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AN und Abendschüler

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    AN und Abendschüler

    Hallo,

    hauptberuflich bin ich Angestellte, mache aber momentan per Abenschule mein Abitur nach.
    In der Schule wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass man die Fahrtkosten und Lernmittel absetzen kann.

    Leider konnte mir niemand sagen, wo genau diese Beträge eingetragen werden müssen.
    Die Abendschule wird von mir privat gemacht, hat nichts mit meinem AG zu tun. Habe auch bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung.

    Wäre klasse, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Danke
    Zuletzt geändert von Ranja; 06.02.2013, 13:25.

    #2
    AW: AN und Abendschüler

    Hallo, Anlage N Seite 2 - Zeile 44

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: AN und Abendschüler

      Aber doch nicht für den Erwerb des Abiturs?

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        #4
        AW: AN und Abendschüler

        Hallo,
        muss mich korrigieren, Kloebi hat recht.
        Aber hier ein Tipp 8.2.1. Abendgymnasium

        Bei den Aufwendungen zur Ablegung des Abiturs handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung i.S.d. § 12 Nr. 1 EStG, die nicht bei den einzelnen Einkunftsarten abgezogen werden können. Derartige Aufwendungen sind als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen (Rz. 7 des BMF-Schreibens vom 22.9.2010, BStBl I 2010, 721).

        Gefunden in Smartsteuer - Fortbildungskosten

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: AN und Abendschüler

          Dankeschön

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