Die durchgeführte Plausibilitätsprüfung weist - obwohl nur Daten aus 2011 übernommen wurden - auf Fehler hin. Bei der gesamten Steuererklärung sind aber keine "rot" oder "gelb" markierten Eingabefelder ausgewiesen. Ist eine Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt möglich?
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AW: Plausibilitätsprüfung
Hallo!
Wenn die Plausibilitätsprüfung Hinweise ausgibt, wird eine Übertragung bis zur Behebung nicht möglich sein.
Sollte allerdings nur die Steuerberechnung Hinweise auswerfen, kann sehr oft eine Übertragung trotzdem durchgeführt werden.
Kannst Du die Hinweise der Plausibilitätsprüfung hier schriftlich uns mitteilen?
Vielleicht finden wir gemeinsame Lösungswege.
Auf welche Anlage/Vordruck wirst Du geführt in Deiner Erklärung bei den Fehlerhinweisen?Mit freundlichen Grüßen
- AG1971 -
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