in ElsterFormular einfach "75" hinter "aufgesucht an" ein und füge der ESt2012 die Bescheinigung meines Arbeitgebers über die tatsächlichen Fahrten bei? Oder wie ist das Formular richtig auszufüllen?
Viele Grüße
Tobi K.
Kommentar