Hallo,
ich habe eine Frage, wir tätigen die Umsatzsteuervoranmeldung über das Elsterformular, Im Dezember muste ich Rechnungen einbuchen, bei denen die Vorsteuer im Folgejahr abzugeberechtigt ist. Wir haben neue Konten diesbezüglich angelegt, die im Januar umgebucht werden.
Muss das im Elsterformular in irgendeiner Zeile erwähnt werden oder kann das weg bleiben?
Über jede Hilfe bin ich dankbar.
ich habe eine Frage, wir tätigen die Umsatzsteuervoranmeldung über das Elsterformular, Im Dezember muste ich Rechnungen einbuchen, bei denen die Vorsteuer im Folgejahr abzugeberechtigt ist. Wir haben neue Konten diesbezüglich angelegt, die im Januar umgebucht werden.
Muss das im Elsterformular in irgendeiner Zeile erwähnt werden oder kann das weg bleiben?
Über jede Hilfe bin ich dankbar.
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