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Meine erste Einkommenssteuererklärung

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    Meine erste Einkommenssteuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe anfang Februar 2012 ausgelernt und möchte nun das erste mal eine Einkommenssteuererklärung machen, hier sind mir ein paar Sachen aufgefallen, die mir da nicht ganz schlüssig sind.

    Wie ist das mit den Fahrtkosten? Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung über das komplette Jahr bekommen, sprich vom 01.01. - 31.12.

    Kann ich die Fahrtkosten für das ganze Jahr angeben? Muss ich die Ausbildungsdauer abziehen?

    Was muss ich alles beachten wenn ich 1 Monat und ein paar Tage in 2012 noch Azubi war?

    Für eure Hilfe danke ich euch vielmals

    Lg,

    Stefan

    #2
    AW: Meine erste Einkommenssteuererklärung

    Hallo,
    die Daten von der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übernehmen.
    Weg zur Arbeit zählt das ganze Jahr, also incl. Azubizeit.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Meine erste Einkommenssteuererklärung

      Vielen Dank für die Information und die schnelle Antwort.

      Muss ich zum Monat Januar und bis zum 2. Februar noch irgendwas beilegen? Bestandene Prüfung oder ähnliches? Oder muss die Ausbildungszeit nicht angegeben werden?

      Ich habe ja im Prinzip im Januar keine Lohnsteuer bezahlt?

      Muss sonst noch etwas bezüglich der Ausbildungszeit beachtet werden?

      Vielen lieben Dank!

      Lg,

      Stefan

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        #4
        AW: Meine erste Einkommenssteuererklärung

        Du trägst die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung komplett in die Anlage N ein. Auch insofern als sie die Zeit der Ausbildung betreffen.

        Kommentar


          #5
          AW: Meine erste Einkommenssteuererklärung

          Hallo,

          um es mal klar zu sagen: Es gibt keine Sonderregelung für Auszubildende bezüglich der Steuern.


          >>>Ich habe ja im Prinzip im Januar keine Lohnsteuer bezahlt?

          Ja, aber nicht aufgrund der Ausbildung, sondern weil dein Lohn unter dem Grundfreibetrag lag.


          >>>Muss sonst noch etwas bezüglich der Ausbildungszeit beachtet werden?

          Mir fallen da die Fahrtkosten zur Berufschule ein (auch zur Prüfung etc.), das sind Reisekosten - entgegen der normalen Fahrtkosten. Der Vorteil ist, dass dann die gefahrenen Kilometer gelten (hin und zurück), nicht nur die einfache Strecke. Man muss dann aber auch selber gefahren sein, mitfahren reicht nicht.
          Bei nur einem Monat bringt das aber wahrscheinlich nicht viel.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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