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Selbstgenutzes Wohneigentum

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    Selbstgenutzes Wohneigentum

    Im Hauptvordruck in der Zeile76 kann Mann Handwerkerleistungen eintragen. Nun steht in meiner Jahresabrechnung ein Posten der sich laufende Instandhaltung nennt. Kann ich diesen Betrag in Zeile 76 eintragen oder ist das ein Betrag für haushaltsnahe Dienstleistung.

    #2
    AW: Selbstgenutzes Wohneigentum

    In diesem Bereich können nur Lohnkosten und keine Materialkosten geltend gemacht werden. Grundsätzlich ist der Vermieter oder die Hausverwaltung verpflichtet, derartige abzugsfähige Beträge in der Abrechnung gesondert auszuweisen.

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