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Anlage EÜR - Fünftelregelung nach § 34 Abs 2 Nr. 2 EStG

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    Anlage EÜR - Fünftelregelung nach § 34 Abs 2 Nr. 2 EStG

    Hallo,
    habe in 2012 als Handeslvertreter eine Ausgleichszahlung nach § 89b HGB erhalten, diese als Betriebseinnahme gebucht und die USt ans FA abgeführt.

    WO wird nun WAS in der Steuererklärung Anlage-EÜR eingetragen, damit die Fünftelregelung nach § 34 II Nr 2 EStG berücksichtigt wird?

    Habe schon stundenlang vergeblich im Internet geforscht, daher wäre es schön, wenn mir hier jemand helfen könnte.
    Vorab vielen Dank.
    Gruß
    magro

    #2
    AW: Anlage EÜR - Fünftelregelung nach § 34 Abs 2 Nr. 2 EStG

    In der Steuererklärung, Anlage G (Seite 2, Zeile 43) bzw. Anlage S (Seite 1, Zeile 31), kann man begünstigte Gewinne nach §34 Abs. 2 Nr. 2 EStG eintragen.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Anlage EÜR - Fünftelregelung nach § 34 Abs 2 Nr. 2 EStG

      Alles klar! Hab's gefunden!

      Danke für die schnelle Hilfe!

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