Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

    Folgende Fallkonstellation:

    Ehepaar im Ruhestand. Haben im Jahr 2011 gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Der Steuerbescheid wies größere Steuerrückzahlung auf. Für das Jahr 2012 ist keine Steuerzahlung zu erwarten, weil das Einkommen des Ehepaares nicht so hoch ist.

    Muss das Ehepaar dennoch eine Steuererklärung für 2012 abgeben?

    Danke.

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

    theoretisch werden sie wahrscheinlich keine Verpflichtung haben. Praktisch wird sich der FA-Computer aufs Vorjahr beziehen und sie irgendwann im Sommer oder Herbst auffordern, eine Erklärung abzugeben. Dies können Sie vermeiden, wenn sie dem FA ihre Einkünfte schildern und konkret fragen, ob noch eine Steuererklärung eingereicht werden muss.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

      Die Elster-Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer ergibt 0,00 EUR für die Einkommensteuererklärung 2012. Das zu versteuernde Einkommen liegt unter 8T EUR und damit in der Nullzone also innerhalb des Freibetrages von 16.008 EUR für Verheiratete (Ehegattensplitting). Beide Steuerpflichtige befinden sich im Ruhestand.

      Ist nun für das Jahr 2013 wiederum eine Einkommensteuererklärung beim FA einzureichen? Kann in einem solchen Fall selbst entschieden werden, ob eine Einkommensteuererklärung für 2013 eingereicht wird oder nicht?

      Bei der Steuerberechnung erscheint bei den Sonderausgaben als beschränkt abziehbare Sonderausgaben ein Betrag, den ich versucht habe selbst zu errechnen, ohne Erfolg. Mein Betrag ist höher als der in der Elster-Steuerberechnung. Wie wird dieser Betrag richtig errechnet?

      Ich habe folgende Sonderausgaben geltend gemacht:

      - Handwerkerleistungen (zählt das zu Sonderausgaben?)
      - Beiträge zu KV und PV
      - weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

      Danke.

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

        Wenn sie schon soweit sind, alles eingegeben zu haben, können sie doch die Steuererklärung 2012 jetzt abgeben. Gleichzeitig würde ich das FA formlos bitten zu bestätigen, dass bei gleichbleibenden Rechts- und Einkommensverhältnissen ab 2013 keine Erklärung mehr abgegeben werden muss.

        Handwerkerleistungen sind keine Sonderausgaben sondern eine Steuerermäßigung. Wenn die Steuer, wie sie schreiben, aber bereits Null ist, wirkt sich das nicht aus.

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

          Was heißt "formlos"? Ist das wirklich notwendig?

          Besteht denn in einem solchen Fall überhaupt die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung?

          Wie werden die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben (wie in der Steuerberechnung von Elster) berechnet?

          Danke.

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

            formlos heißt ohne eine vorgeschriebene Form, also z. B. ein Antragsformular. Auf deutsch einfach eine E-Mail oder einen Zweizeiler in Papierform schreiben. Ansonsten siehe Beitrag Nr. 2.

            Da wir hier nicht wissen, was sie eingegeben haben, kann auch nicht beantwortet werden, wie die Sonderausgaben berechnet werden.

            Kommentar


              #7
              AW: Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

              Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
              Besteht denn in einem solchen Fall überhaupt die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung?
              http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung

              da ist recht schön aufgelistet, welche Gründe zur Abgabepflicht führen.


              selbst wenn auf Grund der Einkommenssituation keine Pflicht mehr besteht, wird aber vermutlich dies passieren:

              Zitat von Kloebi
              Praktisch wird sich der FA-Computer aufs Vorjahr beziehen und sie irgendwann im Sommer oder Herbst auffordern, eine Erklärung abzugeben.
              wodurch wiederrum eine Abgabepflicht begründet wird, s.o.


              man könnte jetzt also auf die abgabe verzichten und diese nach aufforderung durch das FA nachholen, oder gleich abgeben und nicht später nochmal mit dem Thema anfangen...

              für 2013 könnte man dann im nächsten jahr wiederrum auf die aufforderung vom FA warten, wenn dann ueberhaupt noch eine kommt, oder eben schon jetzt ein kurzes Anschreiben mitschicken...

              Kommentar


                #8
                AW: Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

                Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung

                da ist recht schön aufgelistet, welche Gründe zur Abgabepflicht führen.
                Danke für den Hinweis! Nach der Liste in Wikipedia besteht keine Abgabepflicht.


                Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                man könnte jetzt also auf die abgabe verzichten und diese nach aufforderung durch das FA nachholen, oder gleich abgeben und nicht später nochmal mit dem Thema anfangen...
                Ich möchte ja abgeben für 2012, aber das sollte dann auch die letzte sein. Es geht nur um 2013 und die folgenden Jahre.

                Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                für 2013 könnte man dann im nächsten jahr wiederrum auf die aufforderung vom FA warten, wenn dann ueberhaupt noch eine kommt, oder eben schon jetzt ein kurzes Anschreiben mitschicken...
                Ich werde parallel ein Schreiben hinschicken. Werde ich dann aus dem FA-Computer gelöscht oder wie hat man sich das vorzustellen?

                Danke.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

                  gelöscht sicher nicht, vermutlich wird irgendwo ein häkchen in den daten gemacht, das keine erneute aufforderung gesendet wird und das wars.

                  ich würde auch unterstellen, dass das Finanzamt trotzdem auch später noch zur abgabe einer erklärung auffordern kann, insbesondere wenn sich irgendwelche gruende ergeben, die eine steuerpflicht vermuten lassen (neuerliche aufnahme einer beschaeftigung etc.)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

                    Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                    gelöscht sicher nicht, vermutlich wird irgendwo ein häkchen in den daten gemacht, das keine erneute aufforderung gesendet wird und das wars.

                    ich würde auch unterstellen, dass das Finanzamt trotzdem auch später noch zur abgabe einer erklärung auffordern kann, insbesondere wenn sich irgendwelche gruende ergeben, die eine steuerpflicht vermuten lassen (neuerliche aufnahme einer beschaeftigung etc.)
                    Also ich habe da jetzt im letzten Jahr ein Antwortschreiben vom Finanzamt erhalten. In dem Schreiben steht, dass die Steuernummer gelöscht worden ist. Und weiter, wenn sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht ändern bzw. bei gleichbleibenden Verhältnissen, muss bzw. wäre bis auf weiteres keine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 bzw. keine weitere Einkommensteuererklärung einzureichen.

                    Und wie geht es jetzt weiter?

                    Kann ich jetzt auch das ElsterOnline-Portal-Konto löschen, da es jetzt nicht mehr benötigt wird? Bei einer - unwahrscheinlichen und eher nicht zu erwartenden - Veränderung der Einkommens-, Vermögens- und Rechtsverhältnisse könnte ja dann ein neues ElsterOnline-Konto erstellt werden. Liege ich damit richtig?

                    Kann ich die Steuererkärungsdatei, also die Elster-Datei(en) (.elfo) löschen und auch das Sicherheitszertifikat (.pfx) für Elster und ElsterOnline löschen? Brauche ich die noch? Eigentlich nicht, oder?

                    Danke.
                    Zuletzt geändert von ; 25.01.2014, 21:36.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Einkommensteuererklärung Ruheständler für 2012?

                      Hallo,

                      >>>Kann ich jetzt auch das ElsterOnline-Portal-Konto löschen, da es jetzt nicht mehr benötigt wird?

                      Natürlich. Selbst wenn man eine Erklärung abegeben muss, braucht man dafür kein Elster-Online-Konto.


                      >>>Kann ich die Steuererkärungsdatei, also die Elster-Datei(en) (.elfo) löschen und auch das Sicherheitszertifikat (.pfx) für Elster und ElsterOnline löschen?

                      Ja, auch das kannst du machen. Ich frage mich nur wozu? Ist dein Festplattenspeicher so knapp?
                      Imho ist es immer gut, wenn man seine alten Daten aufhebt. Beispielsweise musst du dann in x Jahren nicht wieder bei Null anfangen, sondern kannst auf deinen Erfahrungen aufbauen (im Kopf behält man das vielleicht nicht, daher besser auf Papier bzw. als Datei).
                      Und die Beschaffung des Zertifikates dauert ja auch ein paar Tage (du wirst dich erinnern), und wenn man es mal eilig hat ist das schon blöd. Daher rate ich auch hier grundsätzlich zum Aufbewahren.


                      Eine Frage zu weiter oben hätte ich noch: Wie könnt ihr von ca. 4000 Euro pro Person leben? [das ist eine ernst gemeinte Frage, das Finanzamt wird sich diese u.U. auch stellen]

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X