Hallo,
habe in 2012 als Handeslvertreter eine Ausgleichszahlung nach § 89b HGB erhalten, diese als Betriebseinnahme gebucht und die USt ans FA abgeführt.
WO wird nun WAS in der Steuererklärung Anlage-EÜR eingetragen, damit die Fünftelregelung nach § 34 II Nr 2 EStG berücksichtigt wird?
Habe schon stundenlang vergeblich im Internet geforscht, daher wäre es schön, wenn mir hier jemand helfen könnte.
Vorab vielen Dank.
Gruß
magro
habe in 2012 als Handeslvertreter eine Ausgleichszahlung nach § 89b HGB erhalten, diese als Betriebseinnahme gebucht und die USt ans FA abgeführt.
WO wird nun WAS in der Steuererklärung Anlage-EÜR eingetragen, damit die Fünftelregelung nach § 34 II Nr 2 EStG berücksichtigt wird?
Habe schon stundenlang vergeblich im Internet geforscht, daher wäre es schön, wenn mir hier jemand helfen könnte.
Vorab vielen Dank.
Gruß
magro
Kommentar